Was es beim Arbeiten außerhalb des Büros für Sie zu beachten gibt
Der Begriff „Home-Office“ ist in aller Munde – gemeint ist aber häufig das Mobile Arbeiten, das von vielen Unternehmen praktiziert wird, auch um mehr Vereinbarkeit zu ermöglichen. Was beides voneinander unterscheidet und welche Regelungen jeweils zu beachten sind, haben wir in einem kurzen Überblick zusammengestellt.
Home-Office (auch „Telearbeit“) und Mobiles Arbeiten – in vielen Unternehmen herrscht Verwirrung, was genau mit diesen Begriffen gemeint ist und welche gesetzlichen Regelungen sich daraus ableiten. Bei dauerhaftem Home-Office arbeiten Sie an einem fest eingerichteten Arbeitsplatz außerhalb des Unternehmens, also zum Beispiel in Ihrer eigenen Wohnung. Hier gilt die Arbeitsstättenverordnung: Der Home-Office- bzw. Telearbeitsplatz muss den gleichen gesetzlichen Anforderungen beim Arbeitsschutzstandard genügen wie der betriebliche Arbeitsplatz. Deshalb muss ihn der Arbeitgeber auf seine Kosten komplett ausstatten, vom Bürostuhl bis zum Monitor.
Das, was viele Unternehmen praktizieren, ist der Definition nach Mobiles Arbeiten. Bei der Mobilarbeit stellt Ihr Arbeitgeber Ihnen Laptop, Tablet und ggf. ein Smartphone zur Verfügung, so dass die Arbeitsleistung von verschiedenen Orten aus erbracht werden kann, also auf Reisen, im Zug, im Hotel oder auch zu Hause am Küchentisch. Wichtig ist nicht der Ort, sondern die Erreichbarkeit. Deshalb greift hier die Arbeitsstättenverordnung nicht, denn Ihr Arbeitgeber kann die Sicherheit Ihres Küchen- oder Caféstuhls natürlich nicht beurteilen.
Bei Unklarheiten zu den Bedingungen Ihrer Arbeit außerhalb des Büros und den Möglichkeiten, sich Ihren mobilen Arbeitsplatz einzurichten, sprechen Sie am besten offen mit Ihrem Arbeitgeber oder Ihrer Arbeitgeberin. Sie können sich auch an den Betriebsrat wenden und an Gewerkschaften.
Als deutschlandweite Anlaufstelle für Informationen rund um die moderne Arbeitszeitgestaltung hat die FOM Hochschule das „Zeitbüro FOM“ eingerichtet und steht Ihnen als Ansprechpartner zur Verfügung.