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Familienportal
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Familie & Partnerschaft

Elternsein ist bei allem Glück nicht immer einfach. Ein kleiner Wirbelwind wird Ihren gewohnten Tagesablauf ganz schön auf den Kopf stellen. Ob Sie Ihr Kind allein großziehen, Rollen in der Paarbeziehung neu finden müssen oder in einem bunten Familienmodell zusammenleben: Immer wieder gilt es, neue Herausforderungen zu meistern.  

Mit einem Kind verändern sich gewohnte Strukturen – ganz egal, welches Familienmodell Sie leben. Gerade am Anfang kann für frischgebackene Eltern manches überfordernd sein, denn Rollen und Beziehungen müssen neu definiert werden. Entdecken Sie hier auf dem Familienportal.NRW wertvolle Hilfestellungen und Beratungsangebote für die Gestaltung eines Familienlebens, in dem Kinder glücklich aufwachsen. 

Besonders Alleinerziehende stehen vor und nach der Geburt vor vielen Fragen und Herausforderungen. Für Single-Schwangere gibt es zahlreiche Unterstützungs- und Beratungsangebote sowie finanzielle Hilfen. Erfahren Sie hier, wo Sie Rat und Unterstützung finden. 

Informationen zuverschiedenen Themen

Leistungen zum ThemaFamilie und Kind

Eheurkunde

Sie benötigen eine weitere Eheurkunde? Ihre Eheurkunde erhalten Sie bei dem Standesamt, in dessen Bereich die Ehe geschlossen wurde. Das Standesamt stellt sie aus dem Eheregister aus.

Lebenspartnerschaftsurkunde 

Sie benötigen eine weitere Lebenspartnerschaftsurkunde? Ihre Lebenspartnerschaftsurkunde erhalten Sie nur bei dem Standesamt in dessen Bereich die Lebenspartnerschaft begründet wurde.

Mutterschaftsanerkennung

In Deutschland ist die Mutterschaft klar geregelt: Mutter eines Kindes ist die Frau, die das Kind geboren hat. 
Diese Regelung gilt nicht für alle Länder. Wenn die Mutter nicht verheiratet ist, entsteht nach dem Gesetz einiger Staaten ein Verwandtschaftsverhältnis zwischen Mutter und Kind erst, wenn die Mutter eine Erklärung abgibt, in der sie das Kind anerkennt. 

Sorgeerklärung

Ob es um die Schulwahl geht, um die Teilnahme an einer Ferienfreizeit oder um eine medizinische Behandlung: Während ein Kind aufwächst, müssen viele Entscheidungen getroffen werden. Auch Eltern, die nicht miteinander verheiratet sind, können diese Verantwortung für Ihr Kind gemeinsam übernehmen. Hier erfahren Sie, was das gemeinsame Sorgerecht bedeutet und wie Sie es vereinbaren.

Vaterschaftsanerkennung

Sind die Eltern nicht miteinander verheiratet, ist der leibliche Vater eines Kindes nicht automatisch auch der gesetzlich anerkannte Vater. Die Anerkennung mit allen Rechten und Pflichten erfolgt erst durch die öffentliche Beurkundung einer Erklärung des Vaters. Die Mutter muss der Erklärung zustimmen.