Die Energiepauschale beträgt 300 Euro und wurde im September 2022 an alle abhängig beschäftigten Personen in Deutschland ausgezahlt. Die Auszahlung erfolgte automatisch mit der Gehaltsabrechnung. Allerdings ist die Energiepreispauschale steuerpflichtig. Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer, die mit ihrem Jahreseinkommen unter dem Steuerfreibetrag von 10.347 Euro liegen sowie Mini-Jobber haben den vollen Betrag erhalten. Selbstständige erhielten die Energiepreispauschale als Steuernachlass, das Finanzamt kürzte automatisch die Steuer-Vorauszahlung für den September.