Für den Zeitraum vom 1. Januar 2023 bis einschließlich 7. April 2023 stehen den Eltern erneut bis zu 10 Tage Betreuungsentschädigung pro Kind und Elternteil (bei Alleinerziehenden 20 Tage) zu. Auch für diesen Zeitraum werden je Elternteil insgesamt bis zu 20 Betreuungstage (Alleinerziehenden bis zu 40 Betreuungstage) gewährt.
Bitte beachten Sie, dass Betreuungstage, die in früheren Jahren nicht in Anspruch genommen wurden, nicht in das Jahr 2023 übertragen werden können.
Auch Teilzeitbeschäftigte können die Betreuungsentschädigung beziehen. Ihnen steht die Entschädigung für ebenso viele Tage zu wie Vollzeitbeschäftigten.