Aktuell können gesetzlich versicherte Eltern wegen der Pandemie länger Kinderkrankengeld als sonst üblich beziehen: Die Kinderkrankentage wurden pro Elternteil und Kind auf 30 statt bisher 20 Arbeitstage Kinderkrankengeld jährlich erhöht. Alleinerziehende haben Anspruch auf 60 statt bisher 40 Arbeitstage. Haben Sie mehrere Kinder, besteht der Anspruch für insgesamt 65 Arbeitstage je Elternteil, für Alleinerziehende sind es 130 Arbeitstage.
Die Ausnahmeregelung wird verlängert bis 7. April 2023:
Eltern können bis einschließlich zum 07. April 2023 Kinderkrankengeld auch dann in Anspruch nehmen, wenn ihr Kind nicht krank ist, sondern pandemiebedingt zu Hause betreut werden muss. Dies kann der Fall sein, wenn die Schule, Kindertagesstätte Hort oder Kindertagespflege behördlich geschlossen sind oder die Präsenzpflicht im Unterricht ausgesetzt wurde. Auch wenn die Behörden den Zugang nur eingeschränkt haben oder empfehlen ein mögliches Betreuungsangebot nicht wahrzunehmen, können Kinderkrankentage genutzt werden. Anspruchsberechtigt sind auch Eltern, die im Homeoffice arbeiten könnten.
Auf der Internetseite des Familienministeriums NRW finden Sie weitere Informationen und Antworten auf die häufigsten Fragen. Eine Musterbescheinigung zur Beantragung von Kinderkrankentagegeld finden Sie hier. Weitere Informationen finden Sie auf den Seiten der Bundesregierung.