Das Gymnasium vermittelt eine vertiefte allgemeine Bildung, die zur Aufnahme eines Hochschulstudiums befähigt und für eine berufliche Ausbildung qualifiziert. In Nordrhein-Westfalen ist das Gymnasium entweder als 8-jähriger (G8) oder als 9-jähriger Bildungsgang (G9) ausgerichtet.
Erreichbare Schulabschlüsse am G8-Gymnasium sind:
- Nach Klasse 9 ein dem Hauptschulabschluss vergleichbarer Abschluss. Die Versetzung am Ende der Klasse 9 berechtigt zum Besuch der Einführungsphase der gymnasialen Oberstufe und der Bildungsgänge des Berufskollegs. Schülerinnen und Schülern mit besonders guten Leistungen wird die Berechtigung zum Besuch der Qualifikationsphase der gymnasialen Oberstufe erteilt.
- Am Ende der Einführungsphase (Klasse 10) wird ein dem Hauptschulabschluss nach Klasse 10 vergleichbarer Abschluss oder der mittlere Schulabschluss (Fachoberschulreife) erworben.
- Schülerinnen und Schüler, die die gymnasiale Oberstufe vor dem Abitur verlassen, können bei entsprechenden Leistungen frühestens am Ende des ersten Jahres der Qualifikationsphase den schulischen Teil der Fachhochschulreife erwerben.
- Allgemeine Hochschulreife (Abitur) nach der Jahrgangsstufe 12
Erreichbare Schulabschlüsse am G9-Gymnasium sind:
- Nach Klasse 9 ein dem Hauptschulabschluss vergleichbarer Abschluss
- Der mittlere Schulabschluss (Fachoberschulreife) nach der Klasse 10. Die Versetzung am Ende der Klasse 10 berechtigt zum Besuch der Einführungsphase der gymnasialen Oberstufe und der Bildungsgänge des Berufskollegs. Schülerinnen und Schülern mit besonders guten Leistungen wird die Berechtigung zum Besuch der Qualifikationsphase der gymnasialen Oberstufe erteilt.
- Schülerinnen und Schüler, die die gymnasiale Oberstufe vor dem Abitur verlassen, können bei entsprechenden Leistungen frühestens am Ende des ersten Jahres der Qualifikationsphase den schulischen Teil der Fachhochschulreife erwerben.
- Allgemeine Hochschulreife (Abitur) nach der Jahrgangsstufe 13