- Energiepreispauschale für Beschäftigte: Die Energiepauschale beträgt 300 Euro und wurde im September an alle abhängig beschäftigten Personen in Deutschland ausgezahlt. Die Auszahlung erfolgte automatisch mit der Gehaltsabrechnung. Allerdings ist die Energiepreispauschale steuerpflichtig. Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer, die mit ihrem Jahreseinkommen unter dem Steuerfreibetrag von 10.347 Euro liegen, sowie Mini-Jobber bekommen den vollen Betrag ausgezahlt. Selbstständige erhielten die Energiepreispauschale als Steuernachlass, das Finanzamt kürzt automatisch die Steuer-Vorauszahlung für den September.
- Energiepreispauschale für Rentnerinnen und Rentner: Rentnerinnen und Rentner bekommen einmalig eine Energiepreispauschale in Höhe von 300 Euro. Die Auszahlung soll bis zum 15. Dezember erfolgen. Die Sonderzahlung wird separat und nicht mit der laufenden Rente ausgezahlt. Die Auszahlung erfolgt automatisch, eine Antragstellung ist nicht erforderlich.
- Energiepreispauschale für Studierende: Studierende sowie Fachschülerinnen und Fachschüler erhalten einmalig 200 Euro. Die Länder beraten, wie die Auszahlung unbürokratisch und schnell erfolgen kann.
- Strom- und Gaspreisbremse: Mit dem Gas- und Strompreisdeckel sollen Bürgerinnen und Bürger spürbar von den hohen Energiekosten entlastet werden. Für die sog. Basisversorgung wird der Preis gedeckelt. Private Haushalte sollen für Gas 12 Cent pro Kilowattstunde bezahlen, für Fernwärme wird der Preis auf 9,5 Cent je Kilowattstunde gedeckelt. Beim Strom zahlen private Verbraucher für den Basisbedarf 40 Cent pro Kilowattstunde. Die niedrigeren Preise gelten für ein Kontingent von 80 Prozent des im September 2022 prognostizierten Jahresverbrauches. Für die restlichen 20 Prozent gilt der normale Marktpreis. Energiesparen bleibt also weiterhin wichtig. Die Maßnahmen sollen rückwirkend zum 1. Januar 2023 gelten. Die Auszahlung der Entlastungsbeträge erfolgt jedoch erst im März 2023. Aktuelle Informationen finden Sie auf der Internetseite der Bundesregierung.
- Steuersenkung auf den Gasverbrauch: Für den Gasverbrauch wird der Steuersatz von 19 Prozent auf 7 Prozent gesenkt. Diese Maßnahme gilt bis Ende März 2024.
- Dezemberhilfe: Da die Gaspreisbremse erst ab 2023 wirkt, hat die Bundesregierung zur Überbrückung die sogenannte Dezemberhilfe beschlossen: Gas- und Fernwärmekunden erhalten im Dezember einmalig eine Erstattung in Höhe eines Monatsabschlags. Die Berechnung erfolgt auf Basis von einem Zwölftel des Jahresverbrauchs. Wie Sie an Ihren Dezemberabschlag kommen, erklärt dieser Podcast in der ARD-Mediathek.
- CO2-Preis: Die zum 1. Januar 2023 geplante Erhöhung des CO2-Preises wird um ein Jahr auf den 1. Januar 2024 verschoben.
- Senkung der Umsatzsteuer auf Gas: Die Umsatzsteuer auf den gesamten Gasverbrauch wird auf 7 Prozent gesenkt. Dies gilt zeitlich befristet bis zum 31. März 2024.