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Kinderkrankengeld

Krankes Kind: Was nun? Ab 2024 gelten neue Regeln beim Kinderkrankengeld 

So sind Kinderkrankengeld und eine Freistellung von der Arbeit gesetzlich geregelt

Wenn Ihr Kind morgens mit Fieber aufwacht oder ein Anruf aus der Kita kommt, dass Ihr Kind wegen einer Erkrankung sofort abgeholt werden muss, muss ein Elternteil oft kurzfristig zuhause bleiben, um das kranke Kind zu betreuen. Sorgen um Ihren Arbeitsplatz müssen Sie sich deshalb nicht machen. Sie dürfen sich zu Hause um die Pflege Ihres kranken Kindes kümmern, wenn es notwendig ist. Eltern haben darauf einen gesetzlichen Anspruch. Wer gesetzlich versichert ist, kann Kinderkrankengeld bekommen. Welche Regeln ab 1. Januar 2024 gelten, erfahren Sie hier. 

 

Weniger Stress für die Eltern, weniger Bürokratie: Bei leichten Symptomen können Eltern seit dem Jahreswechsel 2023/2024 eine Krankschreibung telefonisch beantragen.

Wir haben Antworten auf die häufigsten Fragen zum Kinderkrankengeld zusammengestellt: 

Wo finden wir Hilfe und Beratung? 

Wenn Sie bei einer Krankheit Ihres Kindes von Ihrem Arbeitgeber nicht bezahlt freigestellt werden und Fragen zum Kinderkrankengeld haben, wenden Sie sich am besten direkt an Ihre gesetzliche Krankenkasse. Unter dem Stichwort „Kinderkrankengeld beantragen“ finden Sie auf den Webseiten vieler Krankenkassen weitere Online-Informationen zur Antragstellung im Netz. 

Weitere InformationenLinks zum Weiterlesen

Auf dem Internetportal des Bundesministeriums für Gesundheit können Sie Informationen zu Kinderkrankentagen und zum Kinderkrankengeld nachlesen: 

Weitere Informationen zum Kinderkrankengeld und der Freistellung von der Arbeit bietet das Internetportal der Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung BZgA.