Wenn Ihr Kind erkrankt ist und nur leichte Symptome zeigt, die nicht zwingend einen Arztbesuch notwendig machen, können Sie eine ärztliche Bescheinigung telefonisch in Ihrer Kinderarztpraxis erbitten. Dann müssen Sie nicht, wie bisher, Ihr Kind schon am ersten Tag bei Ihrer Kinderärztin oder Ihrem Kinderarzt vorstellen. Diese Regelung soll helfen, Eltern sowie Kinderarztpraxen zu entlasten und Infektionen im Wartezimmer zu vermeiden.
Voraussetzung für die telefonische Krankschreibung ist, dass Ihr Kind in der Arztpraxis bekannt ist. Es liegt im Ermessen des Arztes bzw. der Ärztin, ob die Ausstellung der Krankmeldung telefonisch erfolgen kann oder eine Untersuchung per Video oder persönlich doch notwendig ist.
Die Bescheinigung kann für maximal fünf Tage ausgestellt werden.
Ist Ihr Kind über die ersten fünf Tage hinaus weiterhin krank, müssen Sie für die Ausstellung einer Folgebescheinigung allerdings zwingend in die Arztpraxis gehen.