Rund zehn Prozent der Eltern entscheiden sich, ihr Kind auf eine Privatschule zu schicken. In der Regel muss dann ein Schulgeld gezahlt werden. Häufig wird es gestaffelt nach dem Einkommen der Eltern berechnet. Dieses Schulgeld kann in gewissem Umfang steuerlich geltend gemacht werden. Als „Sonderausgaben“ lassen sich bis zu 30 Prozent der Kosten absetzen, allerdings maximal 5.000 Euro für jedes Kind.