Bleibt der Kinderwunsch unerfüllt, kann dies viele Ursachen haben. In vielen Fällen ist eine Behandlung möglich. Diese kann jedoch mit erheblichen Kosten verbunden sein.
Die Anträge auf Bewilligung und Auszahlung können Sie über das Online-Verfahren familien.web stellen.
Derzeit gilt (noch) das Schriftformerfordernis für die Antragstellung. Das bedeutet, Sie müssen die Anträge ausdrucken, unterschreiben und postalisch bei der Bezirksregierung Münster einreichen.
Die zuständige Bewilligungsbehörde ist die Bezirksregierung Münster:
Bezirksregierung Münster
Albrecht-Thaer-Straße 9
48147 Münster
Telefon: 0251 411-2287
E-Mail: kinderwunschbehandlung@brms.nrw.de
Bei Fragen zur Antragstellung und Einreichung der Unterlagen wenden Sie sich bitte an die Bezirksregierung Münster.
Warum wird die Kinderwunschbehandlung finanziell vom Land gefördert?
Eine gute und moderne Familienpolitik bedeutet für das Familienministerium in Nordrhein-Westfalen auch, Paare mit unerfülltem Kinderwunsch zu unterstützen. Diese sollen durch die Unterstützung bei den Behandlungskosten finanziell entlastet werden.
Welche Kosten übernimmt die Krankenkasse?
Die gesetzliche Krankenversicherung übernimmt in der Regel 50 Prozent der Behandlungskosten für die ersten 3 Versuche.
Fragen Sie direkt bei Ihrer Krankenkasse nach, welchen Anteil der Kosten sie übernimmt.
Wie hoch ist die finanzielle Unterstützung des Landes?
Die finanzielle Unterstützung ist wie folgt gestaffelt:
Der Eigenanteil ist der Anteil an den Behandlungskosten, der nach Abrechnung mit der gesetzlichen oder privaten Krankenversicherung sowie ggf. der Beihilfestelle oder weiterer Leistungsträger für Sie selbst verbleibt.
Die staatliche Förderung beträgt jedoch höchstens:
Zusätzliche Pauschale für unverheiratete Paare in NRW:
Wenn Sie unverheiratet sind und Ihre Krankenkasse keine Behandlungskosten übernimmt, können Sie in Nordrhein-Westfalen eine zusätzliche Pauschale erhalten. Diese sogenannte „NRW-Pauschale“ von maximal 270 Euro wird für die ersten 3 Behandlungsversuche zur Verfügung gestellt.
Welche Arten der Behandlung werden gefördert?
Gefördert werden folgende Behandlungsmethoden im 1. bis 4. Behandlungszyklus:
Bei der In-vitro-Fertilisation (IVF) – lateinisch für „Befruchtung im Glas“ – werden zunächst Eizellen aus den Eierstöcken der Frau entnommen. Außerhalb des Körpers werden sie dann in einer Glasschale mit zuvor gewonnenen Samenzellen zusammengebracht. War die Befruchtung erfolgreich, wird eine, manchmal auch zwei oder drei der befruchteten Eizellen zwei Tage später in die Gebärmutter der Frau eingebracht.
Die intrazytoplasmatische Spermieninjektion (ICSI) wird angewendet, wenn Zustand und Beschaffenheit der Spermien für eine Befruchtung nicht ausreichen. Bei der ICSI wird eine Samenzelle direkt in die zuvor aus dem Eierstock entnommene Eizelle injiziert. Die befruchtete Eizelle wird anschließend wieder in die Gebärmutter eingebracht.
Im Familienportal.NRW finden Sie auf den Seiten Unerfüllter Kinderwunsch und Behandlung bei Kinderwunsch weiterführende Informationen zu möglichen Ursachen ungewollter Kinderlosigkeit und Behandlungsmethoden.
Viele weitere hilfreiche Information rund um das Thema Kinderwunsch erhalten Sie darüber hinaus auf den folgenden Internetseiten:
Wer kann die Förderung des Landes beantragen?
Die Förderung erhalten
Welche Voraussetzungen müssen für die Förderung erfüllt sein?
Es gelten folgende Voraussetzungen für die Förderung:
Bitte beachten Sie unbedingt, dass die Behandlung nur dann gefördert werden kann, wenn Sie mit der Behandlung des jeweiligen förderfähigen Behandlungszyklus noch nicht begonnen haben.
Welche Unterlagen sind erforderlich?
Hier können Sie die Bescheinigung der Erforderlichkeit für Maßnahmen der Kinderwunschbehandlung herunterladen.
Nachfolgend finden Sie eine Checkliste für den Verfahrensverlauf und die einzureichenden Unterlagen der Bezirksregierung Münster zum Download.
Welcher zeitliche Ablauf ist zu beachten?
Bitte beachten Sie, dass eine finanzielle Förderung nur dann möglich ist, wenn der Antrag auf Förderung vor der Behandlung eingereicht worden ist. Mit der Behandlung darf erst nach Erhalt des Zuwendungsbescheides begonnen werden.
Die Behandlung muss innerhalb von 11 Monaten nach Erhalt des Zuwendungsbescheides abgeschlossen sein.
Nachfolgend können Sie eine Infografik über den Ablauf herunterladen
Welche Schritte dürfen Sie schon vor Durchführung der Behandlung einleiten?
Die Bearbeitungszeit von Bewilligungsanträgen beträgt ca. 4 bis 6 Wochen. Die Auszahlung der Förderung erfolgt spätestens mit Ende des Bewilligungszeitraumes.
Grundlagen für die Finanzhilfe für medizinische Kinderwunschbehandlung sind:
NRW-Verwaltungsvereinbarung zur Umsetzung der Richtlinie des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend über die Gewährung von Zuwendungen zur Förderung von Maßnahmen der assistierten Reproduktion
Diese Behandlungsmethoden der künstlichen Befruchtung gibt es
Ursachen, Möglichkeiten und Methoden der Kinderwunschbehandlung