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Steuerklassen

Die passende Steuerklasse mit Kind

Steuerklassen für Familien

Welche Steuerklasse ist die beste für Paare mit Kind? Wie wirkt sich die Steuerklasse aus? Wann lohnt sich ein Wechsel der Steuerklasse? Diese Fragen lassen sich nicht pauschal beantworten. Die optimale Kombination hängt von der Lebenssituation und vom Einkommen der Eltern ab. Lesen Sie hier, welche Steuerklassenkombinationen gewählt werden können.

Steuerklassen

Welche Steuerklassen gibt es?

Die Steuerklassen teilen sich in 6 Stufen auf:

  • Steuerklasse I: Ledige
  • Steuerklasse II: Alleinerziehende
  • Steuerklasse III: Ehepaare in Kombination mit Steuerklasse V
  • Steuerklasse IV: Eheleute, die beide Klasse IV wählen
  • Steuerklasse V: Eheleute in Kombination mit Steuerklasse III
  • Steuerklasse VI: Berufstätige mit mehreren Arbeitsverhältnissen

     

Welche Steuerklasse ist für mich die richtige?

Im Gegensatz zu Ledigen haben Verheiratete, die Lohnsteuer zahlen, Spielräume bei der Wahl ihrer Steuerklasse. Die Steuerklasse beeinflusst den monatlichen Lohnsteuerabzug, ebenso die Höhe von Arbeitslosen-, Kranken-, Eltern- und Mutterschaftsgeld. Ein Steuerklassenwechsel kann jederzeit erfolgen, wirkt sich aber unter Umständen erst später aus. Der Antrag muss beim örtlichen Finanzamt eingereicht werden. 

Es bestehen für Ehepaare folgende Wahlmöglichkeiten:

  • Die Steuerklassenkombination IV/IV bietet sich für Paare mit ähnlich hohem Einkommen an.
  • Die Steuerklassenkombination III/V ist empfehlenswert, wenn ein Partner deutlich mehr verdient (Einkommensverhältnis von 40 zu 60 Prozent oder mehr).
  • Die Steuerklassenkombination IV/IV mit Faktor bietet sich an, wenn die Einkünfte unterschiedlich sind und eine gerechte Verteilung der Lohnsteuerlasten angestrebt wird: Jeder Partner zahlt nur den Anteil an der Lohnsteuer, den er auch zum gemeinsamen Einkommen beiträgt.
  • Paare, die nicht miteinander verheiratet sind und ein gemeinsames Kind haben, werden weiterhin der Steuerklasse I zugeordnet. 
  • Ist eine Person alleinerziehend, kann sie in die Steuerklasse II wechseln. Voraussetzung: Sie ist sorgeberechtigt und entweder ledig, geschieden oder lebt von ihrem Ehegatten getrennt.
  • Besteht eine eheähnliche Gemeinschaft, hat der Elternteil keinen Anspruch auf die Steuerklasse II, sondern wird weiterhin der Steuerklasse I zugeordnet.

     

Wie wirkt sich die Steuerklasse auf den Kinderfreibetrag aus?

Wenn Sie ein Kind bekommen, wirkt sich dies in der Regel nicht auf die Steuerklasse selbst aus. Der Anspruch auf den Kinderfreibetrag senkt jedoch die Höhe der Lohnsteuer. Die Verteilung des Kinderfreibetrages hängt davon ab, in welcher Steuerklasse Sie sich befinden:

Lebenssituation Steuerklasse Besonderheit
Verheiratet IV und IV Halber Kinderfreibetrag für beide Elternteile
Verheiratet III und V Voller Kinderfreibetrag für den Elternteil in der Klasse III
Unverheiratet I und I Halber Kinderfreibetrag für beide Elternteile
Alleinerziehend II Voller Kinderfreibetrag und zusätzlicher Entlastungsbetrag 

 

Merkblatt zur Steuerklassenwahl 2023 des BMF

Das Bundesministerium für Finanzen (BMF) hat eine aktualisierte Fassung vom „Merkblatt zur Steuerklassenwahl für das Jahr 2023 bei Ehegatten oder Lebenspartner, die beide Arbeitnehmer sind“ veröffentlicht. Die Anpassungen sind vor dem Hintergrund der Änderungen durch das Steuerentlastungsgesetz 2023 erfolgt. Die Informationen erleichtern eine günstige Steuerklassenwahl und geben Hinweise sowie Anwendungsbeispiele zum Faktorverfahren.

Weitere InformationenLinks zum Weiterlesen

Welche Steuerklassen es gibt und in welchen Fällen Sie die Steuerklasse wechseln bzw. ändern können, erfahren Sie auf dem Portal der Finanzverwaltung für Nordrhein-Westfalen:

Einen Lohn- und Einkommensteuerrechner finden Sie auf dem Portal des Bundesfinanzministerium:

TippsZum Download

Das Bundesministerium für Finanzen hat vor dem Hintergrund der Änderungen durch das Steuerentlastungsgesetz ein aktualisiertes Merkblatt zur Steuerklassenwahl für das Jahr 2023 herausgegeben.