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Betreuung & Bildung

In den ersten drei Jahren des Lebens lernt Ihr Kind extrem viel und schnell. Eine anregende Umgebungs- und Tagesgestaltung schafft von Geburt an Anreize, die die gesunde Entwicklung Ihres Kindes fördern. Die frühkindliche Bildung mit altersangemessenen pädagogischen Konzepten in der Kindertagesstätte sowie in der Kindertagespflege unterstützt eine gute Entwicklung. Wenn Eltern und Betreuungspersonen den Forscherdrang in der frühen Kindheit wecken, die sprachliche und motorische Entwicklung gezielt anregen und für den Aufbau stabiler sozialer Beziehungen sorgen, ist der Grundstein für einen erfolgreichen Bildungsweg und die Zukunft Ihres Kindes gelegt.

Informationen zuverschiedenen Themen

Leistungen zum ThemaFamilie und Kind

Kinderbetreuung - Anmeldung

Sie suchen einen Betreuungsplatz für Ihr Kind in Kindertagespflege oder einer Kita? Hier entlang! Informieren Sie sich möglichst früh bei der Kindertageseinrichtung oder Kindertagespflegeperson Ihrer Wahl oder bei Ihrem örtlichen Jugendamt, ob es freie Betreuungsplätze in der von Ihnen gewünschten Einrichtung oder bei der Kindertagespflegeperson gibt. 

Kinderbetreuung - Berechnung des Elternbeitrags

Sie haben die Zusage für einen Betreuungsplatz Ihres Kindes erhalten? Dann möchten Sie sicher auch wissen, wie hoch die Elternbeiträge für den Betreuungsplatz sind. Informieren Sie sich frühzeitig bei Ihrem örtlichen Jugendamt, ob es Elternbeiträge erhebt, wie hoch diese gegebenenfalls sind und welche Bemessungsgrundlage für die Beitragshöhe gilt. Diese Informationen sind in den örtlichen Elternbeitragssatzungen festgelegt.
 

Kinderbetreuung - Erlass des Elternbeitrags

Sie haben die Zusage für einen Betreuungsplatz Ihres Kindes erhalten? Dann möchten Sie sicher auch wissen, ob Sie für den Betreuungsplatz Elternbeiträge zahlen müssen. Informieren Sie sich frühzeitig bei Ihrem örtlichen Jugendamt, ob es Elternbeiträge erhebt, wie hoch diese gegebenenfalls sind und welche Bemessungsgrundlage für die Beitragshöhe gilt. Diese Informationen sind in den örtlichen Elternbeitragssatzungen festgelegt. Wenn Sie Arbeitslosengeld II oder Sozialgeld, Sozialhilfe, Wohngeld, Asylleistungen oder Kinderzuschlag beziehen, werden Sie für die Monate des Bezuges dieser Leistungen von den Elternbeiträgen befreit.
 

Bildungs- und Teilhabepaket

Ihre Familie erhält Leistungen nach dem SGB II, dem SGB XII, dem AsylbLG, Wohngeld oder Kinderzuschlag? Dann können Sie finanzielle Unterstützung für die Teilnahme an Angeboten in Schule, KiTa, Kindertagespflege und Freizeit sowie Ausstattung, Verpflegung und Beförderung erhalten.