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Familienportal
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Betreuung & Bildung

Viele Eltern haben den Wunsch, Beruf und Familie gut miteinander zu vereinbaren. Eine verlässliche Kindertagesbetreuung schafft die Voraussetzungen dafür. In Nordrhein-Westfalen stehen Ihnen verschiedene Betreuungsformen zur Auswahl. Doch welche Betreuung ist die richtige? Wann sollte man sich um die Kinderbetreuung kümmern? Und mit welchen Kosten ist zu rechnen? 

Antworten auf diese Fragen finden Sie hier auf dem Familienportal.NRW. Erkundigen Sie sich am besten frühzeitig nach den Möglichkeiten, denn die Nachfrage nach Plätzen in der Kindertagesbetreuung ist in vielen Städten und Gemeinden hoch. 

Erfolgreiche frühkindliche Bildung ist ein entscheidender Faktor für mehr Chancengleichheit. Alle Kindertageseinrichtungen und Kindertagespflegen in Nordrhein-Westfalen haben sich auf eine gemeinsame Bildungsvereinbarung verständigt, jedoch unterscheiden sich ihre pädagogischen Schwerpunkte. Wir stellen Ihnen hier verschiedene Konzepte vor, die die gesunde Entwicklung von Kindern fördern. 

Kennen Sie eigentlich die Besonderheiten eines Bewegungskindergartens oder eines Waldkindergartens? Sagt Ihnen die Montessori-Pädagogik etwas? Oder haben Sie schon einmal etwas von der Bindungstheorie gehört? Auf dem Familienportal.NRW haben wir für Sie ein praktisches Glossar zu wichtigen pädagogischen Begriffen zusammengestellt – leicht und verständlich erklärt.  

Informationen zuverschiedenen Themen

Leistungen zum ThemaFamilie und Kind

Kinderbetreuung - Anmeldung

Sie suchen einen Betreuungsplatz für Ihr Kind in Kindertagespflege oder einer Kita? Hier entlang! Informieren Sie sich möglichst früh bei der Kindertageseinrichtung oder Kindertagespflegeperson Ihrer Wahl oder bei Ihrem örtlichen Jugendamt, ob es freie Betreuungsplätze in der von Ihnen gewünschten Einrichtung oder bei der Kindertagespflegeperson gibt. 

Kinderbetreuung - Berechnung des Elternbeitrags

Sie haben die Zusage für einen Betreuungsplatz Ihres Kindes erhalten? Dann möchten Sie sicher auch wissen, wie hoch die Elternbeiträge für den Betreuungsplatz sind. Informieren Sie sich frühzeitig bei Ihrem örtlichen Jugendamt, ob es Elternbeiträge erhebt, wie hoch diese gegebenenfalls sind und welche Bemessungsgrundlage für die Beitragshöhe gilt. Diese Informationen sind in den örtlichen Elternbeitragssatzungen festgelegt.
 

Kinderbetreuung - Erlass des Elternbeitrags

Sie haben die Zusage für einen Betreuungsplatz Ihres Kindes erhalten? Dann möchten Sie sicher auch wissen, ob Sie für den Betreuungsplatz Elternbeiträge zahlen müssen. Informieren Sie sich frühzeitig bei Ihrem örtlichen Jugendamt, ob es Elternbeiträge erhebt, wie hoch diese gegebenenfalls sind und welche Bemessungsgrundlage für die Beitragshöhe gilt. Diese Informationen sind in den örtlichen Elternbeitragssatzungen festgelegt. Wenn Sie Arbeitslosengeld II oder Sozialgeld, Sozialhilfe, Wohngeld, Asylleistungen oder Kinderzuschlag beziehen, werden Sie für die Monate des Bezuges dieser Leistungen von den Elternbeiträgen befreit.
 

Bildungs- und Teilhabepaket

Ihre Familie erhält Leistungen nach dem SGB II, dem SGB XII, dem AsylbLG, Wohngeld oder Kinderzuschlag? Dann können Sie finanzielle Unterstützung für die Teilnahme an Angeboten in Schule, KiTa, Kindertagespflege und Freizeit sowie Ausstattung, Verpflegung und Beförderung erhalten.