Die Zahlung von BAföG besteht aus zwei Teilen: In der Regel bekommt Ihr Kind die eine Hälfte als Zuschuss vom Staat geschenkt, die andere Hälfte wird als zinsloses Darlehen ausgezahlt. Schüler-BAföG gibt es in voller Höhe als Zuschuss.
Im Einzelnen sind folgende Förderungen möglich:
- BAföG für Studierende
Studierende an Hochschulen und Berufsakademien können BAföG beantragen. Sowohl das Bachelorstudium als auch ein Masterstudiengang können gefördert werden. Die Hälfte der BAföG-Förderung ist ein staatlicher Zuschuss, der nicht zurückgezahlt werden muss. Die andere Hälfte wird als zinsloses Darlehen gewährt. Der zinslose Darlehensteil muss erst fünf Jahre nach Ablauf der Förderungshöchstdauer in kleinen Raten zurückgezahlt werden. Der Flyer „Das BAföG – Informationen für Studierende“ steht zum kostenlosen Download bereit.
- BAföG für Schülerinnen und Schüler
Auch Schülerinnen und Schüler, die einen berufsqualifizierenden Abschluss oder einen weiterführenden Schulabschluss erreichen möchten, können BAföG beziehen, wenn sie die Voraussetzungen erfüllen. Das Schüler-BAföG wird immer komplett als Zuschuss zur Verfügung gestellt. Es muss nicht zurückgezahlt werden. Nähere Einzelheiten erfahren Sie auf dieser Internetseite.
- BAföG für eine Ausbildung oder ein Studium im Ausland
Wer grundsätzlich förderberechtigt ist und während der Ausbildung oder des Studiums wertvolle Erfahrungen im Ausland sammeln will, bekommt für die Zeit in der Ferne BaföG-Zuschläge. Der Antrag sollte allerdings mindestens ein halbes Jahr vor Reiseantritt gestellt werden. Nähere Einzelheiten erfahren Sie auf dieser Internetseite.
- BAföG für Studierende und Azubis mit Familienverantwortung
Das Studium oder die Schule mit dem Elternsein oder der Pflege von nahen Angehörigen unter einen Hut zu bekommen, ist eine zusätzliche Herausforderung. Das BAföG hilft Anspruchsberechtigten mit besonderen Zuschlägen, die unter bestimmten Voraussetzungen sogar länger gezahlt werden. Nähere Einzelheiten erfahren Sie auf dieser Internetseite.
- BAföG für Personen ohne deutschen Pass
Anspruchsberechtigte Studierende sowie Schülerinnen und Schüler aus der Europäischen Union, Personen mit Migrationshintergrund oder Geflüchtete können während des Studiums oder der Schulzeit ebenfalls BAföG erhalten. Nähere Informationen erfahren Sie auf dieser Internetseite.