Mit 16 Jahren dürfen Jugendliche den Führerschein für die Klassen A1 (Motorrad bis 125 ccm), AM (Moped, Roller), L (land- und forstwirtschaftliche Zugmaschinen) und T (Zug- und Arbeitsmaschinen bis 40 km/h) machen. Autofahren ist nach der Klasse BF17 ab 17 Jahren in Begleitung erlaubt. Die theoretische Prüfung darf schon drei Monate vor dem 17. Geburtstag abgelegt werden. Nach bestandener Praxisprüfung sind die Jugendlichen in Begleitung einer erfahrenen Begleitperson berechtigt, Fahrzeuge der Klasse B zu fahren. Hierfür muss die Zustimmung der Eltern vorliegen. Wer die Fahrprüfung besteht, bekommt als Minderjährige*r eine Bescheinigung, auf der die Begleitpersonen notiert werden müssen. (Hinweis: Für den Eintrag auf der Bescheinigung fällt pro eingetragener Begleitperson eine Gebühr an)
Mit dieser Bescheinigung dürfen begleitete Minderjährige aber nur innerhalb Deutschlands fahren. Nach dem 18. Geburtstag erhalten die Jugendlichen den richtigen Führerschein. Dieser muss bei der zuständigen Führerscheinstelle abgeholt werden.
Das sollten Sie unbedingt beachten: Die Teilnahme am begleiteten Fahren muss der KfZ-Versicherung gemeldet werden, und zwar schon vor der ersten begleiteten Fahrt. Es fallen ggfs. Anpassungen der Tarife an. Informieren Sie sich am besten bei Ihrem Versicherungsanbieter, ob und in welcher Höhe Beitragsanpassungen anfallen.