Grundschulformen in NRW
Ihr Kind in der Grundschule anmelden: So geht´s!
In Nordrhein-Westfalen können Eltern wählen, an welcher Grundschule sie ihr Kind anmelden wollen. Voraussetzung ist, dass die Stadt oder Gemeinde keine Schuleinzugsbereiche festgelegt hat. Einen Anspruch auf Aufnahme hat jedes Kind allerdings im Rahmen der Aufnahmekapazität nur für die wohnortnächste Grundschule in seiner Stadt oder Gemeinde. Wenn es die Aufnahmekapazität zulässt, können auch Kinder aufgenommen werden, die weiter von der Schule entfernt wohnen.
Die Anmeldung zur Grundschule bedeutet noch nicht automatisch, dass ein Kind aufgenommen ist. Über die tatsächliche Aufnahme in die Schule entscheidet die Schulleitung nach Abschluss des Anmeldeverfahrens. Kann die Schule nicht alle angemeldeten Kinder aufnehmen, findet ein Auswahlverfahren statt. Kriterien für die Auswahl sind zum Beispiel, ob Geschwisterkinder auf der Schule sind oder wie weit der Weg zur Schule ist.
Worin unterscheiden sich die Schulkonzepte?
Wo finden wir Hilfe und Beratung?
Das Schulministeriums NRW stellt auf dieser Website ausführliche Beschreibungen aller angebotenen Schulformen in Nordrhein-Westfalen bereit.