Betreuungskosten steuerlich absetzen

Kinderbetreuung und Steuern – das sollten Sie wissen

Text zuletzt aktualisiert: 27.01.2023

Kinderbetreuungskosten zählen zu den Sonderausgaben

Die Betreuungskosten für Ihr Kind können sich im Laufe des Jahres zu einem stattlichen Betrag summieren. Einen Teil der Kosten für Kita, Tagesmutter oder -vater, Au-pair oder andere Betreuungspersonen können sich Eltern im Rahmen der Steuererklärung zurückholen. Hier finden Sie die wichtigsten Informationen auf einen Blick. 

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Von welchen weiteren Steuervorteilen und Entlastungsbeträgen Familien profitieren, erfahren Sie hier auf dem Familienportal.NRW.