Adoptionsberatungsstellen 

Beratungsangebote für Paare mit Adoptionswunsch

Text zuletzt aktualisiert: 08.07.2024

Information, Beratung und Unterstützung sind unerlässlich

Die Adoption eines Kindes ist ein großer Schritt – sowohl in emotionaler als auch in rechtlicher Hinsicht. Die Entscheidung sollte gut vorbereitet sein. Ihr geht eine umfangreiche Informationsphase und eine intensive Beratung voraus.

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Paare oder Einzelpersonen, die eine Adoption in Betracht ziehen, müssen sich vorab an eine Adoptionsvermittlungsstelle wenden. Erfahren Sie hier, um welche Stellen es sich dabei handelt und zu welchen Themen Sie dort beraten werden.  

Welche Adoptionsvermittlungsstellen gibt es?

Adoptionsvermittlungsstellen befinden sich entweder in staatlicher oder freier Trägerschaft. Freie Vermittlungsstellen müssen staatlich anerkannt sein. Andere Institutionen oder Stellen dürfen in Deutschland keine Vermittlungen betreiben.

 

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Staatliche Vermittlungsstellen

Staatliche Vermittlungsstellen sind zum einen die  Landesjugendämter. Die Mitarbeitenden der zentralen Adoptionsstellen im LVR-Landesjugendamt (zuständig für Rheinland) sowie im LWL-Landesjugendamt (zuständig für Westfalen-Lippe) beraten zu allen Fragen und vermitteln insbesondere Auslandsadoptionen.
Zu den staatlichen Vermittlungsstellen gehören darüber hinaus die Adoptionsvermittlungsstellen der örtlichen Jugendämter, die für Inlandsvermittlungen zuständig sind. 

 

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Vermittlungsstellen in freier Trägerschaft

Neben den staatlichen Vermittlungsstellen gibt es auch freie Vermittlungsstellen, die sich meist in katholischer bzw. evangelischer Trägerschaft befinden. Darüber hinaus gibt es auch eine anerkannte Adoptionsvermittlungsstelle in nicht-konfessioneller Trägerschaft. Kontaktadressen finden Sie auf folgenden Internetseiten:

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Auslandsvermittlungsstellen

Eine Liste über zugelassene Vermittlungsstellen für Auslandsadoptionen finden Sie auf der Webseite des Bundesamtes für Justiz.

Wichtig zu wissen!

Bitte nehmen Sie auf keinen Fall die Angebote einer nicht anerkannten Vermittlungsagentur in Anspruch – weder in Deutschland noch im Heimatland eines Kindes. Ohne die Begleitung autorisierter Fachstellen wird eine Adoption in Deutschland grundsätzlich nicht anerkannt und ist zudem untersagt. Ihnen drohen in diesem Fall schwere rechtliche und finanzielle Konsequenzen, bis hin zum Vorwurf der Mitwirkung am Kinderhandel.

Das Landesjugendamt des LVR (zuständig für das Rheinland) informiert auf seiner Seite ausführlich zum Thema Adoption. 

Adoptionsinteressierte aus Westfalen-Lippe finden auf der Seite des Landesjugendamts des LWL viele hilfreiche Informationen zum Thema.

Durch das Adoptionshilfegesetz aus dem Jahr 2021 werden Familien bei der Aufnahme von Kindern noch besser unterstützt. Einzelheiten dazu finden Sie auf der Seite des Bundesfamilienministeriums. 

Das Bundesfamilienministerium hat ein Magazin herausgegeben, das Einblicke, Erfahrungen und Hintergründe zur Adoption vermittelt. Das Magazin können Sie hier herunterladen.

Der Landesverband PAN e.V. ist ein Zusammenschluss von Pflege- und Adoptivfamilien in NRW, der es sich zur Aufgabe gemacht hat, in örtlichen und überörtlichen Gruppen und Selbsthilfe-Initiativen zu unterstützen und zu vernetzen. 

Einen guten Überblick für Interessierte bietet die Broschüre „Adoption“. Herausgeber sind die beiden Landschaftsverbände LVR und LWL. Die Broschüre steht zum kostenlosen Download für Sie bereit.