Staatliche Vermittlungsstellen
Staatliche Vermittlungsstellen sind zum einen die Landesjugendämter. Die Mitarbeitenden der zentralen Adoptionsstellen im LVR-Landesjugendamt (zuständig für Rheinland) sowie im LWL-Landesjugendamt (zuständig für Westfalen-Lippe) beraten zu allen Fragen und vermitteln insbesondere Auslandsadoptionen.
Zu den staatlichen Vermittlungsstellen gehören darüber hinaus die Adoptionsvermittlungsstellen der örtlichen Jugendämter, die für Inlandsvermittlungen zuständig sind.