Adoptionsformen
Es gibt in Deutschland verschiedene Arten und Formen der Adoption. Die folgende Begriffsklärung bietet Ihnen einen Überblick. Die Adoptionsarten und ihre Ausprägungen lassen sich dabei anhand von bestimmten Merkmalen unterscheiden.
Alter der adoptierten Person
Minderjährigenadoption
Hierbei handelt es sich um die Adoption eines minderjährigen Kindes. Das Wohl des Kindes steht bei einer Adoption immer im Mittelpunkt, weswegen Adoptiveltern hohe Anforderungen erfüllen müssen. Um das sicherzustellen, muss zwingend eine Adoptionsvermittlungsstelle an dem Adoptionsverfahren beteiligt werden.
Erwachsenenadoption
Bei einer Erwachsenenadoption wird eine volljährige Person angenommen. Voraussetzung laut Gesetz ist es, dass die Annahme sittlich gerechtfertigt ist. Dies ist anzunehmen, wenn bei den Beteiligten bereits ein Eltern-Kind-Verhältnis bestanden hat.
Herkunft des Kindes
Inlandsadoption
Bei einer Inlandsadoption wird ein in Deutschland lebendes Kind von in Deutschland lebenden Annehmenden adoptiert.
Auslandsadoption – auch internationale Adoption genannt
Eine Auslandsadoption liegt vor, wenn für das Kind im Zusammenhang mit der Adoption ein Wechsel des Aufenthaltslandes verbunden ist. Die jeweilige Staatsangehörigkeit des Kindes sowie die Staatsangehörigkeit der Adoptiveltern spielen dabei keine Rolle. Die Adoption kann im Ausland, aber auch in Deutschland stattfinden. Bei einer Auslandsoption muss zwingend eine Auslandsvermittlungsstelle an dem internationalen Adoptionsverfahren beteiligt werden. Ansonsten wird die ausländische Adoption in Deutschland grundsätzlich nicht anerkannt. Auslandsvermittlungsstellen sind die zentralen Adoptionsstellen der Landesjugendämter (LVR und LWL) sowie die anerkannten Auslandsvermittlungsstellen der freien Träger im Rahmen ihrer jeweiligen Länderzulassungen.
Beziehungsverhältnis
Fremdadoption
Bei der Fremdadoption wird ein Kind, das nicht mit dem bzw. den Annehmenden verwandt oder verschwägert ist, angenommen.
Stiefkindadoptionen
Diese Form macht in Deutschland den Großteil der Adoptionen aus. Bei der Stiefkindadoption wird das leibliche Kind des Partners oder der Partnerin adoptiert. Mit der Adoption werden Stiefkinder gemeinsamen leiblichen Kindern der Partner rechtlich gleichgestellt.
Verwandtenadoption
Bei der Verwandtenadoption wird ein verwandtes Kind (zum Beispiel die Nichte, der Neffe, die Großnichte) adoptiert. Dabei erlischt anders als bei der Fremdadoption nur das Verwandtschaftsverhältnis des Kindes zu beiden leiblichen Eltern, nicht aber das zu seinen sonstigen Verwandten.
Pflegekindadoption
Unter der Pflegekindadoption versteht man die Adoption eines Pflegekindes durch seine Pflegeeltern. Diese Adoptionsform ist in Deutschland eher selten. Die meisten Pflegekinder leben dauerhaft im Pflegeverhältnis.
Kontakt zwischen den leiblichen Eltern und den Adoptiveltern
Inkognitoadoption
Bei der Inkognitoadoption kennen sich Herkunfts- und Adoptiveltern nicht und es bestehen keine bzw. nur über die Adoptionsvermittlungs-stelle vermittelte Informationsaustausche oder Kontakte.
Geöffnete Adoptionsformen
Bei der geöffneten Adoption findet in der Regel kein direkter Kontakt zwischen Herkunfts- und Adoptivfamilie statt. Jedoch können die leiblichen Eltern mit Einverständnis der Adoptiveltern an der Entwicklung des Kindes teilhaben, indem über die Adoptionsvermittlungsstelle beispielsweise Bilder und Entwicklungsberichte zum Kind ausgetauscht werden. Auch die leiblichen Eltern können Briefe, Bilder oder Ähnliches für das Kind in der Vermittlungsakte hinterlegen, die das Adoptivkind unter fachlicher Begleitung einsehen kann.
Offene Adoption
Bei der offenen Adoption lernen sich die Adoptiveltern und die leiblichen Eltern kennen. Mit dem Einverständnis der Adoptiveltern kann verabredet werden, wie der Kontakt von beiden Seiten gestaltet wird. Zum Beispiel kann es regelmäßige Treffen zwischen den beiden Elternpaaren und dem Kind geben. Die leiblichen Eltern können so das Aufwachsen ihres Kindes miterleben und das Adoptivkind kann besser verstehen, woher es kommt.
Weitere Adoptionsformen
Sukzessivadoption
Seit der rechtlichen Öffnung der „Ehe für alle“ ist auch gleichgeschlechtlichen Ehepaaren die gemeinschaftliche Adoption möglich. Eingetragene Lebenspartner*innen können ein nicht-leibliches Kind allerdings bisher nur nacheinander adoptieren, nicht gleichzeitig. Bei nicht verheirateten Paaren kann nur einer der beiden Partner das Kind als Einzelperson adoptieren.