Voraussetzungen für eine Adoption
Das Wohl des Kindes steht bei einer Adoption im Mittelpunkt
Für die Vermittlung eines Adoptivkindes ist das Jugendamt oder eine anerkannte Adoptionsvermittlungsstelle zuständig. Weil für die Fachkräfte zuallererst das Wohl des Kindes im Vordergrund steht, geht der Vermittlung eine gründliche Prüfung voraus. Das Verfahren erfordert Geduld und stellt hohe Anforderungen an die potenziellen Adoptiveltern. Welche Voraussetzungen erfüllt sein müssen und welche Aspekte Adoptionsbewerberinnen und -bewerber bei ihren Überlegungen bedenken sollten, darüber gibt Ihnen dieser Beitrag Auskunft.
Wer kann ein Kind adoptieren?
Wer ein Kind adoptieren möchte, muss unbeschränkt geschäftsfähig sein. Paare, die ein Kind adoptieren möchten, sollten miteinander verheiratet sein. Dass die Beziehung harmonisch und intakt sein sollte, versteht sich von selbst. Schließlich soll das Adoptivkind ein geborgenes und stabiles Zuhause bekommen.
Rein rechtlich können auch alleinstehende Bewerberinnen und Bewerber ein Kind adoptieren. Vorausgesetzt wird eine besonders eingehende Kindeswohlprüfung. Aussichtsreich ist eine Adoption zum Beispiel, wenn bereits eine bedeutsame Beziehung zu dem Kind besteht oder ein Verwandtschaftsverhältnis zugrunde liegt.
Ist das Paar unverheiratet, kann nur ein Partner das Kind adoptieren. Der andere Partner kann das Kind dann ggf. im Rahmen einer Sukzessivadoption annehmen.
Seit 2017 dürfen auch gleichgeschlechtliche Paare Kinder gemeinsam adoptieren. Voraussetzung ist, dass diese verheiratet sind und sie alle sonstigen Voraussetzungen gleichermaßen erfüllen. Dies war eingetragenen Lebenspartner*innen vorher nur im Rahmen einer Sukzessivadoption möglich.
Was Adoptionsbewerberinnen und -bewerber vorab wissen sollten
Ein Vermittlungsprozess kann langwierig sein. Es verlangt Geduld und Einfühlungsvermögen von den Fachkräften und Bewerberinnen und Bewerbern. Auch sollte ihnen bewusst sein, dass sich mit zunehmender Wartezeit nicht automatisch die Aussicht auf eine erfolgreiche Vermittlung erhöht, da in Deutschland jedem zu vermittelnden Kind eine Vielzahl an Bewerberinnen und Bewerbern gegenüberstehen.
Welche Voraussetzungen müssen für eine Adoption erfüllt sein?
Im Rahmen des Adoptionsprozesses finden mehrere persönliche Gespräche sowie mindestens ein Hausbesuch durch die zuständige Fachkraft statt. Im Mittelpunkt der Gespräche stehen Fragen zur eigenen Kindheit und der Familie, zur Paarbeziehung, zum Umgang mit ungewollter Kinderlosigkeit und zur Motivation für eine Adoption. Auch die persönlichen und gemeinsamen Zukunftsziele, Erziehungsvorstellungen sowie die sozialen und wirtschaftlichen Verhältnisse kommen auf den Prüfstand. Folgende Kriterien sind Bestandteil der Prüfung einer Adoptionseignung:
Was ist der Eignungsbericht?
Die Adoptionsvermittlungsstelle fasst die Ergebnisse der Eignung der Bewerberinnen und Bewerber in einem sogenannten Eignungsbericht zusammen. Dieser Bericht kann anderen Stellen, die an der Adoption beteiligt sind, zugänglich gemacht werden. Stellen die Fachkräfte fest, dass keine Eignung vorliegt, werden die Bewerberinnen bzw. Bewerber über das negative Ergebnis in einem persönlichen Gespräch informiert.
Wo finden wir Hilfe und Beratung?
Informationen, Auskünfte und Beratung über die Möglichkeiten, Aussichten und Voraussetzungen einer Adoption erhalten Sie in den Adoptionsvermittlungsstellen in Deutschland. Sie können sich an diese Stellen wenden: