Rentenversicherung
Kindererziehungszeiten: Ausgleich für die Rente
Wenn Sie ihr Kind betreuen und daher vorübergehend nicht oder nur eingeschränkt arbeiten können, erhalten Sie eine Gutschrift: Die Erziehungszeiten werden auf Ihre Rente angerechnet. Damit wird gewährleistet, dass Sie einen angemessenen Ausgleich in der Rentenversicherung erhalten und durch die Betreuung Ihres Kindes nicht schlechter gestellt werden.
Wie wirken sich Kindererziehungszeiten auf die Rente aus?
Unterbrechen Sie ganz oder teilweise Ihre Berufstätigkeit, um nach der Geburt Ihr Kind zu betreuen, zahlen Sie weniger Beiträge in Ihre Rentenversicherung ein. Daraus ergibt sich später eine geringere Rentenanwartschaft. Die Anrechnung der Kindererziehungszeit auf die Rentenzahlung gleicht diese Lücke aus. Damit werden Sie für die Zeit der Kindererziehung ungefähr so gestellt, als hätten sie durchgehend eigene Beiträge eingezahlt. Die Rentenbeiträge werden vom Bund übernommen.
Wie lange werden mir Beiträge für Kindererziehung auf dem Rentenkonto gutgeschrieben?
Von der Deutschen Rentenversicherung werden Ihnen bis zu drei Jahre pro Kind als Pflichtbeitragszeiten angerechnet. Wenn während der Erziehungszeit ein weiteres Baby kommt, verlängert sich die Kindererziehungszeit um den Zeitraum, in dem gleichzeitig mehrere Kinder betreut werden. Wenn Sie zum Beispiel vier Kinder betreut und erzogen haben, können Ihnen insgesamt bis zu zwölf Jahre Kindererziehungszeit angerechnet werden.
Wer bekommt die Kindererziehungszeit zugerechnet?
Es kann immer nur ein Elternteil zur selben Zeit von der Erziehungszeit profitieren.
Die Kindererziehungszeit wird demjenigen Elternteil zugeordnet, der das Kind überwiegend betreut. Erziehen beide Elternteile ihr Kind gemeinsam zu gleichen Anteilen, erhält zunächst die Mutter die Kindererziehungszeit angerechnet. Soll der Vater die Kindererziehungszeit erhalten, müssen Sie darüber eine gemeinsame, übereinstimmende Erklärung abgeben.
Das entsprechende Formular „Erklärung über die Zuordnung der Kindererziehungsarbeit“ können Sie auf der Internetseite der Deutschen Rentenversicherung herunterladen.
Neben den leiblichen Eltern können unter bestimmten Voraussetzungen auch andere Personen die Kindererziehungszeit erhalten:
- Adoptiv-, Stief- oder Pflegeeltern,
- Großeltern oder Verwandte, wenn das Kind dort dauerhaft in häuslicher Gemeinschaft als Pflegekind wohnt. Ein Obhuts- und Erziehungsverhältnis zwischen den leiblichen Eltern und dem Kind darf in diesem Fall nicht mehr bestehen.
Kann ich mit freiwilligen Beiträgen einen Rentenanspruch erwerben?
Wer Kindererziehungszeiten nachweisen kann, soll auch die Möglichkeit haben, später eine Rente zu beziehen. Dafür sind jedoch mindestens 60 Beitragsmonate erforderlich. Wer die Mindestversicherungszeit nicht erreicht, kann für die fehlenden Monate freiwillige Beiträge in die Rentenversicherung einzahlen. Die monatlichen Beiträge können zwischen dem Mindestbeitrag (zurzeit 83,70 Euro) und dem Höchstbeitrag (zurzeit 1.320,60 Euro) frei gewählt werden.
Was gilt für Regenbogenfamilien?
Vorrangig erhält der leibliche Elternteil die Erziehungszeit angerechnet. Ist keiner der beiden der leibliche Elternteil, werden die Kinder dem Elternteil zugeordnet, der die Elternstellung zuerst erlangt hat. Das ist z. B. bei einer sukzessiven Adoption die Person, die das Kind zuerst adoptiert hat. Das gilt auch bei Pflegeeltern. Sind bei einem gleichgeschlechtlichen Paar weder ein leiblicher Elternteil noch ein Elternteil vorhanden, der seine Elternstellung zuerst erlangt hat, werden die Erziehungszeiten zu gleichen Teilen im monatlichen Wechsel zugeordnet.
Was ist der Unterschied zwischen Kindererziehungszeiten und Kinderberücksichtigungszeiten?
- Als Kindererziehungszeiten gelten die ersten drei Lebensjahre des Kindes. In dieser Zeit übernimmt der Bund die Zahlung der Rentenbeiträge.
- Kinderberücksichtigungszeiten dauern von der Geburt bis zum Ende des 10. Lebensjahres des Kindes. Während dieser Zeit zahlt der Bund zwar keine Rentenbeiträge, die Kinderberücksichtigungszeiten werden aber auf die Wartezeit für die Altersrente angerechnet. So sorgt die Kinderberücksichtigungszeit dafür, dass Eltern, die nach der Geburt des Kindes für mehrere Jahre keiner versicherungspflichtigen Beschäftigung nachgehen, dennoch die Chance haben, vorzeitig in Rente zu gehen.