Urlaub in der Familienferienstätte
Reisen: Gemeinsame Auszeiten sind wichtig
Ein Urlaub erlaubt es, Abstand von den alltäglichen Routinen und Verpflichtungen zu gewinnen und neue Dinge mit der ganzen Familie zu erleben. Gerade für Eltern und Kinder sind solche Auszeiten und gemeinsame Erlebnisse besonders wichtig.
Aber nicht für alle Familien ist es leicht, einen Urlaub zu finanzieren. Die gemeinnützigen Familienferienstätten in Nordrhein-Westfalen und anderen Bundesländern haben viele attraktive Reiseziele im Programm, die die Bedarfe und Möglichkeiten von Familien berücksichtigen.
Zahlreiche Bundesländer bezuschussen Maßnahmen der Familienerholung aus ihrem Bundesland. Auch Nordrhein-Westfalen fördert Familienferien in Familienferienstätten. Familien können sich aber auch unabhängig davon an eine der Einrichtungen bundesweit wenden.
Was zeichnet die Familienferienstätten aus?
In den Häusern können Familien Kraft tanken und sich ganz nach eigenen Bedürfnissen erholen. Die Familienerholung bietet Begegnungsmöglichkeiten mit anderen Familien, Austausch und Abwechslung zugleich. Alle Häuser überzeugen durch ihre kinder- und familienfreundliche Atmosphäre in ruhiger Lage.
Vorteile der Familienferienstätten auf einen Blick:
- Familienfreundliche Unterbringung
- Barrierefreiheit
- Kostenlose Kinderbetreuung in altersgerechten Gruppen
- Veranstaltungen und Programm in der Ferienstätte sowie in der Region
- Sportliche, pädagogische, musische und spirituelle Angebote für Jung und Alt
- Abwechslungsreiche, ausgewogene und regionale Ernährung
Kann ich in Nordrhein-Westfalen einen Zuschuss für die Familienerholung erhalten?
Das Land fördert Familienferien von Familien aus Nordrhein-Westfalen mit geringen Einkommen, insbesondere Alleinerziehende und kinderreiche Familien, sowie unabhängig vom Einkommen von Familien mit pflegebedürftigen Kindern oder mindestens einem Familienmitglied mit Behinderung.
Die Förderung des Familienurlaubs für Familien mit geringem Einkommen richtet sich nach der Familien-Einkommensgrenze nach § 53 Abgabenordnung. Berechtigt sind i.d.R. Familien, die im Leistungsbezug, teilhabeberechtigt oder im Wohngeldbezug sind, Familien, die aufgrund von Kurzarbeit Einkommensverluste hinnehmen mussten und Familien, in denen bei einem Familienmitglied eine Schwerbehinderung von mindestens 50 % vorliegt. Der zuständige Reisedienst der Diakonie Ruhr-Hellweg e. V. ist bei der Ermittlung bzw. Berechnung, ob eine Förderung möglich ist, sehr gerne behilflich.
Gefördert wird ein Familienurlaub mit drei bis sieben Übernachtungen in einer Familienferienstätte in Nordrhein-Westfalen oder bundesweit mit Vollverpflegung und verschiedenen familienfreundlichen Angeboten für die teilnehmenden Familien. Die Familien beteiligten sich mit einem Eigenanteil in Höhe von 50 Euro pro erwachsener Person und 25 Euro pro Kind. Unterhalb einer bestimmten Einkommensgrenze entfällt der Eigenanteil. Das vor Ort benötigte Taschengeld tragen die Familien selbst.
Familienferienstätten in Nordrhein-Westfalen
Nordrhein-Westfalen bezuschusst vorrangig Urlaube in nordrhein-westfälischen Familienferienstätten:
Heinrich Lübke Haus
Zur Hude 9
59519 Möhnesee
www.heinrich-luebke-haus.de
Matthias-Claudius-Haus
Matthias-Claudius-Weg 1
59872 Meschede-Eversberg
www.matthias-claudius-haus.de
Naturfreundehaus Käte Strobel
Käte-Strobel-Weg 30
51647 Gummersbach
www.kaete-strobel-haus.de
Naturfreundehaus Teutoburg
Detmolder Str. 738
33699 Bielefeld
www.nfht.de
Familienferienstätte St. Ludger
Auf der Hardt 40
53949 Dahlem-Basem
https://www.kforeisen.de/tour/st-ludger-in-baasem-in-der-eifel-2/
Wo finde ich Hilfe und Unterstützung?
Die Familienerholungszeit wird über den Reisedienst der Diakonie Ruhr-Hellweg e.V. organisiert. Der Reisedienst steht sehr gerne auch telefonisch unter 0800 0005627 (kostenfrei) für Fragen rund um den Urlaub und zur Antragstellung zur Verfügung.
Kontakt:
Axel Nickol
Diakonie Ruhr-Hellweg e.V.
Fachbereich Reise und Erholung
Nicolaistraße 2
59423 Unna