Urlaub in der Familienferienstätte
Reisen: Gemeinsame Auszeiten sind wichtig
Ein Urlaub erlaubt es, Abstand von den alltäglichen Routinen und Verpflichtungen zu gewinnen und neue Dinge mit der ganzen Familie zu erleben. Gerade für Eltern und Kinder sind solche Auszeiten und gemeinsame Erlebnisse besonders wichtig.
Aber nicht für alle Familien ist es leicht, einen Urlaub zu finanzieren. Die gemeinnützigen Familienferienstätten in Nordrhein-Westfalen und anderen Bundesländern haben viele attraktive Reiseziele im Programm, die die Bedarfe und Möglichkeiten von Familien berücksichtigen.
Zahlreiche Bundesländer bezuschussen Maßnahmen der Familienerholung aus ihrem Bundesland. Auch Nordrhein-Westfalen fördert Familienferien in Familienferienstätten. Familien können sich aber auch unabhängig davon an eine der Einrichtungen bundesweit wenden.

Was zeichnet die Familienferienstätten aus?
In den Häusern können Familien Kraft tanken und sich ganz nach eigenen Bedürfnissen erholen. Die Familienerholung bietet Begegnungsmöglichkeiten mit anderen Familien, Austausch und Abwechslung zugleich. Alle Häuser überzeugen durch ihre kinder- und familienfreundliche Atmosphäre in ruhiger Lage.
Vorteile der Familienferienstätten auf einen Blick:
- Familienfreundliche Unterbringung
- Barrierefreiheit
- Kostenlose Kinderbetreuung in altersgerechten Gruppen
- Veranstaltungen und Programm in der Ferienstätte sowie in der Region
- Sportliche, pädagogische, musische und spirituelle Angebote für Jung und Alt
- Abwechslungsreiche, ausgewogene und regionale Ernährung
Kann ich in Nordrhein-Westfalen einen Zuschuss für die Familienerholung erhalten?
Das Land fördert Familienferien von Familien aus Nordrhein-Westfalen mit geringem Einkommen, insbesondere Alleinerziehende und kinderreiche Familien sowie Familien mit pflegebedürftigen Kindern oder mindestens einem Familienmitglied mit Behinderung.
Im Rahmen des Programms wird ein Familienurlaub mit drei bis sechs Übernachtungen in einer Familienferienstätte in Nordrhein-Westfalen oder bundesweit angeboten. Vollverpflegung und verschiedene familienfreundliche Angebote sind für die teilnehmenden Familien inklusive.
Die Förderung des Familienurlaubs für Familien mit geringem Einkommen richtet sich nach der Familien-Einkommensgrenze nach § 53 Abgabenordnung. Eine Teilnahme an diesem Programm ist nur alle zwei Jahre möglich. Somit sind Familien, die im Jahr 2024 mit der Familienerholung verreist sind, nicht berechtigt im Jahr 2025 teilzunehmen.
Es muss mindestens ein minderjähriges Kind zur Familie gehören und mitreisen. Die Familie muss in einem Haushalt leben.
Der Eigenanteil liegt pro erwachsene Person bei 50 Euro und pro Kind bei 25 Euro. Unterhalb einer bestimmten Einkommensgrenze entfällt der Eigenanteil. Das vor Ort benötigte Taschengeld tragen die Familien selbst.
Die Familienerholung wird über den Reisedienst des Diakonie Ruhr-Hellweg e.V. organisiert. Der Antrag wird online über die Seite des Reisedienstes unter www.familienerholung-nrw.de gestellt. Der Reisedienst steht sehr gerne auch telefonisch unter 0800 0005627 (kostenfrei) für Fragen rund um den Urlaub und die Antragstellung zur Verfügung.
Wo finde ich Hilfe und Unterstützung?
Die Familienerholungszeit NRW wird über den Reisedienst der Diakonie Ruhr-Hellweg e.V. organisiert. Der Reisedienst steht telefonisch unter 0800 0005627 (kostenfrei) und per E-Mail unter info@familienerholung-nrw.de für Fragen zur Verfügung.