Hilfen zur Haushaltsführung können Sie erhalten, wenn Sie aufgrund von Alter, Krankheit oder Behinderung vorübergehend nicht in der Lage sind, Ihren Haushalt ganz oder teilweise selbstständig zu führen. Durch die Gewährung der Hilfen zur Haushaltsführung sollen Familien möglichst lange zusammenleben können und gleichzeitig teurere stationäre Unterbringungen vermieden werden.
Die Hilfen zur Weiterführung des Haushalts können unter diesen Voraussetzungen beim Sozialamt beantragt werden:
- Es ist ein eigener Haushalt vorhanden.
- Keine anderen Haushaltsangehörigen können den Haushalt weiterführen.
- Es ist notwendig und sinnvoll, dass der Haushalt weitergeführt wird.
- Die Hilfe ist nur vorübergehend notwendig.
Die Krankenkassen bezahlen unter bestimmten Umständen, z. B. aufgrund einer Krankenhausbehandlung, die Hilfe zur Weiterführung des Haushalts, wenn ein Kind unter 12 Jahren oder behindert und auf Hilfe angewiesen mit im Haushalt lebt. Wenn die Leistungen der Krankenkasse nicht weiterhelfen oder nicht bzw. nicht ausreichend erbracht werden, sollen Leistungen der Sozialhilfe einsetzen, die aber – anders als die Leistungen der Krankenkasse – einkommens- und vermögensabhängig sind. Das Sozialamt prüft dabei auch, ob weitere bzw. andere Leistungen in Betracht kommen.