Mit dem Fahrrad unterwegs
Sicher mit dem Fahrrad unterwegs
Für Kinder sind Fahrräder beliebte Verkehrsmittel, mit denen sie unabhängig sind, eigenständig zur Schule und zu Freunden fahren oder die Gegend erkunden können. Doch der Verkehr ist vielerorts gefährlich. Hinzu kommt: Kinder und Jugendliche neigen dazu, ihre Fertigkeiten zu überschätzen, während sie die Gefahren im Straßenverkehr oft unterschätzen. Was Sie beachten sollten, damit Ihr Kind sicher unterwegs ist, erfahren Sie hier.

Wie groß ist das Unfallrisiko?
Junge Radfahrerinnen und Radfahrer sind statistisch gesehen unfallgefährdeter als andere Personen. Besonders betroffen sind Kinder zwischen 10 und 16 Jahren. Woran liegt das?
Kinder und Jugendliche können riskante Situationen oder Gefahren im Straßenverkehr oft noch nicht so gut einschätzen wie Erwachsene. Sie sind unbekümmerter und leichtfertiger unterwegs, manchmal auch unkonzentrierter. Vor allem Jungen in der Pubertät neigen zu riskantem Verhalten und Selbstüberschätzung. Hinzu kommt: Das Tragen eines Fahrradhelms erscheint vielen Kids dann plötzlich kindisch und uncool. Damit sinkt ihre Bereitschaft, einen Helm zu tragen.
Was können Eltern für mehr Sicherheit im Straßenverkehr tun?
Es ist wichtig, Ihr Kind immer wieder an besonnenes und vorausschauendes Fahrverhalten zu erinnern. Legen Sie Wert darauf, dass Ihr Kind stets einen Fahrradhelm trägt, der vor schweren Kopfverletzungen schützt. Seien Sie diesbezüglich selbst ein gutes Vorbild!
Eine Überprüfung des Fahrrades auf funktionierende Lichter und Bremsen sollten Sie regelmäßig mit Ihrem Kind gemeinsam vornehmen. Sensibilisieren Sie Ihre Tochter und Ihren Sohn auch für besonders riskante Situationen im Straßenverkehr wie zum Beispiel für Abbiegemanöver von Autos und Lkw. Weisen Sie Ihr Kind darauf hin, dass das Handy auf dem Fahrrad tabu ist: Seit 2017 ist das Aufnehmen oder Halten eines elektronischen Gerätes zur Kommunikation, Information und Organisation während der Fahrt verboten.
Das Fahrrad verkehrssicher machen
Die Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO) legt fest, wie ein verkehrssicheres Fahrrad auszustatten ist. Dazu gehören:
- zwei voneinander unabhängige Bremsen,
- zwei rutschfeste und fest verschraubte Pedale mit zwei nach vorne und nach hinten wirkenden gelben Rückstrahlern,
- Beleuchtung (ein weißer Frontscheinwerfer und ein rotes Rücklicht),
- ein weißer Reflektor vorne und ein roter Großrückstrahler hinten,
- Reflektoren oder Reflexstreifen an Reifen oder Felge sowie
- eine hell tönende Klingel.
Ist das Fahrrad nicht vorschriftsmäßig ausgestattet und wird dadurch die Verkehrssicherheit beeinträchtigt, drohen Bußgelder.
Wann ist mein Kind gesetzlich unfallversichert?
Fährt Ihr Kind mit dem Fahrrad oder dem Roller zur allgemein- oder berufsbildenden Schule, ist es auf dem unmittelbaren Weg dorthin gesetzlich unfallversichert. Passiert auf diesem Weg ein Unfall, dann werden die Kosten für die Heilbehandlung und Rehabilitation von der gesetzlichen Unfallversicherung übernommen.
Ihr Kind ist nicht nur auf dem direkten Hin- und Rückweg zur Schule gesetzlich unfallversichert, sondern auch während des Unterrichts und in den Pausen. Darüber hinaus gilt der Unfallschutz für alle Aktivitäten, die von der Schule verantwortet werden, wie zum Beispiel Veranstaltungen, Wanderungen, Klassenausflüge oder Aufenthalte in Schullandheimen.
Bei welchen Wegen besteht kein gesetzlicher Unfallschutz?
Unterbricht Ihr Kind den Weg zur Schule oder zurück nach Hause, zum Beispiel um Süßigkeiten zukaufen, oder nimmt es einen Umweg mit Freunden, besteht kein Unfallschutz. Auch bei Fahrten und Aktivitäten, die nicht von der Schule organisiert sind, besteht kein Versicherungsschutz. Dazu gehören zum Beispiel Fahrten zur privaten Nachhilfe, zur privaten Musikschule oder zum Sportverein. Diese Versicherungslücke kann nur mit einer privaten Unfallversicherung geschlossen werden.
Was ist bei einem Unfall zu tun?
Ist in der Schule oder auf dem Weg dorthin ein Unfall passiert, sollten Sie das unverzüglich der gesetzlichen Unfallversicherung melden – auch dann, wenn es sich vermeintlich nur um eine Bagatelle handelt. Nur so können Sie für Ihr Kind Leistungen sichern, falls es zu Spätfolgen kommt. Heben Sie dafür alle medizinischen Unterlagen auf, zum Beispiel Röntgenbilder, Befunde oder Arztbriefe. Teilen Sie Ihrer Ärztin oder Ihrem Arzt bzw. der Zahnärztin oder dem Zahnarzt unbedingt mit, wenn der Unfall in der Schule oder auf dem Hin- oder Heimweg passiert ist. Treten zu einem späteren Zeitpunkt Folge- oder Langzeitschäden auf, kommt die gesetzliche Unfallversicherung unter Umständen dafür auf.
Wo gibt es Unterstützung?
In speziellen Fahrradtrainings für Kinder lernen diese, ihr Fahrrad zu beherrschen – auch in schwierigen Situationen. Durchgeführt werden die kostenlosen Trainings meistens in den Schulen. Fragen Sie in der Schule Ihres Kindes nach.
Die Deutsche Verkehrswacht (DVW) hat nicht nur wichtige Tipps für das Schulwegtraining zusammengestellt, sondern auch, in Kooperation mit mehreren Partnern, die Initiative „Fahrradhelm macht Schule“ ins Leben gerufen.