Sicher mit dem Fahrrad

Der Verkehr ist vielerorts gefährlich

Text zuletzt aktualisiert: 12.01.2023

Sicher unterwegs mit dem Fahrrad

Für Ihr Kind ist das Fahrrad ein beliebtes Verkehrsmittel, mit dem es unabhängig ist, eigenständig zur Schule und zu Freunden fahren kann oder die Gegend erkundet. Doch der Verkehr ist vielerorts gefährlich. Hinzu kommt: Kinder und Jugendliche neigen dazu, ihre Fertigkeiten zu überschätzen, während sie die Gefahren des Straßenverkehrs oft unterschätzen. Was Sie beachten sollten, damit Ihr Kind sicher unterwegs ist, erfahren Sie in diesem Ratgeber.

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Sicher mit dem Fahrrad

Kinder auf dem Fahrrad: Wie groß ist das Unfallrisiko?

Junge Radfahrerinnen und Radfahrer sind statistisch gesehen unfallgefährdeter als andere Personen. Besonders betroffen sind Kinder zwischen 10 und 16 Jahren. Woran liegt das? Kinder und Jugendliche können in der Regel riskante Situationen oder Gefahren im Straßenverkehr noch nicht so gut einschätzen wie Erwachsene. Sie sind viel unbekümmerter und leichtfertiger unterwegs, manchmal sogar unkonzentriert. Altersbedingt neigen vor allem Jungen in der Pubertät zu riskantem Verhalten und Selbstüberschätzung. Hinzu kommt: In der Pubertät wird das Tragen eines Fahrradhelms für viele Kids plötzlich kindisch und uncool. Damit sinkt die Bereitschaft, einen Helm zu tragen. 


 

Was können Eltern für mehr Sicherheit im Straßenverkehr tun?

Es ist wichtig, Ihr Kind immer wieder an ein besonnenes und vorausschauendes Fahrverhalten zu erinnern. Legen Sie Wert darauf, dass Ihr Kind stets einen Fahrradhelm trägt, der vor schweren Kopfverletzungen schützt. Seien Sie als Eltern diesbezüglich selbst ein gutes Vorbild! Eine Überprüfung des Fahrrades auf funktionierende Lichter und Bremsen sollten Sie regelmäßig mit Ihrem Kind gemeinsam vornehmen. Sensibilisieren Sie Ihre Tochter und Ihren Sohn auch für besonders riskante Situationen im Straßenverkehr wie zum Beispiel für Abbiegemanöver von Autos und Lkw. Weisen Sie Ihr Kind darauf hin, dass das Handy auf dem Fahrrad tabu ist: Seit 2017 ist das Aufnehmen oder Halten eines elektronischen Gerätes zur Kommunikation, Information und Organisation während der Fahrt verboten. 


 

Was ist zu beachten, um das Fahrrad verkehrssicher zu machen?

Die Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO) legt fest, wie ein verkehrssicheres Fahrrad auszustatten ist. Dazu gehören:

  • Zwei voneinander unabhängige Bremsen
  • Zwei rutschfeste und fest verschraubte Pedale mit zwei nach vorne und nach hinten wirkenden gelben Rückstrahlern
  • Beleuchtung: ein weißer Frontscheinwerfer und ein rotes Rücklicht 
  • Ein weißer Reflektor vorne und ein roter Großrückstrahler hinten
  • Reflektoren oder Reflexstreifen an Reifen oder Felge
  • Eine hell tönende Klingel

Wichtig zu wissen: Ist das Fahrrad nicht vorschriftsmäßig ausgestattet und wird dadurch die Verkehrssicherheit beeinträchtigt, drohen Bußgelder. 


 

Wann ist mein Kind gesetzlich unfallversichert?

Fährt Ihr Kind mit dem Fahrrad oder dem Roller zur allgemein- oder berufsbildenden Schule, ist es auf dem unmittelbaren Weg dorthin gesetzlich unfallversichert. Passiert auf dem Weg ein Unfall, dann werden die Kosten für die Heilbehandlung und Rehabilitation von der gesetzlichen Unfallversicherung übernommen. Vorausgesetzt: Ihr Kind fährt auf direktem Weg und macht unterwegs keine Schlenker. 


 

Auf welchen Wegen ist mein Kind noch gesetzlich unfallversichert?

Ihr Kind ist nicht nur auf dem direkten Hin- und Rückweg gesetzlich unfallversichert, sondern auch während des Unterrichts und in den Pausen. Darüber hinaus gilt der Unfallschutz für alle Unternehmungen und Aktivitäten, die von der Schule verantwortet werden, wie zum Beispiel Veranstaltungen, Wanderungen, Klassenausflüge und Aufenthalte in Schullandheimen. 


 

Auf welchen Wegen ist mein Kind nicht gesetzlich unfallversichert?

Unterbricht Ihr Kind den Weg zur Schule oder zurück nach Hause, zum Beispiel um Süßigkeiten im Supermarkt einzukaufen, oder legt es mit seinen Freunden einen Umweg zurück, besteht kein Unfallschutz. Auch bei Fahrten und Unternehmungen, die nicht von der Schule organisiert sind, besteht kein Versicherungsschutz. Dazu gehören zum Beispiel Fahrten zur privaten Nachhilfe, zur privaten Musikschule oder zum Sportverein. Diese Versicherungslücke kann nur mit einer privaten Unfallversicherung geschlossen werden.


 

Was ist bei einem Unfall zu tun?

Ist ein Unfall in der Schule oder auf dem unmittelbaren Weg dorthin oder zurück passiert, sollten Sie dies der gesetzlichen Unfallversicherung unverzüglich melden. Auch dann, wenn es sich vermeintlich nur um eine Bagatelle handelt. Nur so können Sie für Ihr Kind Leistungen sichern, falls es zu Spätfolgen kommt. Heben Sie dafür alle medizinischen Unterlagen auf, zum Beispiel Röntgenbilder, Befunde oder Arztbriefe. Teilen Sie Ihrer Ärztin oder Ihrem Arzt bzw. der Zahnärztin oder dem Zahnarzt unbedingt mit, wenn der Unfall in der Schule oder auf dem Hin- oder Heimweg passiert ist. Treten zu einem späteren Zeitpunkt Folge- oder Langzeitschäden auf, kommt die gesetzliche Unfallversicherung unter Umständen dafür auf. 

„Sicher mit dem Rad zur Schule“: Die deutsche gesetzliche Unfallversicherung stellt Informationen rund ums Radfahren für Erziehungsberechtigte zum kostenlosen Download zur Verfügung.