Was kommt nach der Schule?

Berufs- und Studienwahlorientierung in NRW 

Text zuletzt aktualisiert: 13.05.2024

Schülerinnen und Schüler in NRW erhalten gezielte Hilfe bei der Berufsorientierung

Eine Entscheidung über den zukünftigen Beruf zu treffen, ist für junge Menschen nicht einfach. Es gibt schließlich eine große Fülle an Möglichkeiten und so manche Fragen: Welche Arbeitsbereiche passen zu den eigenen Stärken und Interessen? Welcher Studiengang öffnet die besten Perspektiven für die eigenen Talente? Welche Wege führen zum Traumberuf? In Nordrhein-Westfalen werden Schülerinnen und Schüler auf ihrem Weg zur Berufswahl systematisch ab der Klasse 8 begleitet. Infos und Online-Quellen rund um die Berufs- und Studienwahlorientierung und was z.B. hinter dem landesweiten Übergangssystem „Kein Abschluss ohne Anschluss (KAoA) steckt, erfahren Sie hier.

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Ausbildung

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Viele gute Gründe sprechen für eine Ausbildung. Es gibt in Deutschland zurzeit 324 anerkannte Ausbildungsberufe in diesen Bereichen: Industrie, Handwerk, Öffentlicher Dienst, Hauswirtschaft, Landwirtschaft, Seeschifffahrt und in freien Berufen. 

Neben den schulischen und digitalen Angeboten zur Berufswahlorientierung ist es empfehlenswert, mit einer Berufsberaterin oder einem Berufsberater über die persönlichen Möglichkeiten und Wege zum Traumberuf zu sprechen. Einen kostenlosen Beratungstermin können Jugendliche bei der örtlichen Agentur für Arbeit vereinbaren. 

Auch die Industrie- und Handelskammern sowie die Handwerkskammern machen Beratungsangebote und halten ausführliche Informationen bereit.

Eine gute Möglichkeit, sich aktiv über Ausbildungsmöglichkeiten zu informieren, ist der Besuch einer Ausbildungs- oder Job-Messe. Dort präsentieren sich die Unternehmen und Betriebe in der Region und stellen ihre Angebote vor. Schülerinnen und Schüler erhalten einen persönlichen Eindruck von potenziellen Arbeitgebern und können erste Kontakte knüpfen. Kostenlose Vorträge und Coachings für Bewerbungen und Vorstellungsgespräche runden das Programm ab.

Studium

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Nach dem Abi stellt sich meist die Frage: Was soll ich studieren? Die Auswahl ist groß. Allein in Deutschland gibt es mehr als 17.500 verschiedene Studiengänge an rund 400 Universitäten und Hochschulen, Tendenz steigend. Hinzu kommen Studienangebote im Ausland. 

Für eine umfassende Orientierung, welcher Studiengang am besten zu den eigenen Stärken und Interessen passt, sollte man sich Zeit nehmen. Für einen ersten Überblick können digitale Internetportale genutzt werden. 

Hochschulinformationstage sind eine gute Möglichkeit, die Studienangebote der Hochschulen kennenzulernen. Auch ein Schnupper- und Schülerstudium gibt einen Einblick auf Probe.

In den Arbeitsagenturen bieten speziell ausgebildete Abi-Beraterinnen und Abi-Berater eine qualifizierte Studienberatung an. Sie helfen auch dabei herauszufinden, welche Bildungswege zu den persönlichen Stärken und Talenten passen.  

Steht die Studienrichtung fest, ist die Zentrale Studienberatung eine wichtige Anlaufstelle für Studieninteressierte. Überhaupt ist es immer empfehlenswert, sich ein eigenes Bild von den Hochschulen zu machen, die in die engere Wahl kommen. Die Studienberaterinnen und -berater der Hochschulen vor Ort helfen gern weiter und geben Tipps zur Fächerwahl, Studienplatzvergabe, zu Studieninhalten und Anforderungen.

KAoA – Kein Abschluss ohne Anschluss

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Das landesweite Übergangssystem unterstützt Jugendliche ab der Klasse 8 bei der Berufswahl

In Nordrhein-Westfalen erhalten Jugendliche ab der 8. Klasse gezielte Hilfe bei der Berufswahl. Das landesweite Übergangssystem KAoA – Kein Abschluss ohne Anschluss – unterstützt alle Schülerinnen und Schüler in Nordrhein-Westfalen bei der frühzeitigen beruflichen Orientierung.

Der schulisch begleitete Prozess stellt sicher, dass alle frühzeitig Anschlussperspektiven für die Berufsausbildung oder ein Studium bekommen. Alle öffentlichen weiterführenden Schulen in NRW nehmen an der Landesinitiative teil.

Ausbildungsgarantie: Neue Förderprogramme seit 1. April 2024

Seit 1. April 2024 profitieren künftige Auszubildende von neuen Fördermöglichkeiten. Mit dem Weiterbildungsgesetz und der Ausbildungsgarantie soll es gelingen, mehr Jugendliche in eine Ausbildung zu bringen. Zu den Angeboten gehören das geförderte Berufsorientierungspraktikum, der Mobilitätszuschuss und Erleichterungen zur Teilnahme an Einstiegsqualifizierungen. Ab dem 1. August 2024 ist die erweiterte außerbetriebliche Berufsausbildung möglich. 

Die Ausbildungsgarantie umfasst im Einzelnen folgende Neuerungen: 

  • Berufsorientierte Kurzpraktika: Seit 1. April 2024 können junge Menschen typische Tätigkeiten und Inhalte einer Ausbildung im Berufsorientierungspraktikum kennenlernen. Die Bundesagentur für Arbeit übernimmt Fahrt- und Unterkunftskosten für ein- bis sechswöchige Praktika. Diese Förderung muss vor dem Antritt des Praktikums bei der zuständigen Agentur für Arbeit oder im Jobcenter beantragt werden. 
  • Mobilitätszuschuss: Wenn Azubis umziehen müssen, weil ihre Ausbildung fernab von zuhause stattfindet, können sie einen Mobilitätszuschuss erhalten. Die Bundesagentur für Arbeit zahlt im ersten Ausbildungsjahr die Kosten für zwei Heimfahrten zur Familie pro Monat. Anträge können bei der zuständigen Agentur für Arbeit oder im Jobcenter gestellt werden.  
  • Erleichterung zur Teilnahme an Einstiegsqualifizierungen: Junge Menschen mit eingeschränkten Vermittlungsperspektiven erhalten über die Einstiegsqualifizierung die Möglichkeit, in das Berufsleben zu starten. Seit 1. April 2024 ist die Mindestdauer von sechs auf vier Monate verkürzt und eine Durchführung in Teilzeit möglich. Geöffnet ist die Einstiegsqualifizierung seitdem auch für Menschen mit einer Behinderung, die eine Fachpraktikerausbildung anstreben sowie eine Förderung für vorherige Ausbildungsabbrechende bei demselben Arbeitgeber. 
  • Außerbetriebliche Ausbildung: Ab 1. August 2024 haben junge Menschen einen Rechtsanspruch auf die Förderung in einer außerbetrieblichen Berufsausbildung, wenn trotz umfassender Bemühungen und Einsatz von sonstigen ausbildungsfördernden Maßnahmen kein betrieblicher Ausbildungsplatz aufgenommen werden konnte.  

Alle Informationen über die Ausbildungsgarantie als Teil des Aus- und Weiterbildungsgesetzes finden Sie auf dem Portal des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales. 

 

 

Im Internet gibt es eine Vielzahl an Online-Plattformen, auf denen sich Eltern und Kinder einen ersten Überblick zur Berufs- und Studienwahlorientierung verschaffen können. Hier auf dem Familienportal.NRW haben wir für Sie eine Übersicht empfehlenswerter Portale zusammengestellt, die zur Entwicklung beruflicher Perspektiven hinzugezogen werden können. 

Eine fachkundige Berufsberatung bieten die lokalen Agenturen für Arbeit an. Ein Beratungstermin sollte frühzeitig vereinbart werden. Ein Kontaktformular gibt es auf dieser Internetseite der Agentur für Arbeit.

Die Beratungsstellen der Industrie- und Handelskammern (IHK) sowie der Handwerkskammern in der Region beraten ebenfalls kompetent und wissen genau, welche Ausbildungsbetriebe freie Plätze anbieten. Die Kammern sind Partner der Betriebe und können sämtliche Fragen zur Ausbildung beantworten. Über den Finder der IHK  geht’s direkt zur IHK vor Ort. Über die Suchmaschine der Handwerkskammer finden Sie die zuständige Handwerkskammer in Ihrer Region. 

In allen Regionen finden regelmäßig Ausbildungs- und Berufsmessen statt. Die Messen bieten eine gute Möglichkeit, Ausbildungsbetriebe aus der Nähe kennenzulernen. Oft sind Personalverantwortliche gemeinsam mit Auszubildenden auf dem Messestand, die authentische Einblicke in die Praxis geben und auf alle Fragen ausführlich eingehen. 

Auf dem Portal Berufliche Orientierung des Landes Nordrhein-Westfalen erhalten Sie umfassende Informationen zu den Zielen der Landesinitiative „Kein Abschluss ohne Anschluss (KAoA)“. Die Erklärfilme informieren über die Bausteine von KAoA in verschiedenen Sprachen. Hier geht es zum Download der Videos in Deutsch, Arabisch, Englisch, Farsi, Polnisch, Serbisch und Türkisch.