Endlich 16
Mit 16 ist vieles erlaubt – aber nicht alles
Was wann erlaubt ist – darüber gibt es besonders in der Pubertät zwischen Eltern und Kindern schon mal Streit . Das ist völlig normal. Mit 16 kommen eine Menge neuer Freiheiten hinzu, vor allem in der Freizeit. Der 16. Geburtstag ist aber auch mit einem Stück mehr Verantwortung verbunden. Welche Regeln laut Jugendschutzgesetz für das Verhalten in der Öffentlichkeit gelten und was von Eltern und Kindern zu beachten ist, finden Sie hier auf einen Blick.
Was ändert sich alles mit 16?
Was regelt das Jugendschutzgesetz?
Mit dem Jugendschutzgesetz soll der Schutz von Kindern und Jugendlichen im Internet und vor bestimmten Gefährdungen in der Öffentlichkeit gewährleistet werden. Damit sind Orte wie Gaststätten, Clubs und Diskotheken, Restaurants, Kinos (öffentliche Filmvorführungen) und sonstige Veranstaltungsorte gemeint. Um mögliche Gefährdungen auszuschließen, gibt das Jugendschutzgesetz Aufenthaltsbeschränkungen und -verbote vor, regelt Abgabebeschränkungen sowie Alters- und Zeitgrenzen. Die Vorschriften des Jugendschutzgesetzes wenden sich in erster Linie an Veranstalter, Gewerbetreibende und Anbietende. Sie stellen aber auch eine wichtige Hilfe für Eltern in der Erziehung dar. Kinder und Jugendliche erhalten durch die Vorschriften wichtige Anhaltspunkte dafür, wie ein altersangemessener Schutz in der Gesellschaft vor Risiken und Gefährdungen gewährleistet wird.
Was das Surfen, Gamen, Klicken und Zappen angeht, setzt der Jugendmedienschutz einen schützenden Rahmen für das gesunde Aufwachsen mit digitalen Medien. Seit dem 1.5.2021 beinhaltet das Jugendschutzgesetz explizit auch Regelungen zum Jugendmedienschutz im digitalen Raum. Eingeführt worden ist ein einheitlicher Medienbegriff für Träger- und Telemedien. Eine wichtige Ergänzung des Jugendschutzgesetzes im Bereich des Medienschutzes ist der Jugendmedienschutz-Staatsvertrag (JMStV). Dieser regelt den Jugendschutz im Bereich des Rundfunks. Zudem flankiert er die Vorschriften des Jugendschutzgesetzes im Bereich des Internets. Er stellt sicher, dass auch in diesem Bereich Kinder und Jugendliche vor gefährdenden oder beeinträchtigenden Inhalten geschützt werden.
Wo finden wir Hilfe und Beratung?
- Die Arbeitsgemeinschaft Kinder- und Jugendschutz Nordrhein-Westfalen e. V. (AJS NRW) in Köln berät und informiert über den Kinder- und Jugendschutz. Die Service-Hotline ist erreichbar unter der Rufnummer 0221 921392-33. E-Mail: info@ajs.nrw. Internet: www.ajs.nrw
- Wenn es um die Einhaltung von Regeln und Jugendschutz geht oder es dauernde Familienkonflikte gibt, dann können sich Eltern und Jugendliche beim zuständigen Jugendamt vor Ort beraten lassen. Zur Suche in der Datenbank der Jugendämter geht es hier entlang.
- Professionelle Hilfe bei Konflikten und Problemen in der Familie erhalten Sie bei einer Elternberatungsstelle. Eine Beratungsstelle in Ihrer Nähe finden Sie über das Portal der bke Bundeskonferenz für Erziehungsberatung e.V. oder über das Portal der DAJEB Deutsche Arbeitsgemeinschaft für Jugend- und Elternberatung e.V.
- Wenn Sie verzweifelt sind oder in einer akuten Konfliktsituation, können Sie die Nummer gegen Kummer anrufen. Das Beratungsangebot für Eltern ist kostenfrei unter 0800 111 0 550 erreichbar.
- Das Kinder- und Jugendtelefon der Nummer gegen Kummer ist kostenfrei unter 116111 erreichbar.
- Beratung und Hilfe rund um das Thema sexualisierte Gewalt gegen Kinder und Jugendliche finden Sie hier: Landesfachstelle Prävention sexualisierte Gewalt NRW.