Ob das volljährige Kind in der Familienversicherung mitversichert werden kann, hängt unter anderem davon ab, ob die Eltern gesetzlich oder privat krankenversichert sind.
Wenn die Eltern gesetzlich krankenversichert sind
Bis zum 25. Geburtstag kann Ihr Kind weiterhin beitragsfrei in der gesetzlichen Krankenkasse mitversichert bleiben. Doch es gibt Bedingungen: Ihr volljähriges Kind muss noch zur Schule gehen, studieren oder ein Freiwilliges Soziales Jahr absolvieren. Die Eltern müssen beide gesetzlich versichert sein. Ist nur ein Partner privat krankenversichert, muss der gesetzlich versicherte Elternteil mehr verdienen als der privat Versicherte, damit das Kind beitragsfrei in der gesetzlichen Krankenversicherung mitversichert werden kann. Bei unverheirateten Paaren ist das Einkommen ohne Bedeutung. Außerdem dürfen Kinder maximal 485 Euro Einkommen monatlich haben (Stand 2023). Achtung: Diese Summe ändert sich fast jährlich.
Die Familienversicherung greift nach dem 25. Lebensjahr für maximal 12 weitere Monate, wenn ein Freiwilliges Soziales Jahr, ein Freiwilliges Ökologische Jahr oder ein Bundesfreiwilligendienst absolviert wird.
Wer zwischen Schule und Studium oder zwischen Bachelor- und Masterstudium jobbt, muss sich meist selbst krankenversichern. Mit Beginn des Studiums greift auf Antrag wieder die Familienversicherung.
Wenn die Eltern privat krankenversichert sind
Sind Sie als Eltern privat krankenversichert, ändert sich mit dem 18. Geburtstag zunächst nichts. Mit Beginn eines Studiums oder einer Ausbildung muss sich Ihr Kind häufig entscheiden, ob es privat versichert bleiben oder in die gesetzliche Krankenversicherung wechseln will. Lassen Sie sich von Ihrer privaten Krankenversicherung beraten, welche Lösung am besten zu Ihnen passt.
Wenn Ihr Kind eine Ausbildung macht
Absolviert Ihr Kind nach der Schule eine Berufsausbildung, ist es in der Regel in einer gesetzlichen Krankenversicherung pflichtversichert.