Angeln mit Kindern

Den Jugendfischereischein gibt es bis 16 ohne Prüfung. 

Text zuletzt aktualisiert: 03.06.2024

Unvergessliche Momente beim Angeln teilen

Lust auf ein gemeinsames Outdoor-Hobby? Wer gern angelt und im Besitz eines Fischereischeins ist, kann seinen Nachwuchs ganz einfach an die eigene Leidenschaft heranführen: Jugendliche von 10 bis 16 Jahren können in Nordrhein-Westfalen einen Jugendfischereischein ohne Prüfung erwerben. Jüngere Kinder dürfen in Begleitung auch ohne Schein die Rute auswerfen. 

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Angeln mit Kindern in NRW

Regeln und Voraussetzungen für das Angeln mit Kindern

Entspannt am Ufer zu stehen, den Blick übers Wasser schweifen zu lassen und auf den nächsten Fang zu warten, bereitet Angelbegeisterten jeden Alters große Freude. Das Angeln ist außerdem eine gute Möglichkeit, miteinander intensive Zeit in der Natur zu verbringen. Wer gemeinsam mit den Kindern die Fischerei entdecken möchten, findet in Nordrhein-Westfalen beste Voraussetzungen dafür: 54.000 Hektar Wasserfläche locken über 250.000 Anglerinnen und Angler mit einem reichen Fischbestand. 

 Für das ungetrübte Fischereivergnügen gilt es Folgendes zu beachten:  

  • Kinder unter 10 Jahren können noch keinen Jugendfischereischein erwerben und dürfen keine eigene Angel bei sich führen.  
  • Wer angeln möchte und älter als 10 Jahre ist, muss Inhaber eines fischereilichen Befähigungsnachweises sein und diesen während des Fischens bei sich haben. Dieser gilt nur in Begleitung eines Erwachsenen, der über einen Fischereischein verfügt. 
  • Für Jugendliche im Alter von 10 bis 16 Jahren kann ohne Prüfung ein Jugendfischereischein ausgestellt werden. Er ist für das jeweils laufende Kalenderjahr bei der Gemeinde erhältlich und kostet 8 Euro Gebühr. Ermäßigungen sind auf Anfrage vielerorts möglich.  
  • Die Gültigkeit des Jugendfischereischeins kann vier Mal, jedoch längstens bis zum 16. Lebensjahr verlängert werden.  
  • Die Fischereiprüfung kann ab dem 14. Lebensjahr bei der zuständigen Behörde vor Ort abgelegt werden.

Wissenswertes

Zusätzlich zum (Jugend-)Fischereischein muss für das ausgewählte Gewässer ein sogenannter Erlaubnisschein erworben werden. Der Erlaubnisschein für den Rhein ist beispielsweise als Jahres- oder 3-Tages-Schein in verschiedenen Angel- und Zoogeschäften erhältlich.  

Hinweise und Anregungen

  • Zeit nehmen
    Nehmen Sie sich ausreichend Zeit für Ihren Ausflug. Für das Angeln mit Kindern sollten Sie mindestens zwei Stunden einplanen. 
  • Verpflegung einpacken
    Denken Sie an Verpflegung und Getränke. Frische Luft macht hungrig und durstig!
  • Die optimale Angelzeit
    Die beste Zeit fürs Angeln sind die ruhigen Morgen- und Abendstunden.
  • Der optimale Angelplatz
    Suchen Sie eine geeignete Stelle mit hohen Fangchancen aus, möglichst in flachem und ruhigem Gewässer, zum Beispiel an Seen oder Kanälen.
  • Passende Kleidung
    Achten Sie auf passende Kleidung, es kann morgens noch kühl sein und abends schnell wieder abkühlen. Und das Wetter ändert sich manchesmal schneller als man denkt.
  • Mücken keine Chance geben
    Denken Sie an einen Mückenschutz. An allen Gewässern tummeln sich Insekten besonders gern. 
  • Schwimmwesten retten Leben
    Lassen Sie Ihr Kind nicht unbeaufsichtigt! Tiefe Gewässer und Strömungen können gefährlich sein. Kinder sollten immer eine Schwimmweste tragen, auch wenn sie bereits schwimmen können. Sie schützt vor dem Ertrinken! 
  • Weitere Sicherheitsvorkehrungen
    Bewahren Sie scharfe Haken und Messer sicher auf. Von Kindern sollten sie – wenn überhaupt – nur unter Aufsicht benutzt werden dürfen.
  • Erste Hilfe
    Denken Sie an ein kleines Erste Hilfe-Set, das mit Pflastern, Desinfektionsmittel und Verbandszeug ausgestatttet ist. 
  • Die Natur schützen
    Beachten Sie den Schutz der Natur und seien Sie Ihrem Kind ein gutes Vorbild. Dazu gehört der Respekt vor den Tieren und der rücksichtsvolle Umgang mit den Pflanzen in der Umgebung. Verlassen Sie den Angelplatz sauber und nehmen Sie Ihren Müll wieder mit.
WO FINDEN WIR HILFE UND BERATUNG?

Informationen, Erlasse und Regelungen für das Angeln mit Kindern finden Sie auf der Website des Fischereiverbandes Nordrhein-Westfalen.  

Wenn Sie konkrete Fragen haben, geben die zuständigen Fischereibehörden in Ihrer Stadt oder Ihrem Kreis Auskunft. Oder Sie wenden sich direkt an den Fischereiverband NRW

Kinder, Jugendliche und Erwachsene, die das Angeln unverbindlich ausprobieren möchten, können ohne Fischereischein an einem „Schnupperangeln" teilnehmen. Informationen und Angebote erfragen Sie am besten direkt bei einem Angelverein in Ihrer Nähe. 

Allgemeine Informationen zur Angelfischerei veröffentlicht der Fischereiverband Nordrhein-Westfalen e.V.  

www.fischereiverband-nrw.de

Infos zur Fischereiprüfung und zum Fischereischein stellt auch das Ministerium für Landwirtschaft und Verbraucherschutz des Landes Nordrhein-Westfalen bereit. 

Fischereiprüfung und Fischereischein