Finanzielle Ansprüche von verwitweten Alleinerziehenden
Verwitwet alleinerziehend: Das steht Ihnen und Ihren Kindern zu
Der Verlust eines geliebten Menschen ist eine der schwierigsten Erfahrungen, die eine Familie durchmachen kann. Oft wird die Trauer zusätzlich von der Sorge um die finanzielle Sicherheit der Familie überschattet. In diesem Beitrag erklären wir, welche finanziellen Ansprüche für hinterbliebene Elternteile und Halbwaisen bestehen, und welche Schritte Sie unternehmen können, um Unterstützung zu erhalten.
Trauer wirkt oft lähmend. Dennoch ist es wichtig, die finanziellen Dinge möglichst schnell zu klären, um aufkommende Existenzängste zu mindern. Für verwitwete Alleinerziehende gibt es eine Reihe von staatlichen Leistungen, die finanzielle Entlastung bieten können. Dazu gehören unter anderem die Hinterbliebenenrente, aber zum Beispiel auch der Unterhaltsvorschuss für Kinder. Wir geben Ihnen einen Überblick über Ihre Ansprüche.
Wo finden wir Hilfe und Beratung?
Wenn Sie sich unsicher sind, welche konkreten Ansprüche Sie haben, können Sie sich an die Deutsche Rentenversicherung oder an eine Sozialberatungsstelle in Ihrer Gemeinde oder Stadt wenden. Diese Anlaufstellen können Ihnen helfen, Ihre Rechte zu verstehen und Ansprüche zu prüfen. Auch eine steuerliche Beratung kann empfehlenswert sein, die allerdings kostenpflichtig ist.
Eine weitere Anlaufstelle ist der Verband allein erziehender Mütter und Väter NRW e.V. (VAMV). Dort erhalten Sie ebenfalls Informationen und Unterstützung.
Über die bereits genannten Anlaufstellen hinaus, hilft Ihnen der „Familienlotse” hier auf dem Familienportal.NRW, Angebote für Familien in belastenden Lebenssituationen zu finden.
Es gibt in Nordrhein-Westfalen einige von Betroffenen organisierte Selbsthilfegruppen und WhatsApp-Communities, in denen Sie Hilfe suchen können und Austausch finden. Kontakt können Sie über den VAMV knüpfen.