Das ändert sich 2025 für Familien
Auf einen Blick: Gesetzliche und steuerliche Änderungen 2025
Im Jahr 2025 treten Gesetzesänderungen in Kraft, die Kinder und Familien betreffen. Die Einkommensgrenze für das Elterngeld sinkt, der Unterhalt für Trennungskinder im Studium steigt, bei der Wahl des Nachnamens gibt es mehr Wahlmöglichkeiten: Informieren Sie sich hier über die wichtigsten Änderungen.
Das Kindergeld steigt
Aktuell beträgt das Kindergeld 250 Euro pro Kind und Monat. Ab Januar 2025 steigt das Kindergeld um 5 Euro und beträgt dann 255 Euro pro Kind und Monat.
Weitere Informationen rund um das Kindergeld erfahren Sie hier auf dem Familienportal.NRW.
Der Kindersofortzuschlag wird erhöht
Der Kindersofortzuschlag ist Teil der Unterstützung für bedürftige Familien und wird an Kinder gezahlt, die in Familien leben, die Anspruch auf Sozialleistungen wie Bürgergeld haben. Er bietet eine sofortige finanzielle Entlastung, insbesondere für Familien, die von Armut betroffen sind. Der Kindersofortzuschlag steigt 2025 von 20 Euro auf 25 Euro pro Kind und Monat.
Sofortzuschlag können Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene erhalten, die Anspruch haben auf:
- Leistungen nach dem Zweiten oder Zwölften Buch Sozialgesetzbuch (SGB II oder SGB XII);
- Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz;
- Ergänzende Hilfe zum Lebensunterhalt;
- oder für die Kinderzuschlag bezogen wird.
Die Auszahlung des Sofortzuschlags erfolgt durch die Stellen, die auch die jeweilige Grundleistung auszahlen.
Der Grundfreibetrag und der Kinderfreibetrag werden rückwirkend angehoben
Rückwirkend zum 01.01.2024 wurde der Grundfreibetrag um 180 Euro auf 11.784 Euro angehoben.
Der Kinderfreibetrag erhöht sich um 60 Euro auf 6.612 Euro pro Kind und Jahr. Zusammen mit dem Betreuungs- und Erziehungsfreibetrag von aktuell 2.928 Euro ergibt das insgesamt 9.540 Euro, die Eltern pro Kind steuerlich geltend machen können.
Beachten Sie folgende Besonderheiten: Im Dezembergehalt wird die Anpassung des Grundfreibetrages sowie des Kinderfreibetrages für das 2024 berücksichtigt. Sie bekommen also die Ermäßigung für das gesamte Jahr 2024 im Dezember. Ab Januar 2025 werden die Freibeträge dann wieder monatlich berücksichtigt.
Über den Kinderfreibetrag und weitere Steuerentlastungen für Familien informiert die Seite „Steuervorteile für Familien“ hier auf dem Familienportal.NRW.
Steuerliche Berücksichtigung von Kinderbetreuungskosten
Ab dem 1.1.2025 können Eltern höhere Kinderbetreuungskosten steuerlich geltend machen. 80 Prozent der Kosten für die Kindertageseinrichtung oder der Kindertagespflege bei einer Tagesmutter oder einem Tagesvater sind dann absetzbar. Der Höchstbetrag steigt damit von 4.000 auf 4.800 Euro.
Anpassung der Einkommensgrenze beim Elterngeld
Die Einkommensgrenze, ab der Eltern keinen Anspruch mehr auf Elterngeld haben, sinkt für Geburten ab dem 1. April 2025 auf ein zu versteuerndes Einkommen von 175.000 Euro ab. Die bisherige Grenze liegt bei 200.000 Euro.
Alle Änderungen beim Elterngeld finden Sie hier.
Reform des Namensrechtes
Ab Mai 2025 treten Änderungen im Namensrecht in Kraft. Die Wahlmöglichkeiten im Ehenamens- und Geburtsnamensrecht werden maßvoll an die vielfältige Lebenswirklichkeit von Familien angepasst. Eltern haben dann unter anderem die Möglichkeit, ihrem Kind einen “echten“ Doppelnamen zu geben. Ausführliche Informationen zur Modernisierung des Namensrechts lesen Sie in Kürze in einem ausführlichen Beitrag hier auf dem Familienportal.NRW.
Unterhalt für Trennungskinder steigt leicht
Getrennt lebende Väter oder Mütter müssen für ihre Kinder 2025 geringfügig mehr Unterhalt bezahlen als zuvor. Die Sätze werden zum 1.1.2025 um knapp 1 Prozent angehoben. Der Mindestunterhalt minderjähriger Kinder beträgt ab dem neuen Jahr bis zum sechsten Geburtstag 482 statt bisher 480 Euro, für die Zeit vom sechsten bis zum zwölften Geburtstag 554 statt bisher 551 Euro und für die Zeit vom zwölften bis zum 18. Geburtstag 649 statt bisher 645 Euro monatlich. Für volljährige Kinder sind mindestens 693 Euro (statt bisher 689 Euro) zu bezahlen.
Für Kinder, die keinen oder nicht ausreichend Unterhalt bekommen, zahlen die Jugendämter Unterhaltsvorschuss. Diese Leistungen steigen im gleichen Verhältnis wie der Mindestunterhalt. Weil das Kindergeld angerechnet wird, werden 232 Euro (0 bis 5 Jahre), 304 Euro (6 bis 11 Jahre) bzw. 399 Euro gezahlt.
Der Bedarfssatz von studierenden Kindern, die nicht mehr bei den Eltern leben, steigt mit 60 Euro deutlicher von 930 auf 990 Euro pro Monat. Ausführliche Informationen zu den Unterhaltssätzen finden Sie im Beitrag “Neue Düsseldorfer Tabelle 2025” hier auf dem Familienportal.NRW.
Das Wohngeld steigt
Das Wohngeld wird 2025 an die allgemeinen Preis- und Mietenentwicklung angepasst und um 30 Euro pro Haushalt erhöht. Davon profitieren rund zwei Millionen Haushalte – vor allem Alleinerziehende, Familien, Rentnerinnen und Rentner. Fragen und Antworten zum Wohngeld Plus hat die Bundesregierung zusammengestellt.
Rechenbeispiele für das neue Wohngeld, gültig ab 1.1.2025, finden Sie auf dem Portal des Bundesministeriums für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen.
Pflegeleistungen: Verbesserungen für Pflegebedürftige und Angehörige
Ab 1. Januar 2025 steigen das Pflegegeld und Pflegesachleistungen um 4,5 Prozent. Die neuen Beträge für Pflegeaufwendungen können Sie dem Merkblatt des Bundesverwaltungsamtes Dienstleistungszentrum DLZ entnehmen.
Der Mindestlohn für Auszubildende steigt
Azubis, die 2025 eine Ausbildung beginnen, bekommen im ersten Ausbildungsjahr mindestens 682 Euro pro Monat, im zweiten Ausbildungsjahr mindestens 805 Euro pro Monat und im dritten Ausbildungsjahr mindestens 921 Euro pro Monat. Im vierten Ausbildungsjahr beträgt die Mindestvergütung 955 Euro pro Monat.