Geburtsanzeige - Zertifikat Fehlgeburt

Eine Fehlgeburt oder Totgeburt ist ein schwerer Schlag für die betroffenen Eltern. Sie können die Geburt beim zuständigen Standesamt melden und eine Bescheinigung darüber erhalten. 
 

Text zuletzt aktualisiert: 09.07.2024

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Einfach erklärt

Eine Fehlgeburt ist, wenn das Kind

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  • bei der Trennung vom Mutterleib keine Lebenszeichen (Herzschlag, pulsierende Nabelschnur, Lungenatmung) zeigte und
  • weniger als 500 Gramm wog, und/oder
  • nicht die 24. Schwangerschaftswoche erreicht hat.

Als zuständiges Standesamt wird dabei das Standesamt bezeichnet, in dessen Zuständigkeitsbereich die Fehlgeburt stattgefunden hat.

Dies ist immer noch wichtig

Weitere Informationen zur neuen gesetzlichen Regelung im Umgang mit Fehlgeburten (Sternenkindern) finden Sie auf der Internetseite des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ)
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Anspruch prüfen

Wenn Sie die Fehlgeburt dem zuständigen Standesamt gemeldet haben, stellt das Standesamt auf Antrag eine Bescheinigung über die Fehlgeburt aus.

Sie als Vater können die Fehlgeburt nur melden, wenn Sie das Sorgerecht für das Kind gehabt hätten, wenn es lebend geboren worden wäre, d.h. wenn Sie zum Zeitpunkt der Geburt als Eltern miteinander verheiratet waren oder wenn Sie unverheiratet waren und vor der Geburt des Kindes eine gemeinsame Sorgerechtserklärung abgegeben hatten. Trifft keines von beidem zu, liegt die Befugnis, einen Antrag zu stellen, allein bei Ihnen als Mutter.

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Außerdem gibt es keine weiteren Voraussetzungen; die Ausstellung der Bescheinigung ist nicht von einer bestimmten Schwangerschaftsdauer oder einem Mindestgewicht des tot geborenen Kindes abhängig.

Ich brauche das

Für den Nachweis der Identität:

  • Der Personalausweis, Reisepass oder ein anderes anerkanntes Passersatzdokument beider Elternteile
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Zur Feststellung der Glaubwürdigkeit der Fehlgeburt:

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  • ein von einem Arzt oder einer Hebamme/Geburtshelferin ausgestelltes Attest über die Fehlgeburt oder
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  • die Mutterschaftsakte, wenn sie die Fehlgeburt ausweist
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  • falls zutreffend, eine Bescheinigung über die Beerdigung der Fehlgeburt
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  • wenn möglich: die Geburtsurkunden der Eltern oder ihre Heiratsurkunde
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Für die Erstellung der Bescheinigung:

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  • Angabe des vorgesehenen Nachnamens und Vornamens des Kindes
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Hinweis: Das Standesamt kann weitere Dokumente anfordern, wenn dies zum Nachweis von Informationen erforderlich ist.
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So lange dauert es

In der Regel wird sofort eine Bescheinigung über die Fehlgeburt ausgestellt.

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Diese Kosten entstehen

Die Ausstellung einer Bescheinigung über eine Fehlgeburt kann mit Kosten verbunden sein.

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