Rechte und Pflichten
Großeltern sind wichtige Beziehungspersonen für die Enkel
Viele Großeltern erleben Enkelkinder als Bereicherung und möchten im Leben der Kinder eine wichtige Rolle spielen. Oma und Opa können enge Bezugspersonen sein, haben vielleicht Zeit für gemeinsame Aktivitäten und entlasten die Eltern, indem sie wertvolle Unterstützung bei der Kinderbetreuung leisten, wenn es die räumliche Nähe zulässt. Doch welche Rechte und Pflichten haben Oma und Opa eigentlich? Wir geben Ihnen einen Überblick.
Enkelzeit: Das sollten Großeltern wissen
Die meisten Kinder lieben die gemeinsame Zeit mit ungeteilter Aufmerksamkeit bei Oma und Opa. Aufbau und Erhalt der besonderen Bindung von Großeltern zu ihren Enkelkindern ist nicht nur für beide Seiten wertvoll, sondern zum Teil auch rechtlich abgesichert. Ob Besuche, das Abholen aus der Kita oder Schule, gemeinsame Urlaube oder sogar rechtlich verbindliche Entscheidungen – es gibt viele Aspekte, die für Großeltern bezüglich ihrer Rechte und Pflichten von Interesse sind.
Rechte von Großeltern
-
Umgangsrecht
Großeltern haben das Recht, ihre Enkelkinder zu sehen. Das Umgangsrecht ermöglicht Großeltern, eine aktive Rolle im Leben der Enkelkinder zu spielen. Es sichert Großeltern den regelmäßigen Kontakt zu ihren Enkeln und kann z. B. bei einer Trennung der Eltern und einem daraus folgenden Kontaktabbruch zu den Enkeln sogar gerichtlich durchgesetzt werden, wenn es dem Wohl des Kindes dient. Voraussetzung für den Umgang ist, dass eine enge sozial-familiäre Bindung besteht, die über einen allgemeinen verwandtschaftlichen Kontakt zwischen Großeltern und Enkelkindern hinausgeht. Der Anspruch auf Umgang mit den Enkeln kann zum Beispiel abgelehnt werden, wenn die Kinder in einen Loyalitätskonflikt geraten könnten.
-
Anspruch auf Elterngeld und Elternzeit
Großeltern können unter bestimmten Voraussetzungen anstelle der Eltern Elternzeit nehmen und Elterngeld beziehen. Das ist zum Beispiel der Fall, wenn die Eltern schwer krank, behindert oder verstorben sind und deshalb ihr Kind nicht betreuen können. Anspruch auf Elternzeit können Großeltern auch haben, wenn ein Elternteil minderjährig ist oder noch zur Schule geht bzw. eine Ausbildung macht und das Enkelkind im Haushalt der Großeltern lebt.
-
Recht auf Familienpflege minderjähriger Enkelkinder
Wird ein Enkelkind pflegebedürftig, kann ein Großelternteil bis zu sechs Monate Pflegezeit beantragen. Es ist auch möglich, bis zu 24 Monate Familienpflegezeit in Anspruch zu nehmen und parallel 15 Wochenstunden oder mehr zu arbeiten.
-
Vorrang bei der Auswahl des Vormunds oder der Ergänzungspflegeperson
Für den Fall, dass Eltern ihr Kind nicht betreuen können und das Familiengericht eine Vormundschaft oder eine Ergänzungspflege anordnet, werden die Großeltern in der Regel vorrangig gegenüber nicht verwandten Personen berücksichtigt, wenn tatsächlich eine enge familiäre Bindung zum Kind besteht. Die Großeltern können frei entscheiden, ob sie Vormundschaft übernehmen möchten oder nicht.
-
Auskunftsverweigerungsrecht gegenüber der Polizei
Werden Großeltern aufgefordert, gegenüber der Polizei Angaben über ein Enkelkind zu machen, haben sie ein Auskunftsverweigerungsrecht. Sie sind grundsätzlich nur verpflichtet, persönliche Angaben über ihre eigene Person zu machen. Dagegen sind Großeltern nicht zu Auskünften über ihr Enkelkind verpflichtet, soweit diese das Kind in die Gefahr bringen würden, wegen einer Ordnungswidrigkeit oder Straftat belangt zu werden. In diesem Fall brauchen sie nichts zum Namen, Wohnsitz, derzeitigen Aufenthalt, Verhalten oder zu den Beziehungen zu anderen Menschen zu sagen. Es liegt in ihrer Entscheidung, ob und in welchem Umfang sie Angaben machen möchten.
In Verwaltungs- und Gerichtsverfahren können sich Großeltern ebenfalls auf ihr Zeugnisverweigerungsrecht berufen. Dieses erlaubt ihnen zu schweigen. Falschaussagen und Meineid sind jedoch strafbar.
Pflichten von Großeltern
-
Verantwortung bei der Betreuung
Die meisten Großeltern genießen es, gemeinsame Zeit mit den Enkelkindern zu verbringen. Helfen sie bei der Betreuung und verbringen Zeit alleine mit den Enkeln, tragen sie jedoch auch eine große Verantwortung. Sie übernehmen dann die Aufsichtspflicht und müssen sicherstellen, dass die Enkelkinder angemessen beaufsichtigt und kindgerecht versorgt werden. Übrigens: Eine rechtliche Verpflichtung zur Betreuung der Enkelkinder seitens der Großeltern gibt es nicht.
-
Finanzielle Unterstützungspflicht
Verwandte in gerader Linie sind von Gesetzes wegen füreinander unterhaltspflichtig. Zur geraden Linie zählen Großeltern, Eltern, Kinder und Enkelkinder. Unter bestimmten Voraussetzungen kann es also sein, dass Großeltern finanziell zur Unterstützung ihrer Enkelkinder herangezogen werden, insbesondere dann, wenn die Eltern nicht für den Unterhalt aufkommen können. Großeltern steht jedoch ein Anspruch auf Selbstbehalt zu.
Auch wichtig zu wissen!
Abholvollmacht für die Kita
Wenn Oma oder Opa den Enkel oder die Enkelin aus der Kinderbetreuung abholen möchten, wird eine von den Erziehungsberechtigten unterschriebene, formlose Abholvollmacht benötigt. Die Großeltern sollten sich, falls sie nicht bekannt sind, ausweisen können.
Nicht ohne Reisevollmacht in den Urlaub
Gehen Großeltern mit ihren Enkelkindern auf Reisen ins Ausland, wird eine Einverständniserklärung bzw. Reisevollmacht benötigt. Liegt diese nicht vor, kann es an Grenzen und Flughäfen zu Problemen kommen. Auch eine Vollmacht für medizinische Notfälle ist sinnvoll, damit die Kinder im Notfall schnell versorgt werden können. Der ADAC hält ausführliche Informationen zu diesem Thema bereit.
Beidseitige Toleranz von Eltern und Großeltern
Damit es zwischen den Generationen in Fragen des Umgangs nicht zu Konflikten und im schlimmsten Fall zu einem Kontaktverlust kommt, sollten sich Eltern und Großeltern gut abstimmen, wenn es um Regeln oder Erziehungsfragen geht. Den Eltern obliegt das Sorgerecht. Sie haben einen Erziehungsvorrang gegenüber den Großeltern. Toleranz gegenüber dem Erziehungsstil der Eltern und gegenseitiges Verständnis für die jeweiligen Rollen im Leben der Kinder tragen zu einem harmonischen Miteinander bei. So kann der Nachwuchs viele wertvolle Erinnerungen an eine schöne Zeit mit den Großeltern sammeln.
Wo finden wir Hilfe und Beratung?
Für eine persönliche Beratung können sich auch Großeltern kostenfrei und vertraulich an eine Erziehungs- und Familienberatungsstelle in der Nähe wenden.
Das zuständige Jugendamt berät Großeltern dabei, wie sie ihre Rechte nutzen und eine stabile Beziehung zu ihren Enkeln aufbauen können.
Die Bundesinitiative Großeltern setzt sich für die Rechte von Großeltern und Enkelkindern ein, insbesondere dann, wenn in strittigen Trennungsfällen beide Großeltern weiterhin und regelmäßig Kontakt zu ihren Enkeln halten möchten. Wenn Sie als Großeltern keinen Kontakt (mehr) zum Enkelkind haben, finden Sie dort zusätzliche Hilfe und Austausch