Betreuung & Bildung

Wer schon bald nach der Geburt wieder in den Job einsteigen möchte, sollte sich frühzeitig Gedanken über die Betreuung des Nachwuchses machen. Wenn Sie sich bereits in der Schwangerschaft damit auseinandersetzen möchten, finden Sie hier einen ersten Überblick über die Möglichkeiten der Kindertagesbetreuung in Nordrhein-Westfalen. 

Welche Form der Kinderbetreuung ist die richtige? Wie finden wir eine passende Kindertagesbetreuung? Wann sollten wir uns bestenfalls darum kümmern? Und was kostet das überhaupt? Auf diese Fragen geben wir Ihnen im Folgenden eine Antwort.  

Die Vereinbarkeit von Beruf und Familie kann ganz schön herausfordernd sein und Unsicherheiten wecken. Wir wissen, dass ein erfolgreicher Wiedereinstieg in den Job unter anderem von der passenden Kinderbetreuung abhängt – und lassen Sie in dieser Situation nicht allein. In Nordrhein-Westfalen stehen Ihnen als Eltern verschiedene Betreuungsformen zur Wahl. Hier erfahren Sie, welche Modelle der Kinderbetreuung es gibt und wann der richtige Zeitpunkt für eine Anmeldung ist. 

Informationen zu verschiedenen Themen

Leistungen zum Thema Familie und Kind

  • Kinderbetreuung - Anmeldung

    Sie suchen einen Betreuungsplatz für Ihr Kind in Kindertagespflege oder einer Kita? Hier entlang! Informieren Sie sich möglichst früh bei der Kindertageseinrichtung oder Kindertagespflegeperson Ihrer Wahl oder bei Ihrem örtlichen Jugendamt, ob es freie Betreuungsplätze in der von Ihnen gewünschten Einrichtung oder bei der Kindertagespflegeperson gibt. 

  • Kinderbetreuung - Berechnung des Elternbeitrags

    Sie haben die Zusage für einen Betreuungsplatz Ihres Kindes erhalten? Dann möchten Sie sicher auch wissen, wie hoch die Elternbeiträge für den Betreuungsplatz sind. Informieren Sie sich frühzeitig bei Ihrem örtlichen Jugendamt, ob es Elternbeiträge erhebt, wie hoch diese gegebenenfalls sind und welche Bemessungsgrundlage für die Beitragshöhe gilt. Diese Informationen sind in den örtlichen Elternbeitragssatzungen festgelegt.

  • Kinderbetreuung - Erlass des Elternbeitrags

    Sie haben die Zusage für einen Betreuungsplatz Ihres Kindes erhalten? Dann möchten Sie sicher auch wissen, ob Sie für den Betreuungsplatz Elternbeiträge zahlen müssen. Informieren Sie sich frühzeitig bei Ihrem örtlichen Jugendamt, ob es Elternbeiträge erhebt, wie hoch diese gegebenenfalls sind und welche Bemessungsgrundlage für die Beitragshöhe gilt. Diese Informationen sind in den örtlichen Elternbeitragssatzungen festgelegt. Wenn Sie Arbeitslosengeld II oder Sozialgeld, Sozialhilfe, Wohngeld, Asylleistungen oder Kinderzuschlag beziehen, werden Sie für die Monate des Bezuges dieser Leistungen von den Elternbeiträgen befreit.

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