Die U1 findet direkt nach der Geburt statt. Hier wird vor allem auf alle lebenswichtigen Funktionen beim Neugeborenen geachtet.
Früherkennungsuntersuchungen für Ihr Kind
Das gesunde Heranwachsen ihres Kindes liegt Eltern besonders am Herzen. Im Verlauf der Entwicklung ist die Kinderärztin oder der Kinderarzt ein wichtiger Partner. Die Leistungen zur Früherkennung und Vorsorge sowie die Impfungen zum Schutz vor Infektionskrankheiten sind kostenlos.
Jedes Kind hat einen gesetzlichen Anspruch auf 10 U-Untersuchungen. Die Kosten übernimmt die Krankenkasse. Die U-Untersuchungen finden in den ersten 6 Lebensjahren statt. Die Kinderärztin oder der Kinderarzt prüft bei diesen Terminen, ob sich das Kind altersgemäß entwickelt. Dazu gehören Themen wie
Die U-Untersuchungen helfen, Erkrankungen oder Entwicklungsverzögerungen frühzeitig zu erkennen. Durch eine rechtzeitige Behandlung oder spezielle Förderung können mögliche Folgen für die Gesundheit verhindert oder zumindest vermindert werden. Im Jugendalter kommt eine weitere Vorsorgeuntersuchung, die J1, hinzu.
Im Rahmen dieser Termine nimmt sich die Kinderärztin oder der Kinderarzt auch Zeit für eine ärztliche Beratung. Sie können sich bei Unsicherheiten und Sorgen zur Entwicklung, zur Ernährung, bei Schlafproblemen oder zur Unfallvorbeugung beraten lassen.
Darüber hinaus erhalten Sie weitere Informationen zu Unterstützungsangeboten vor Ort wie Frühe Hilfen oder Eltern-Kind-Angebote.
Diese 10 wichtigen Termine bei der Kinderärztin oder dem Kinderarzt sollten Sie unbedingt in Anspruch nehmen:
Weil die Früherkennungsuntersuchungen eine zentrale Rolle für das gesunde kindliche Aufwachsen spielen, werden sie im gelben Kinderuntersuchungsheft dokumentiert. Hier finden Sie zu jeder Untersuchung auch eine ausführliche schriftliche Information für Eltern.
Bitte bringen Sie zu allen U-Untersuchungen das gelbe Kinderuntersuchungsheft und den Impfpass Ihres Kindes mit.