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Ungeplant schwanger

Hilfen auf dem Weg zur Entscheidungsfindung

Ungeplant schwanger: Was nun?

Manchmal ruft ein positiver Schwangerschaftstest nicht nur pure Freude hervor. Platzt die Ankündigung eines Babys völlig ungeplant ins Leben, kann die Nachricht Zukunftsängste, Unsicherheit und Verzweiflung auslösen. In dieser Situation stehen Paare und vor allem die betroffenen Frauen vor weitreichenden Entscheidungen. 

Ungeplant schwanger

Ich hatte doch ganz andere Pläne!

Nachwuchs ist unterwegs, aber Ihr Lebensentwurf sah gerade ganz anders aus: 

  • Sie fühlen sich zu jung oder zu alt für ein Kind?
  • Sie haben persönlich oder beruflich Pläne, in denen ein Platz für ein Kind unvorstellbar erscheint?
  • Sie stecken mitten in einem Partnerschaftskonflikt oder einer Trennung?
  • Sie möchten Ihr Kind nicht allein erziehen?
  • Oder Sie fühlen sich der Verantwortung für ein Kind in der jetzigen Situation einfach nicht gewachsen?

 

Es gibt viele Gründe, warum eine Schwangerschaft nicht Freude, sondern Ablehnung auslösen kann. Betroffene Frauen stürzen dann nicht selten in ein Gefühlschaos schwerer Konflikte. 


 

Hilfetelefon: Wohin kann ich mich wenden?

Um die Achterbahn der Gefühle zu akzeptieren und sich mit der neuen Situation auseinanderzusetzen, braucht es Verständnis und Zeit. Ein Gespräch mit einer vertrauten Person, zum Beispiel der besten Freundin, kann helfen, die Ängste und Sorgen einzuordnen. Aber gerade in schwierigen Lebenssituationen braucht es manchmal die Fachkompetenz einer neutralen Person, um sich darüber klar zu werden, wie es weitergehen soll. 

Gut zu wissen: Jede Frau hat Anspruch auf eine Beratung in allen Fragen, die ihre Schwangerschaft betreffen. Schwangere Frauen sollen sich frei für ein Kind entscheiden können. 

Eine erste Anlaufstelle kann das zentrale Hilfetelefon 0800 40 40 020 sein.


 

Schwangerschaftsberatung: Wo und wie kann ich mich ausführlich beraten lassen?

Vor Ort bieten in Nordrhein-Westfalen mehr als 200 staatlich anerkannte Schwangerschaftsberatungsstellen eine kostenlose Beratung an. Hier finden Sie jederzeit ein offenes Ohr für ein vertrauliches und ergebnisoffenes Gespräch rund um alle Fragen einer Schwangerschaft und möglicher Konflikte. 

Schwangerschaftsberatungsstellen bieten Rat und Hilfe zu folgenden Themen:

  • Informationen zu allen Fragen rund um Familienplanung, Schwangerschaft und Geburt
  • Informationen über soziale Hilfen für Schwangere 
  • Unterstützung bei der Beantragung finanzieller Mittel
  • Unterstützung bei der Suche nach einer Wohnung
  • Unterstützung bei der Suche nach einer Betreuungsmöglichkeit für das erwartete Kind

Auch unbürokratische finanzielle Hilfen der Bundesstiftung Mutter und Kind werden von den Schwangerschaftsberatungsstellen vermittelt. Ein Faltblatt über die Bundesstiftung Mutter und Kind können Sie auf dieser Seite downloaden.

Alle Beratungen erfolgen vertraulich und auf Wunsch auch anonym. Eine Beratungsstelle in Ihrer Nähe finden Sie auf der Website www.familienplanung.de über die Suche der Postleitzahl oder über den Ortsnamen. 

Sie haben die Wahl zwischen Beratungsangeboten der Wohlfahrtsverbände, Kirchen, Kreise und Kommunen. Wählen Sie gern das Angebot des Trägers aus, bei dem Sie sich am wohlsten fühlen. Bitte beachten Sie, dass nicht alle Beratungsstellen einen Beratungsschein über eine Schwangerschaftskonfliktberatung ausstellen, weil es nicht mit ihrem Selbstverständnis übereinstimmt. 


 

Schwangerschaftskonfliktberatung: Will ich das Kind behalten?

Wenn Sie nicht wissen, ob Sie das Kind bekommen wollen oder können und einen Schwangerschaftsabbruch in Betracht ziehen, erhalten Sie wertvolle Unterstützung in der Schwangerschaftskonfliktberatung. Hier bleiben Sie mit Ihren Sorgen und Ängsten nicht allein. Gerade wenn Sie in einem Zwiespalt stecken, sich vielleicht sogar Kinder wünschen, nur nicht jetzt oder nicht mit diesem Partner, können Ihnen erfahrene Fachkräfte Lösungswege aufzeigen, ohne Sie zu bedrängen. Das macht die persönliche Entscheidungsfindung leichter. 

Ziehen Sie eine Abtreibung in Betracht, erhalten Sie in den staatlich anerkannten Schwangerschaftskonfliktberatungsstellen nach der Beratung auch die sogenannte Beratungsbescheinigung nach der Beratungsregelung. Der Beratungsschein ist Voraussetzung für einen straffreien Schwangerschaftsabbruch innerhalb von zwölf Wochen nach der Empfängnis. Diese Schwangerschaftskonfliktberatung darf jedoch nur durch staatlich anerkannte Beratungsstellen und Arztpraxen angeboten werden. 


 

Welche Methoden des Schwangerschaftsabbruches gibt es?

Wenn Sie sich für einen Schwangerschaftsabbruch entschieden haben, müssen Sie überlegen, wo und wie die Abtreibung vorgenommen werden soll. Die Informationsquellen für Frauen sind nach wie vor eingeschränkt, da die Ärztinnen und Ärzte in Deutschland nicht veröffentlichen dürfen, ob sie einen Eingriff anbieten. 

Es gibt verschiedene Methoden für den Schwangerschaftsabbruch. Welche Methode in Frage kommt, hängt unter anderem davon ab, wie weit fortgeschritten die Schwangerschaft bereits ist. Es wird zwischen medikamentösen und operativen Methoden unterschieden. Sie sollten sich vorher genau erkundigen, welche Methode Ihr Arzt oder Ihre Ärztin bzw. die behandelnde Klinik anbietet. 

Der medikamentöse Schwangerschaftsabbruch ist bis zum 63. Tag nach dem ersten Tag der letzten Monatsblutung möglich. Beim medikamentösen Abbruch sind – inklusive Nachuntersuchung – zwei oder drei Arztbesuche innerhalb von ungefähr 14 Tagen notwendig.

Die Absaugmethode und die Ausschabung gehören zu den operativen Methoden. Beides wird in der Regel ambulant in einer Klinik oder Arztpraxis durchgeführt. Nach dem Eingriff und einer kurzen Ruhephase können Sie nach Hause gehen. Der operative Abbruch kann in einer kurzen Vollnarkose oder in örtlicher Betäubung durchgeführt werden.

WO FINDE ICH BERATUNG UND HILFE?

Eine staatlich anerkannte Beratungsstelle zur Schwangerschaftskonfliktberatung in Ihrer Nähe finden Sie auf der Website der Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung (BZgA).

www.familienplanung.de/beratung/beratungsstelle-finden

Viele Familienleistungen und finanzielle Hilfen des Bundes und des Landes Nordrhein-Westfalen richten sich an Eltern, Alleinerziehende und Kinder. Sie können sich darüber beim Jugendamt oder in der Schwangerschaftsberatungsstelle beraten lassen.

Informationen dazu, welche Ärztinnen und Ärzte, Kliniken und weiteren Einrichtungen Schwangerschaftsabbrüche durchführen und nach welcher Methode, können Sie bei Ihrer Ärztin oder Ihrem Arzt, bei einer Beratungsstelle oder über die Liste der Bundesärtzekammer erhalten. Bitte beachten Sie, dass die Aufnahme in diese Liste freiwillig ist, daher ist sie nicht vollständig.

www.familienplanung.de/schwangerschaftskonflikt