Taschengeld
Was kostet eine Packung Kaugummi? Wie teuer ist ein Comic? Wie lange muss ich für ein Computerspiel sparen? Der verantwortungsvolle Umgang mit Geld will gelernt werden – je früher, desto besser. Eltern können ihre Kinder dabei unterstützen. Das eigene Taschengeld bietet viele Möglichkeiten dazu.
Frühzeitig über Geld reden
Eltern tun gut daran, mit ihrem Kind über finanzielle Themen zu sprechen. Natürlich immer altersgerecht. Mit der Einschulung ist der richtige Zeitpunkt für das erste Taschengeld gekommen. Kleine Geldbeträge zur freien Verfügung bieten Ihrem Kind die Möglichkeit, frühzeitig zu lernen, was es heißt, Geld sofort auszugeben oder etwas länger zu sparen, um sich einen größeren Wunsch zu erfüllen. Dies kann nur gelingen, wenn Ihr Nachwuchs Schritt für Schritt an das Thema herangeführt wird.
Wie viel ist in welchem Alter angemessen?
Wie viel Taschengeld Sie Ihrem Kind geben, entscheiden Sie – je nach finanzieller Situation und nach Anzahl der Kinder. Wichtig ist, dass Sie das Taschengeld in regelmäßigen Abständen zahlen, sodass Ihr Kind damit planen kann. Die Höhe des Taschengeldes sollte sich schrittweise am Alter Ihres Kindes orientieren, und keinesfalls an Bedingungen geknüpft sein. Im Grundschulalter sollten Sie Ihrem Kind das Taschengeld noch wöchentlich auszahlen. Je länger der Zeitraum, den Ihr Kind damit auskommen muss, desto anspruchsvoller ist die Aufgabe, mit dem Geld zu haushalten.
Die folgende Taschengeldtabelle gibt Ihnen einen allgemeinen Anhaltspunkt, welche Höhe im jeweiligen Alter in etwa angemessen ist. Die gestaffelten Beträge beruhen auf einer Empfehlung des Deutschen Jugendinstitutes. Die Beträge können selbstverständlich – angepasst an die elterliche Haushaltskasse – variiert werden.
Wofür darf das Taschengeld ausgegeben werden?
Grundsätzlich gilt: Über das Taschengeld kann Ihr Kind frei verfügen. Es darf allein entscheiden, wofür es das Geld ausgibt. Ob Eis oder Chips, Sammelkarten oder Comics: Lassen Sie Ihr Kind gewähren. Vielleicht ist das Budget anfangs sofort aufgebraucht oder für einen Fehlkauf ausgegeben. Auch wenn Sie den Kauf nicht gutheißen: Bleiben Sie gelassen! Das Taschengeld entfaltet seinen Lerneffekt erst dann, wenn Ihr Kind merkt, dass es sein Geld sinnvoll einteilen muss. Und wenn es lernt, dass es sich lohnt, einen Teil des Taschengeldes für einen größeren Wunsch über einen längeren Zeitraum anzusparen.
Rechtliches: Was bedeutet der Taschengeldparagraf?
Welche Einkäufe dürfen Kinder mit ihrem Taschengeld überhaupt tätigen? Und können Eltern unerwünschte Käufe rückgängig machen? Berechtigte Fragen, die sich viele Eltern stellen. Das Recht in Deutschland sagt Folgendes:
Kinder bis zum vollendeten 7. Lebensjahr sind geschäftsunfähig. Sie dürfen ohne Zustimmung der Eltern nichts kaufen. Das gilt streng genommen auch für ein Kaugummi oder ein Eis, wenn die Eltern nicht dabei sind.
Ab 7 Jahre ist Ihr Kind beschränkt geschäftsfähig. Ab jetzt gilt der sogenannte Taschengeldparagraf, § 110 im Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB). Darin ist geregelt, dass Kinder ab dem 7. Lebensjahr ihrem Alter angemessene Dinge kaufen können, wenn sie den Einkauf mit ihrem verfügbaren Taschengeld bezahlen können und das Geld für diesen Zweck zur freien Verfügung bekommen haben.
Kaufverträge sind jedoch ungültig, wenn Kinder Dinge kaufen,
- die sie nicht besitzen dürfen (z.B. Alkohol oder Zigaretten),
- die in ihrer preislichen Höhe das übliche Taschengeld überschreiten,
- die an eine bestimmte Laufzeit gebunden sind (z.B. ein Zeitschriftenabonnement).
Ab dem 18. Geburtstag sind Kinder voll geschäftsfähig. Mit der Volljährigkeit gibt es keine Einschränkungen mehr.