Die Freibeträge bekommen Sie, bis Ihr Kind 18 Jahre alt wird. Unter bestimmten Voraussetzungen auch noch länger:
Sie können die Freibeträge bekommen, bis Ihr Kind 21 Jahre alt wird, wenn
- Ihr Kind nicht in einem Beschäftigungsverhältnis steht und
- in Deutschland als Arbeit suchend gemeldet ist.
Sie können die Freibeträge bekommen, bis Ihr Kind 25 Jahre alt wird, wenn
- Ihr Kind eine Ausbildung macht oder studiert,
- Ihr Kind sich in einer Übergangszeit von höchstens 4 Monaten zwischen zwei Ausbildungsabschnitten oder einer Ausbildung und dem Grundwehr- oder Zivildienst befindet,
- Ihr Kind seine Berufsausbildung nicht beginnen oder fortsetzen kann, weil es keinen Ausbildungsplatz findet,
- Ihr Kind ein freiwilliges soziales oder ökologisches Jahr, einen Freiwilligendienst aller Generationen, einen Bundesfreiwilligendienst oder einen internationalen Jugendfreiwilligendienst leistet,
- sich Ihr Kind in der Entwicklungshilfe oder als Dienstleistender oder Dienstleistende im Ausland befindet.
Für Kinder mit Behinderungen gelten Sonderregeln:
Wenn Ihr Kind wegen einer Behinderung nicht für sich selbst sorgen kann, dann steht Ihnen der Freibetrag unabhängig vom Alter Ihres Kindes zu, sofern die Behinderung vor dem 25. Geburtstag Ihres Kindes eingetreten ist.