Steuervorteile für Familien
Bis die Kleinen groß sind, kosten Kinder jede Menge Geld. Um die Finanzen zu entlasten, gibt es für Familien verschiedene Steuererleichterungen. Freibeträge bekommen Sie zum Beispiel in Form des Kinderfreibetrages oder in Form von Freibeträgen für Betreuungs-, Erziehungs- oder Ausbildungsbedarf. Welche Steuervorteile Sie gegebenenfalls in Anspruch nehmen können, wenn Sie eine Steuererklärung abgeben, lesen Sie in diesem Abschnitt.
Kindergeld steht Ihnen ab der Geburt Ihres Kindes zu. Wie Sie das Kindergeld beantragen können, erfahren Sie hier. Das Kindergeld wird monatlich ausgezahlt. Es ist in den meisten Fällen empfehlenswert, zunächst das Kindergeld zu beantragen. Alle Eltern, die wenig oder keine Steuern zahlen, sind mit dem Kindergeld jedenfalls besser beraten.
Wenn Sie ein hohes Haushaltseinkommen haben, bringen die Freibeträge (Kinderfreibetrag und der Betreuungs-, Erziehungs- und Ausbildungsfreibetrag) eine größere Entlastung als das Kindergeld. Sie selbst brauchen sich keine Gedanken darüber zu machen, welche Lösung für Sie die bessere ist: Bei der Abgabe Ihrer Einkommensteuererklärung prüft das Finanzamt automatisch, welche Variante – Kindergeld oder Freibeträge – steuerlich günstiger für Sie ist. Einen gesonderten Antrag müssen Sie dafür nicht stellen.
Wenn Sie nach der Geburt Ihres Kindes den Kinderfreibetrag direkt beantragen möchten, reichen Sie beim Finanzamt den Antrag auf Lohnsteuerermäßigung ein.
Die Freibeträge für Kinder betragen
im Jahr 2021 | insgesamt für Eltern | pro Elternteil |
---|---|---|
Kinderfreibetrag | 5.460 Euro | 2.730 Euro |
Freibetrag für Betreuungs-, Erziehungs- oder Ausbildungsbedarf | 2.928 Euro | 1.464 Euro |
Insgesamt | 8.388 Euro | 4.194 Euro |
Die Freibeträge stehen normalerweise beiden Elternteilen zur Hälfte zu.
Die Freibeträge bekommen Sie, bis Ihr Kind 18 Jahre alt wird. Unter bestimmten Voraussetzungen auch noch länger:
Sie können die Freibeträge bekommen, bis Ihr Kind 21 Jahre alt wird, wenn
Sie können die Freibeträge bekommen, bis Ihr Kind 25 Jahre alt wird, wenn
Für Kinder mit Behinderungen gelten Sonderregeln:
Wenn Ihr Kind wegen einer Behinderung nicht für sich selbst sorgen kann, dann steht Ihnen der Freibetrag unabhängig vom Alter Ihres Kindes zu, sofern die Behinderung vor dem 25. Geburtstag Ihres Kindes eingetreten ist.
Entstehen Ihnen Kosten für Kindertagesbetreuung oder Kindertagespflege, dann können Sie zwei Drittel dieser Kosten als Sonderausgaben steuerlich geltend machen. Maximal können Sie 4.000 Euro pro Kind und pro Jahr als Sonderausgaben von Ihrer Steuer absetzen.
Diese Voraussetzungen müssen erfüllt sein:
Berücksichtigt werden können Beträge für
Die Kosten für die Betreuung müssen gegenüber dem Finanzamt durch Nachweise wie Rechnungen oder Kontoauszüge belegt werden.
Ein Familienhaushalt kostet nicht nur Geld, sondern auch Zeit. Wenn Sie zur Entlastung und Zeitersparnis eine Haushaltshilfe beschäftigen oder Handwerker mit Reparaturen beauftragen, können Sie dies steuerlich geltend machen:
Erziehen Sie Ihr Kind allein (und lebt keine weitere erwachsene Person mit im Haushalt), können Sie zusätzlich den Entlastungsbetrag für Alleinerziehende in Anspruch nehmen.
Der Entlastungsbetrag in Höhe von 4.008 Euro jährlich wird unter folgenden Voraussetzungen berücksichtigt:
Für das zweite und jedes weitere begünstigende Kind erhöht sich der jährliche Entlastungsbetrag um 240 Euro.
Sofern Sie für Ihr Kind Unterhaltszahlungen leisten, können Sie diese unter bestimmten Voraussetzungen bis zu einem Höchstbetrag von 9.744 Euro (für das Jahr 2021) steuerlich geltend machen.
Voraussetzungen dafür sind:
Formulare für die Unterhaltserklärung finden Sie auf der Internetseite des Bundesfinanzministeriums (deutsch sowie zweisprachig) im PDF-Format.