Kinderzuschlag

In manchen Familien ist das Geld knapp. Reicht das Einkommen der Eltern nicht aus, um die gesamte Familie gut zu versorgen, gibt es zusätzlich zum Kindergeld einen monatlichen Zuschlag vom Staat. In welchen Fällen Sie den Kinderzuschlag bekommen und wie Sie ihn beantragen können, erfahren Sie hier.

Text zuletzt aktualisiert: 30.10.2025
Diese Informationen sind in Leichter Sprache verfügbar.

Ihr Weg zum Antrag

Über den Link „Zum Online-Antrag Kinderzuschlag“ gelangen Sie zur Startseite des Online-Antrags. Dort können Sie auch einen Schnell-Check machen (KiZ-Lotse), um zu prüfen, ob Sie den Kinderzuschlag bekommen können.

Zuständig für den Kinderzuschlag ist die örtliche Familienkasse der Bundesagentur für Arbeit. 

Wenn Sie eine Frage zum Kinderzuschlag haben, können Sie sich an das kostenfreie Servicetelefon der Familienkasse der Bundesagentur für Arbeit wenden:

  • Rufnummer 0800 4 5555 30
  • Montag bis Freitag, von 8:00 bis 18:00 Uhr

Die für Sie zuständige Familienkasse und die zugehörigen Kontaktdaten finden Sie über den Dienststellenfinder der Bundesagentur für Arbeit.

  • Antrag auf Kinderzuschlag, einschließlich der Anlage Antragsteller(in)/Partner(in) und der Anlage Kind
  • Nachweise zum Einkommen
  • Erklärung zum Vermögen
  • Nachweise über Wohnkosten
  • gegebenenfalls weitere Unterlagen und Nachweise

Es fallen keine Kosten an.

Einfach erklärt

Der Kinderzuschlag ist eine finanzielle Unterstützung für Familien mit kleinen Einkommen. Den Kinderzuschlag können Sie bekommen, wenn das Einkommen nicht oder nur knapp für die ganze Familie reicht. 

Der Kinderzuschlag wird jeweils für 6 Monate bewilligt. Nach 6 Monaten müssen Sie einen neuen Antrag stellen.

Informationen zum Kinderzuschlag gibt es auch in diesem Erklärfilm.

Video file

Welche Voraussetzungen müssen erfüllt sein?

Die Zahlung des Kinderzuschlags ist an bestimmte Voraussetzungen gekoppelt. Um Anspruch auf den Kinderzuschlag zu haben, müssen Sie folgende Voraussetzungen erfüllen:

  • Sie bekommen Kindergeld für Ihr Kind.
  • Ihr Kind wohnt in Ihrem Haushalt, ist jünger als 25 Jahre und nicht verheiratet.
  • Sie verdienen ein Mindesteinkommen selbst: Als Elternpaar verdienen Sie mindestens 900 Euro brutto. Wenn Sie alleinerziehend sind, verdienen Sie mindestens 600 Euro brutto.
  • Sie beziehen kein Bürgergeld.

Kindergeld und Wohngeld zählen nicht zum Mindesteinkommen dazu.

Unterhaltszahlungen oder Unterhaltsvorschuss werden nur zu 45 Prozent auf den Kinderzuschlag angerechnet. Ein Antrag lohnt sich also auch, wenn Sie alleinerziehend sind und ein kleines Einkommen haben.

Ob Sie die Voraussetzungen für den Kinderzuschlag erfüllen, können Sie unkompliziert mit dem KiZ-Lotsen der Bundesagentur für Arbeit prüfen. 

Was bekomme ich?

Seit Januar 2024 erhalten Sie von der Familienkasse bis zu 292 Euro Kinderzuschlag je Kind. Je mehr Einkommen eine Familie hat, desto weniger ist sie auf staatliche Unterstützung angewiesen. Somit verringert sich der Zuschlag bei steigendem Einkommen, bis er ausläuft.

Bei der Berechnung wird auch das Einkommen Ihrer Kinder berücksichtigt, zum Beispiel wenn Ihre Kinder Unterhalt, Unterhaltsvorschuss oder Halbwaisenrente bekommen. 

Der Kinderzuschlag wird jeweils für 6 Monate bewilligt. Nach 6 Monaten müssen Sie einen neuen Antrag stellen.

Was ist sonst noch wichtig?

Wenn Sie Kinderzuschlag erhalten, können Sie für Ihr Kind Leistungen aus dem sogenannten Bildungs- und Teilhabepaket bekommen. Dafür müssen Sie bei Ihrer Stadt, Gemeinde oder Ihrem Kreis einen separaten Antrag stellen.

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Schon gewusst? Mehr Leistungen für Familien

Sie gründen oder sind bereits eine Familie? Dann haben Sie Anspruch auf staatliche Leistungen.

Familien mit Kindern werden vom Staat mit verschiedenen familienpolitischen Maßnahmen unterstützt. Die Leistungen dienen dazu, Familien finanziell zu entlasten, Eltern und Kindern ein gutes Leben zu ermöglichen und die Vereinbarkeit von Familie und Beruf zu erleichtern. Zu den familienpolitischen Leistungen gehören zum Beispiel das Kindergeld und das Elterngeld, Leistungen aus dem Bildungs- und Teilhabepaket, steuerliche Entlastungen und viele weitere Leistungen mehr.

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