Eine Fehl- oder Totgeburt ist für betroffene Eltern ein schwerer Schicksalsschlag. Sie können die Geburt beim zuständigen Standesamt anzeigen und sich eine Bescheinigung hierüber ausstellen lassen.
Die Anzeige über die Fehlgeburt können Sie in mündlicher oder schriftlicher Form beim zuständigen Standesamt vornehmen.
Das Standesamt stellt anschließend auf Grundlage Ihrer Angaben die Bescheinigung über die Fehlgeburt aus.
Zuständig für die Anzeige einer Fehlgeburt ist das Standesamt.
Nähere Informationen und Angaben zu Ansprechpersonen finden Sie auf der Internetseite Ihrer Kommune.
Eine Fehlgeburt liegt dann vor, wenn das Kind
Als zuständiges Standesamt wird dabei jenes Standesamt bezeichnet, in dessen Zuständigkeitsbereich die Fehlgeburt erfolgte.
Weitere Informationen zur gesetzlichen Neuregelung im Umgang mit Fehlgeburten (Sternenkindern) finden Sie auf der Internestseite des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ)
Sofern Sie die Fehlgeburt beim zuständigen Standesamt angezeigt haben, stellt Ihnen das Standesamt auf Wunsch eine Bescheinigung über die Fehlgeburt aus.
Die Anzeige ist Ihnen als Vater nur möglich, wenn Ihnen bei Lebendgeburt des Kindes die Personensorge zugestanden hätte, d. h. Sie als Eltern zum Zeitpunkt der Geburt miteinander verheiratet waren oder unverheiratet als Eltern vor der Geburt des Kindes eine gemeinsame Sorgeerklärung abgegeben haben. Sollte beides nicht zutreffen, liegt die Antragsbefugnis allein bei Ihnen als Mutter.
Darüber hinaus liegen keine weiteren Voraussetzungen vor; die Erteilung der Bescheinigung ist nicht von einer bestimmten Dauer der Schwangerschaft oder von einem Mindestgewicht des tot geborenen Kindes abhängig.
Zur Nachweis der Identität:
Zur Glaubhaftmachung der Fehlgeburt:
Zur Erstellung der Bescheinigung:
Hinweis: Das Standesamt kann weitere Unterlagen verlangen, wenn dies zum Nachweis von Angaben erforderlich ist.
In der Regel erfolgt eine sofortige Ausstellung der Bescheinigung über die Fehlgeburt.
Für die Ausstellung einer Bescheinigung über die Fehlgeburt können Kosten entstehen.
Die Trauer über den Verlust verarbeiten