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Geburtsanzeige - Bescheinigung Fehlgeburt

Eine Fehl- oder Totgeburt ist für betroffene Eltern ein schwerer Schicksalsschlag. Sie können die Geburt beim zuständigen Standesamt anzeigen und sich eine Bescheinigung hierüber ausstellen lassen. 
 

Jetzt beantragen

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Die Anzeige über die Fehlgeburt können Sie in mündlicher oder schriftlicher Form beim zuständigen Standesamt vornehmen. 

Das Standesamt stellt anschließend auf Grundlage Ihrer Angaben die Bescheinigung über die Fehlgeburt aus.

Dahin kann ich mich wenden

Dahin kann ich mich wenden

Zuständig für die Anzeige einer Fehlgeburt ist das Standesamt. 

Nähere Informationen und Angaben zu Ansprechpersonen finden Sie auf der Internetseite Ihrer Kommune.

Einfach erklärt

Einfach erklärt

Eine Fehlgeburt liegt dann vor, wenn das Kind

  • bei der Trennung vom Mutterleib keine Anzeichen des Lebens (Herzschlag, pulsierende Nabelschnur, Lungenatmung) gezeigt hat, sowie 
  • weniger als 500 Gramm wog, und/oder
  • die 24. Schwangerschaftswoche nicht erreicht hat.

Als zuständiges Standesamt wird dabei jenes Standesamt bezeichnet, in dessen Zuständigkeitsbereich die Fehlgeburt erfolgte.
 

Das ist noch wichtig

Das ist noch wichtig

Weitere Informationen zur gesetzlichen Neuregelung im Umgang mit Fehlgeburten (Sternenkindern) finden Sie auf der Internestseite des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ)
 

Anspruch prüfen

Anspruch prüfen

Sofern Sie die Fehlgeburt beim zuständigen Standesamt angezeigt haben, stellt Ihnen das Standesamt auf Wunsch eine Bescheinigung über die Fehlgeburt aus.

Die Anzeige ist Ihnen als Vater nur möglich, wenn Ihnen bei Lebendgeburt des Kindes die Personensorge zugestanden hätte, d. h. Sie als Eltern zum Zeitpunkt der Geburt miteinander verheiratet waren oder unverheiratet als Eltern vor der Geburt des Kindes eine gemeinsame Sorgeerklärung abgegeben haben. Sollte beides nicht zutreffen, liegt die Antragsbefugnis allein bei Ihnen als Mutter.

Darüber hinaus liegen keine weiteren Voraussetzungen vor; die Erteilung der Bescheinigung ist nicht von einer bestimmten Dauer der Schwangerschaft oder von einem Mindestgewicht des tot geborenen Kindes abhängig.
 

Das brauche ich

Das brauche ich

Zur Nachweis der Identität:

  • den Personalausweis, den Reisepass oder ein anderes anerkanntes Passersatzpapier beider Elternteile

Zur Glaubhaftmachung der Fehlgeburt:

  • eine von einer Ärztin/einem Arzt oder Hebamme/Geburtshelfer ausgestellte Bescheinigung über die Fehlgeburt oder
  • der Mutterpass, wenn daraus die Fehlgeburt ersichtlich ist
  • ggf. eine Bescheinigung über die Bestattung der Fehlgeburt
  • wenn möglich: die Geburtsurkunden der Eltern bzw. deren Eheurkunde

Zur Erstellung der Bescheinigung:

  • eine Angabe zum vorgesehenen Familien- und Vornamen des Kindes

Hinweis: Das Standesamt kann weitere Unterlagen verlangen, wenn dies zum Nachweis von Angaben erforderlich ist.
 

So lange dauert es

So lange dauert es

In der Regel erfolgt eine sofortige Ausstellung der Bescheinigung über die Fehlgeburt.

Diese Kosten entstehen

Diese Kosten entstehen

Für die Ausstellung einer Bescheinigung über die Fehlgeburt können Kosten entstehen. 

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