Zum Inhalt wechseln
Familienportal
Logo MKJFGFI NRW

Unterhaltsvorschuss

Alle Informationen zum Unterhaltsvorschuss auf einen Blick. 

Das sollten Sie wissen, wenn Sie alleinerziehend sind

Sie sind alleinerziehend und tragen die meiste Verantwortung allein? Und Sie haben nach der Trennung auch noch finanzielle Sorgen, weil die Unterhaltszahlungen für das Kind ausbleiben? Wie geht es weiter, wenn der andere Elternteil nicht, nur teilweise oder nicht regelmäßig Unterhalt zahlt? In diesen Fällen können Sie Unterhaltsvorschuss beantragen. Alle wichtigen Informationen zur Leistung und Antragstellung finden Sie hier.  

Ihre örtliche Unterhaltsvorschussstelle unterstützt Sie bei Bedarf bei der Antragstellung.

Was ist der Unterhaltsvorschuss?

Der Unterhaltsvorschuss ist eine Ersatzleistung für ausbleibende Unterhaltszahlungen des andere Elternteils. Wenn es dem anderen Elternteil eigentlich möglich wäre, Unterhalt zu zahlen, fordert der Staat den gezahlten Unterhaltsvorschuss zurück.

Unterhaltsvorschuss wird vom Staat vorläufig geleistet. Der Staat streckt das Geld vor, wenn der unterhaltspflichtige Ex-Partner oder die Ex-Partnerin nicht zahlt oder nicht zahlen kann, und fordert es im Rahmen der finanziellen Möglichkeiten vom anderen Elternteil zurück.

Ist der andere Elternteil zahlungsfähig, wird der gezahlte Unterhaltsvorschuss von ihm durch den Staat zurückgefordert.

Um herauszufinden, ob der säumige Elternteil zahlungsfähig ist, wird er aufgefordert, die Einkommensverhältnisse offenzulegen. Wird die Auskunft verweigert, kann die Unterhaltsvorschussstelle Angaben, beispielsweise über das Einkommen, beim Arbeitgeber, Finanzamt, bei Versicherungen und Sozialversicherungsträgern abfragen. Wenn notwendig, kann es zur Klage und auch zur Vollstreckung kommen.  

Der Unterhaltsvorschuss ist allerdings nur dann vom unterhaltspflichtigen Elternteil zurückzuzahlen, wenn er dazu finanziell in der Lage ist.

In Nordrhein-Westfalen ist die Rückforderung vom unterhaltspflichtigen Elternteil meist Sache des Landesamtes für Finanzen NRW. Viele wichtige Informationen hierzu finden Sie auf den Seiten des Landesamtes für Finanzen.  

Unterhaltsvorschuss einfach erklärt

Jetzt Unterhaltsvorschuss online beantragen - So funktioniert´s

Sie können über den Antragslink nicht nur ganz einfach Unterhaltsvorschussleistungen vollständig digital beantragen, sondern zum Beispiel auch schnell und einfach feststellen, ob Sie die grundlegenden Voraussetzungen für die Zahlung von Unterhaltsvorschuss erfüllen:

Es geht um das Wohl Ihres Kindes

Ihr Kind hat einen rechtlichen Anspruch auf den Unterhaltsvorschuss, wenn kein oder nicht regelmäßig Unterhalt gezahlt wird. Er dient dann dazu, die grundlegenden Bedürfnisse des Kindes finanziell abzusichern. Dazu zählen u.a. Kosten für Nahrung, Kleidung, Wohnung, Hobbys und Freizeitgestaltung, Schulausbildung und Taschengeld. Ihr Kind hat ein Recht darauf, gut versorgt aufzuwachsen. Sie sollten deshalb nicht darauf verzichten den Unterhaltsvorschuss zu beantragen, wenn Ihr Kind die Voraussetzungen dafür erfüllt. Ihre örtliche Unterhaltsvorschussstelle unterstützt Sie bei Bedarf bei der Antragstellung.

Weitere Informationen zum Unterhaltsvorschuss

Ähnliche Leistungen

Wo finde ich Hilfe und Beratung?

Wenn Sie Fragen zum Unterhaltsvorschuss oder der Antragstellung haben, wenden Sie sich bitte an die Unterhaltsvorschussstelle. In den meisten Kommunen ist diese Stelle Teil des Jugendamts. Welches Jugendamt für Ihren Wohnort zuständig ist, können Sie sich mit dem Jugendamt-Finder anzeigen lassen.

Sie können auch einen kostenlosen Antrag auf Beistandschaft stellen, um die Unterhaltsansprüche zu klären und einzufordern.

Antrag stellenUnterhaltsvorschuss

Weitere InformationenLinks zum Weiterlesen

Fragen und Antworten für Unterhaltspflichtige finden Sie auf dem Portal der Finanzverwaltung NRW.

BroschürenZum Download

Die Broschüre "Der Unterhaltsvorschuss" des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend können Sie kostenlos herunterladen.

Der Bundesverband alleinerziehender Mütter und Väter e.V. hat Tipps und Informationen zur Trennung und Scheidung und vieles mehr in der Broschüre „alleinerziehend“ zusammengestellt.