Unterhaltsvorschuss
Das sollten Sie wissen, wenn Sie alleinerziehend sind
Sie sind alleinerziehend und tragen die meiste Verantwortung allein? Und Sie haben nach der Trennung auch noch finanzielle Sorgen, weil die Unterhaltszahlungen für das Kind ausbleiben? Wie geht es weiter, wenn der andere Elternteil nicht, nur teilweise oder nicht regelmäßig Unterhalt zahlt? In diesen Fällen können Sie Unterhaltsvorschuss beantragen. Alle wichtigen Informationen zur Leistung und Antragstellung finden Sie hier.
Was ist der Unterhaltsvorschuss?
Der Unterhaltsvorschuss ist eine Ersatzleistung für ausbleibende Unterhaltszahlungen des anderen Elternteils.
Ihr Kind hat einen rechtlichen Anspruch auf den Unterhaltsvorschuss, wenn kein oder nicht regelmäßig Unterhalt gezahlt wird. Er dient dann dazu, die grundlegenden Bedürfnisse des Kindes finanziell abzusichern. Dazu zählen u. a. Kosten für Nahrung, Kleidung, Wohnung, Hobbys und Freizeitgestaltung, Schulausbildung und Taschengeld. Ihr Kind hat ein Recht darauf, gut versorgt aufzuwachsen. Sie sollten deshalb nicht darauf verzichten den Unterhaltsvorschuss zu beantragen, wenn Ihr Kind die Voraussetzungen dafür erfüllt. Ihre örtliche Unterhaltsvorschussstelle unterstützt Sie bei der Antragstellung.
Sie können auch einen kostenlosen Antrag auf Beistandschaft stellen, um die Unterhaltsansprüche zu klären und einzufordern.
Muss der unterhaltspflichtige Elternteil den Unterhaltsvorschuss zurückzahlen?
Der unterhaltspflichtige Elternteil wird nicht aus der Verantwortung gelassen, denn: Der Staat streckt das Geld zwar vor, wenn der unterhaltspflichtige Elternteil nicht zahlt oder nicht zahlen kann, fordert es aber im Rahmen der finanziellen Möglichkeiten von ihm oder ihr zurück.
Ist der andere Elternteil zahlungsfähig, wird der gezahlte Unterhaltsvorschuss von ihm durch den Staat zurückgefordert.
Um herauszufinden, ob der säumige Elternteil zahlungsfähig ist, wird er aufgefordert, die Einkommensverhältnisse offenzulegen. Wird die Auskunft verweigert, kann die Unterhaltsvorschussstelle Angaben, beispielsweise über das Einkommen, beim Arbeitgeber, Finanzamt, bei Versicherungen und Sozialversicherungsträgern abfragen. Wenn notwendig, kann es zur Klage und auch zur Vollstreckung kommen.
Der Unterhaltsvorschuss ist allerdings nur dann vom unterhaltspflichtigen Elternteil zurückzuzahlen, wenn er dazu finanziell in der Lage ist.
In Nordrhein-Westfalen ist die Rückforderung vom unterhaltspflichtigen Elternteil meist Sache des Landesamtes für Finanzen NRW. Viele wichtige Informationen hierzu finden Sie auf den Seiten des Landesamtes für Finanzen.
Muss der unterhaltspflichtige Elternteil den Unterhaltsvorschuss zurückzahlen?
Der unterhaltspflichtige Elternteil wird nicht aus der Verantwortung gelassen, denn: Der Staat streckt das Geld zwar vor, wenn der unterhaltspflichtige Elternteil nicht zahlt oder nicht zahlen kann, fordert es aber im Rahmen der finanziellen Möglichkeiten von ihm oder ihr zurück.
Ist der andere Elternteil zahlungsfähig, wird der gezahlte Unterhaltsvorschuss von ihm durch den Staat zurückgefordert.
Um herauszufinden, ob der säumige Elternteil zahlungsfähig ist, wird er aufgefordert, die Einkommensverhältnisse offenzulegen. Wird die Auskunft verweigert, kann die Unterhaltsvorschussstelle Angaben, beispielsweise über das Einkommen, beim Arbeitgeber, Finanzamt, bei Versicherungen und Sozialversicherungsträgern abfragen. Wenn notwendig, kann es zur Klage und auch zur Vollstreckung kommen.
In Nordrhein-Westfalen ist die Rückforderung vom unterhaltspflichtigen Elternteil meist Sache des Landesamtes für Finanzen NRW. Viele wichtige Informationen hierzu finden Sie auf den Seiten des Landesamtes für Finanzen.
Unterhaltsvorschuss einfach erklärt
Jetzt Unterhaltsvorschuss online beantragen - So funktioniert´s
Sie können über den Antragslink nicht nur ganz einfach Unterhaltsvorschussleistungen vollständig digital beantragen, sondern zum Beispiel auch schnell und einfach feststellen, ob Sie die grundlegenden Voraussetzungen für die Zahlung von Unterhaltsvorschuss erfüllen:
Weitere Informationen zum Unterhaltsvorschuss
Wo bekomme ich Hilfe und Beratung?
In Nordrhein-Westfalen bearbeiten die Kommunen Anträge auf Unterhaltsvorschuss. Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter Ihrer Unterhaltsvorschussstelle beraten Sie zu allen Fragen rund um den Unterhaltsvorschuss und die Antragstellung – vor Ort, telefonisch oder per Mail.
Damit wir Ihnen die Kontaktdaten Ihrer Unterhaltsvorschussstelle anzeigen können, geben Sie bitte Ihre Postleitzahl oder Ihren Wohnort ein.