Kindergeld ab 18 

Auch volljährige Kinder können Kindergeld bekommen 

Text zuletzt aktualisiert: 09.02.2023

Kindergeld über das 18. Lebensjahr hinaus 

Bis zum 18. Geburtstag wird in der Regel für alle Kinder Kindergeld gezahlt. Auch für volljährige Kinder kann weiterhin von der Familienkasse bezogen werden, wenn bestimmte Voraussetzungen erfüllt sind. Erfahren Sie in diesem Beitrag, wann es einen Anspruch auf Kindergeld bis zum 25. Geburtstag des Kindes gibt und wann nicht. 

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Mit 18 Jahren stehen viele Kinder finanziell noch nicht auf eigenen Füßen. Eltern sind dann weiterhin unterhaltspflichtig und haben Anspruch auf die Zahlung von Kindergeld. Die Familienkasse zahlt auf Antrag weiter, solange Ihre Tochter oder Ihr Sohn studiert, eine Ausbildung macht oder weiter die Schule besucht. Das gilt auch für ein Praktikum, den Freiwilligendienst, ein Auslandssemester oder bestimmte Übergangszeiten. Sie müssen allerdings einen Antrag auf Kindergeld stellen und jährlich einen Nachweis oder Bescheinigungen vorlegen, mit denen belegt wird, dass der Anspruch weiterhin besteht. Die Zahlung des Kindergeldes endet, wenn die Ausbildung oder das Studium abgeschlossen sind. Die Zahlung endet spätestens, wenn der Nachwuchs den 25. Geburtstag feiert. 

Kindergeld für Kinder bei Eintritt der Volljährigkeit online beantragen 

Den Antrag auf Kindergeld können Sie online auf der Internetseite der Bundesagentur für Arbeit stellen. Unter folgenden Links finden Sie den passenden Antrag und haben zudem die Möglichkeit, Veränderungen mitzuteilen: 

Wo finden wir Hilfe und Beratung? 

Zuständig für das Kindergeld ist die örtliche Familienkasse der Bundesagentur für Arbeit. Die für Sie zuständige Familienkasse und die zugehörigen Kontaktdaten finden Sie über den Dienststellenfinder der Bundesagentur für Arbeit. 

Sofern Sie im öffentlichen Dienst beschäftigt sind oder Versorgungsbezüge beziehen, sollten Sie sich bei Ihrer Dienststelle bzw. der Vergütungsstelle erkundigen, ob Sie das Kindergeld dort oder bei der Familienkasse der Bundesagentur für Arbeit beantragen müssen. 

Sofern Sie im Ausland wohnen, aber in Deutschland arbeiten, bestimmt sich die Zuständigkeit der Familienkasse nach besonderen Regeln, die auf der Seite Kindergeld für Menschen im oder aus dem Ausland beschrieben sind.

Wenn Sie eine Frage zum Kindergeld haben, können Sie sich an das Servicetelefon der Bundesagentur für Arbeit wenden: 

  • Rufnummer 0800 4 5555 30  
  • Montag bis Freitag, von 8:00 bis 18:00 Uhr 
  • Der Anruf ist für Sie kostenfrei 
  • Ansagen zum Auszahlungstermin des Kindergeldes erhalten Sie rund um die Uhr unter der Rufnummer 0800 4 5555 33 (ebenfalls kostenfrei) 

Die Agentur für Arbeit informiert über die Voraussetzungen und erforderlichen Nachweise für einen Bezug von Kindergeld ab 18 auf ihrem Informationsportal.   

Ausführliche Informationen zum Anspruch auf Kindergeld für Volljährige finden Sie auf dem Informationsportal der Stiftung Warentest. 

Das Merkblatt zum Kindergeld mit einem Kapitel zum Thema „Kindergeld für Kinder im Alter von über 18 Jahren“ steht hier auf der Internetseite des Bundesfamilienministeriums zum kostenlosen Download bereit. 

Einen Erklärfilm zum Kindergeld und weitere Informationen finden Sie hier auf dem Familienportal.NRW.