Keine Reise ins Ausland ohne gültigen Pass
Der Kinderreisepass wird zum 1. Januar 2024 abgeschafft, allerdings behalten zuvor ausgestellte Kinderreisepässe, noch bis zum Ablaufdatum ihre Gültigkeit.
Ein Grund für die Abschaffung des Kinderreisepasses ist, dass dieses Ausweisdokument und insbesondere seine Gültigkeitsdauer von verschiedenen Staaten weltweit und teilweise auch innerhalb der EU nicht mehr als Ausweisdokument anerkannt werden.
Mit der Abschaffung soll außerdem künftig der enorme Aufwand für Eltern und Verwaltung durch die regelmäßige, jährliche Neubeantragung oder Verlängerung eines Kinderreisepasses vermieden werden.
Jedes Kind braucht ein eigenes Reisedokument. Das gilt auch schon für die Allerkleinsten ab der Geburt. Selbst Ihr wenige Tage altes Baby muss sich ausweisen können, wenn sie gemeinsam ins Ausland reisen möchten. Bei Reisen innerhalb der Europäischen Union genügt ein Personalausweis, für Reiseziele außerhalb der Europäischen Union benötigt Ihr Kind in der Regel einen Reisepass.
Der bisherige Kinderreisepass wird durch eine einheitliche Lösung für Passdokumente für alle Altersgruppen ersetzt:
Alle Reisedokumente können Sie beim Einwohnermeldeamt beantragen. Bitte beachten Sie, dass beim Personalausweis und Reisepass die Bearbeitungszeit zwischen drei und vier Wochen betragen kann, da die Bundesdruckerei für die Ausstellung des Ausweisdokumentes zuständig ist. Sie sollten die Dokumente daher rechtzeitig vor Reiseantritt beantragen.
Bei einem Expressantrag geht es schneller, innerhalb von 72 Stunden. Dann erhöhen sich die Kosten allerdings um das Doppelte.
Um den Personalausweis oder den Reisepass zu beantragen, gehen Sie mit Ihrem Baby bzw. Kind zum Einwohnermeldeamt Ihres Wohnortes. Sie benötigen folgende Unterlagen:
Von Ihrem Kind benötigen Sie ein biometrisches Foto. Es ist nicht ganz einfach, einen Säugling den Vorschriften entsprechend zu fotografieren, weswegen nicht so strenge Vorgaben gelten wie für Erwachsene.
Das sind die Anforderungen: Heller Hintergrund, kein Gegenstand im Bild, kein Schnuller, offene Augen, ohne Mütze im Gesicht, ohne Grimassen, keine zweite Person auf dem Bild. Allerdings werden bei biometrischen Passbildern für Babys und Kinder bis 6 Jahre ausnahmsweise Abweichungen geduldet. Dies betrifft insbesondere die Kopfhaltung und den Gesichtsausdruck.
Bitte beachten Sie, dass sich das Gesichtsbild von Säuglingen und Kleinkindern schnell verändern kann und eine Identifizierung auch vor dem Erreichen des Ablaufdatums nicht mehr möglich ist. In diesem Fall empfiehlt es sich, rechtzeitig vor Reisebeginn ein neues Ausweisdokument zu beantragen. Damit vermeiden Sie Probleme bei der Ein- und Ausreise.
Wenn Sie nicht an den Reisepass für Ihr Kind gedacht haben, können Sie an jedem deutschen Flughafen ein Passersatzdokument ausstellen lassen. Dieser Ausweis ist allerdings nur vorübergehend gültig und kostet extra. Das Gute ist: Dem Urlaub steht nichts im Weg.
Für Fragen zur Ausstellung von Reisedokumenten wenden Sie sich am besten direkt an Ihr zuständiges Einwohnermeldeamt vor Ort