Erscheinungsformen, Folgen und Tipps zum Umgang mit Stalking
Wer im Alltag über einen längeren Zeitraum mehrfach beharrlich belästigt, verfolgt, bedrängt oder terrorisiert wird, ist Opfer von Stalking. Betroffen sind Menschen jeden Alters, auch Jugendliche. Die Folgen für die Betroffenen sind schlimm. Was Sie tun können, wenn Ihr Kind von Stalking betroffen ist, lesen Sie hier.
Der englische Begriff „stalking“ bedeutet „sich an jemanden heranschleichen“ und beschreibt ursprünglich in der Jägersprache das Anpirschen an das Wild. Heute verstehen wir darunter das Verfolgen einer Person gegen ihren Willen. Mehrheitlich sind es Jungen oder Männer, die sich aus gekränkter Eitelkeit oder aus Rache in das Stalking hineinsteigern. Das passiert oft im Zusammenhang mit einer unerwiderten Liebe oder beendeten Liebesbeziehung. Als Motive gelten unter anderem das Ausüben von Macht sowie ein übersteigertes Geltungsbedürfnis des Täters.
Stalking kann viele Erscheinungsformen haben. Typische Kennzeichen sind:
Die Anfänge des Stalkings erscheinen oft recht harmlos und werden nicht gleich als solche erkannt. Bleibt der Stalker bzw. die Stalkerin erfolglos, nimmt die Verfolgung im Laufe der Zeit immer bedrohlichere Formen an.
Die Opfer von Stalking leiden unter den permanenten Angriffen, je länger sie verfolgt werden. Das äußert sich in unterschiedlichen Symptomen. Die Betroffenen fühlen sich hilflos, werden zunehmend ängstlicher, können nachts nicht schlafen, sind nervös, gereizt und unkonzentriert oder leiden unter Panikattacken. Vielleicht trauen sie sich nicht mehr, die Wohnung zu verlassen. Anhaltende psychosomatischen Beschwerden können sogar zu Depressionen führen.
Im Jugendalter kommt Stalking nicht nur in Form der Verfolgung der (Ex-)Freundin oder des (Ex-)Freundes vor. Es kann auch mit Rache und Vergeltung einer erfahrenen Ablehnung oder vermeintlich ungerechten Behandlung zusammenhängen.
Zuallererst: Nehmen Sie Ihr Kind und die Bedrohung ernst. Hinterfragen Sie Sorgen und Ängste. Erklären Sie Ihrem Kind, dass es keine Schuldgefühle haben muss. Die Verantwortung liegt allein beim Täter oder der Täterin. Scheuen Sie sich auf keinen Fall, professionelle Hilfe in Anspruch zu nehmen.
Stalking ist eine Straftat. Wer von einem Stalker oder einer Stalkerin verfolgt, belästigt, bedroht oder terrorisiert wird, kann dies bei jeder Polizeidienststelle als Straftatbestand anzeigen. Oft hören die Belästigungen nach einer Anzeige auf.