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Welche Versicherungen sind notwendig?

Volljährigkeit: Das ändert sich rund um Versicherungen

Wenn das Kind volljährig wird, sollten Eltern einen Versicherungs-Check machen

Wird Ihr Kind 18 Jahre alt, ist es an der Zeit, die Familientarife zu prüfen und sinnvoll anzupassen. Welche Versicherungen sind zwingend notwendig, welche sinnvoll, welche verzichtbar? Unter bestimmten Voraussetzungen kann Ihre Tochter bzw. Ihr Sohn auch über das 18. Lebensjahr hinaus weiter über einen Familienvertrag abgesichert werden, was oft günstiger ist. Hier haben wir die wichtigsten Informationen für Sie zusammengefasst.

 

Welche Versicherungen sind wichtig für mein Kind, wenn es 18 wird?

Prüfen Sie, welcher Versicherungsschutz unverzichtbar ist und besprechen Sie, wo sich Ihr Kind freiwillig versichern möchte. Eine private Haftpflichtversicherung sollte jede und jeder unbedingt haben. Eine Krankenversicherung ist verpflichtend
Ob weitere Versicherungen sinnvoll sind, hängt von der individuellen Lebenssituation und den Plänen Ihres Nachwuchses ab. Bei einem längeren Auslandsaufenthalt oder Auslandssemester ist zum Beispiel eine Auslandsreisekrankenversicherung sinnvoll. Prüfen Sie auch, ob und wann zusätzliche Versicherungen wirklich sein müssen, wie eine Handyversicherung, eine Laptopversicherung oder eine spezielle Fahrradversicherung.


 

Privathaftpflicht über die Eltern

Geht Ihr Kind noch zur Schule? Oder absolviert Ihr Kind eine Ausbildung und wohnt noch zu Hause? Dann ist Ihre Tochter oder Ihr Sohn in der Regel automatisch in der Haftpflichtversicherung der Eltern mitversichert. Der Abschluss einer eigenen privaten Haftpflichtversicherung wird dann erst in dem Moment notwendig, wenn ein Umzug oder das Ausbildungsende ansteht. Fragen Sie im Zweifel bei Ihrem Versicherungsanbieter nach.


 

Gesetzliche Krankenversicherung

Schülerinnen und Schüler, junge Menschen im Bundesfreiwilligendienst, Azubis und Studierende sind in der Regel bis zum 25. Lebensjahr weiterhin beitragsfrei über Ihre Eltern gesetzlich krankenversichert. Für Studierende, die älter sind als 25 oder deren Einkommen aus Hinzuverdiensten oder Nebenjobs bestimmte, in der Regel recht knapp bemessene Grenzen überschreiten, gelten unterschiedliche Regelungen. Erkundigen Sie sich dazu unbedingt direkt bei Ihrer Krankenkasse.


 

Private Krankenversicherung

Für Kinder, die über ihre Eltern privat krankenversichert sind, ändert sich durch den 18. Geburtstag nichts. Zu dem Zeitpunkt, an dem Ihre Tochter oder Ihr Sohn eine Ausbildung beginnt oder ein Studium aufnimmt, kann Ihr Kind meist entschieden, ob es weiterhin privat versichert bleiben oder in eine gesetzliche Krankenversicherung wechseln möchte. Lassen Sie sich am besten von Ihrer Krankenkasse beraten. 


 

Berufsunfähigkeitsversicherung (BuZ)

Bei der Berufsunfähigkeitsversicherung – kurz BuZ genannt – kann eine Absicherung der Arbeitskraft tatsächlich schon für Azubis und Studierende sinnvoll sein. Die BuZ schützt im Falle einer Invalidität schon während der Ausbildung oder des Studiums, falls der angestrebte Beruf nicht ausgeübt werden kann. Ein früher Abschluss in jungen Jahren hat zudem den Vorteil, dass die Versicherungstarife günstiger sind, weil sich das Alter und das Gesundheitsprofil positiv auswirken. 


 

Private Unfall- und Pflegeversicherung

Eine private Absicherung schützt vor finanziellen Folgen in einem Pflegefall oder bei einer möglichen Invalidität infolge eines Unfalls. Wägen Sie ab, wie wichtig Ihrem Kind dieser Versicherungsschutz ist und was die Risikoabsicherung kostet.


 

KfZ-Haftpflichtversicherung

Benutzt Ihr Kind ab und zu das Familienauto? Dann denken Sie daran, dass Sie Ihre Tochter oder Ihren Sohn als Zusatzfahrerin bzw. Zusatzfahrer bei der KfZ-Versicherung anmelden müssen. Fährt Ihr Kind ein eigenes Auto, können Sie gegebenenfalls Versicherungsbeiträge sparen, wenn das erste eigene Auto als Zweitwagen auf den Namen der Mutter oder des Vaters angemeldet wird. Dann können Sie den Schadenfreiheitsrabatt übernehmen und günstigere Beiträge nutzen. Als Fahranfängerin bzw. Fahranfänger zahlt Ihr Kind sonst die höchsten Tarife.