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Ausziehen mit 16

Dauernd gibt es Streit mit den Eltern: Ist der Auszug mit 16 eine Lösung?

Noch minderjährig – aber ausziehen? Das sollten Sie wissen!

In der Pubertät kann es zwischen Eltern und heranwachsenden Jugendlichen heftige Auseinandersetzungen geben. Das ist völlig normal. Diskussionen über Ausgehzeiten, Mediennutzung, Alkoholkonsum oder den Freundeskreis gehören zum Abnabelungsprozess. Funktioniert das Zusammenleben in der Familie allerdings dauerhaft nicht mehr oder eskaliert die Situation völlig, kann es sein, dass ein Auszug aus dem Elternhaus in Betracht gezogen wird. Hier finden Sie Informationen über Lösungswege und Beratungshilfen.

Streitpunkte kann es viele geben

Mal geht’s ums Kontrollieren oder das Einmischen, ein anderes Mal um die vernachlässigte Schule, um das exzessive Zocken an der Konsole oder das übermäßige Feiern am Wochenende. Immer öfter liegen die Nerven blank, Türen knallen, die Streitigkeiten werden lauter und heftiger. Konflikte zwischen Eltern und Kindern sind keine Seltenheit und die genannten Beispiele nur einige von vielen, die zu fortgesetzten Diskussionen führen können. Wenn Wut und Vorwürfe allerdings zunehmend eskalieren und immer verletzender werden, ist die gesamte Familiensituation stark belastet.

Ist der Auszug eine Lösung, um die vergiftete Familienatmosphäre zu retten?

Sind die Fronten verhärtet und ist das Zusammenleben im Alltag stark von Konflikten geprägt, kann ein zeitweiliger oder endgültiger Auszug evtl. hilfreich sein. Einmal Abstand voneinander gewinnen und die Streitigkeiten des Familienalltags hinter sich lassen, kann Raum bieten, sich Stück für Stück wieder anzunähern oder zumindest gemeinsam Lösungen zu erarbeiten, wie ein weniger konfliktgeladenes Eltern-Kind-Verhältnis – ob unter einem Dach oder nicht – aussehen könnte.

Minderjährige dürfen ab 16 Jahren ausziehen, aber nur mit ausdrücklichem Einverständnis der Eltern. Dabei steht schnell die Frage nach der Finanzierung im Raum. Der freiheitsliebende Nachwuchs fühlt sich womöglich zwar stark und selbstständig genug, um allein klarzukommen, aber finanziell ist die Tochter bzw. der Sohn noch von den Eltern abhängig. Außerdem sind Heranwachsende bis zu ihrem 18. Geburtstag noch nicht voll geschäftsfähig. Das heißt, sie benötigen für einen Mietvertrag und viele andere Rechtsgeschäfte die Unterschrift der Eltern. Der Konflikt lässt sich also nicht so leicht lösen. Alle nächsten Schritte wollen von beiden Seiten mit allen Konsequenzen gut bedacht sein.

Vielleicht gibt es, bevor es zu einem endgültigen, mit großen finanziellen und familiären Konsequenzen verbundenen Auszug kommt, die Möglichkeit, auf andere Art erstmal etwas Abstand zu gewinnen. Etwa durch ein vorübergehendes Einziehen bei einer befreundeten Familie, einer Tante oder den Großeltern.

Was Sie rechtlich zum Auszug von Kindern wissen müssen, finden Sie in diesem Beitrag auf dem Familienportal.NRW.

Ausziehen ohne Einverständnis der Eltern geht nur in schwerwiegenden Fällen

Wenn Kinder den Auszug gegen den elterlichen Willen durchsetzen möchten, geht das nur über den Gang zum Jugendamt. Denn Jugendliche können nicht einfach so von zuhause ausziehen. Eltern haben eine Sorgepflicht, und das schließt das sogenannte Aufenthaltsbestimmungsrecht für ihr Kind mit ein.

Ein Auszug ist daher nur im Notfall möglich. Diese Ausnahme kommt in besonders schwierigen familiären Krisensituationen in Betracht, zum Beispiel wenn das Kindeswohl gefährdet ist. Dann kann das Jugendamt einen Beschluss des Familiengerichts erwirken, um den Eltern das Aufenthaltsbestimmungsrecht zu entziehen.

Das kann der Fall sein, wenn das Kind vernachlässigt wird, es seelischer Gewalt ausgesetzt ist oder es innerhalb der Familie zu körperlicher Gewalt, Handgreiflichkeiten und Schlägereien kommt.

Typische Auseinandersetzungen zwischen Eltern und Kindern in diesem Alter wie Ausgehzeiten, Klamotten, Rauchen etc. reichen als Grund dagegen nicht aus. Oft kann in diesen Fällen eine professionelle Beratung helfen, zwischen Eltern und Kindern zu vermitteln.

Wo finden wir Hilfe und Beratung?

  • Wenn es zu vermehrten Konflikten mit Ihrem Kind kommt, können Sie das kostenlose Angebot einer Erziehungs- oder Familienberatungsstelle in Anspruch nehmen, das Elterntelefon anrufen oder sich im Internet beraten lassen. Die erfahrenen Fachkräfte unterstützen Sie dabei, Lösungen zu finden, um das Zusammenleben wieder erträglich zu machen. Viele Angebote sind kostenlos und auf Wunsch auch anonym. Kontaktdaten von Anlaufstellen finden Sie hier auf dem Familienportal.NRW.
  • Eltern und Jugendliche können sich auch gemeinsam oder einzeln an das Jugendamt wenden, um sich beraten zu lassen. Das zuständige Jugendamt in Ihrer Nähe finden Sie über die Internetseite www.unterstuetzung-die-ankommt.de.

RatgeberZum Download

Der Ratgeber „Meine Erziehung – da rede ich mit!“ des Bundesjustizministeriums enthält ab Seite 62 ein Kapitel zum Thema „Kann ich bestimmen, wo ich wohne?“