Beratungsangebote und Anlaufstellen für Eltern
Das Recht des Kindes auf Achtung, Schutz und Förderung sowie auf ein gewaltfreies Aufwachsen findet noch keine flächendeckende Berücksichtigung. Gewalt gegen Kinder hat viele Facetten und geschieht an vielen Orten. Zum Beispiel zu Hause, in der Schule, im Verein oder auf dem Spielplatz. Neben der körperlichen erkennbaren Gewalt gibt es viele Formen der unsichtbaren Gewalt, wie zum Beispiel psychische Misshandlung und Vernachlässigung. In der Folge der Gewalt macht es keinen Unterschied, ob es sich um emotionale- oder körperliche Gewalt handelt. Die Folgen jeglicher Gewalt sind verheerend und können das ganze Leben prägen. Schauen Sie nicht weg. Lesen Sie, was Sie gegen Gewalt in der Erziehung tun können und wo es Hilfe gibt, wenn ein Kind betroffen ist.
Gewalt an Kindern ist für die meisten Menschen ein schwieriges Thema. Oft sind Anhaltspunkte für eine Kindeswohlgefährdung nicht einfach zu erkennen. Auch sind die seelischen und emotionalen Formen der Gewalt oft schwieriger zu erkennen. Es passiert oft dort, wo wir es am wenigsten vermuten: Zuhause, im Sportverein, in der Schule oder im eigenen Umfeld. Am häufigsten findet Gewalt an Kindern in der Familie statt – in einer Umgebung, in der Kinder eigentlich Schutz und Sicherheit erfahren sollten.
Ergreifen Sie die Initiative, wenn Sie den Verdacht haben, dass etwas nicht stimmt oder die Situation wiederholt eskaliert. Und nehmen Sie Hilfe in Anspruch, wenn Ihr Kind oder ein anderes Kind in Ihrem Umfeld betroffen ist. In den Beratungsstellen des Landes erhalten Sie unbürokratische und kostenlose Unterstützung.
Gewalt an Kindern kann ganz unterschiedlich aussehen. Das Bewusstsein für körperliche und sexuelle Gewalt an Kindern ist in der Regel ausgeprägter als das für psychische Gewalt oder Kindesvernachlässigungen. Diese Formen der Gewalt sind schwierig zu erkennen. Dabei sind sie nicht weniger schlimm und haben ebenso ernsthafte Folgen für das weitere Leben eines Kindes. Betroffene Kinder äußern sich oft nicht, weil sie sich selbst die Schuld geben, sich schämen oder Angst vor den Tatpersonen haben. Gerade bei jungen Kindern ist Gewalt daher nicht leicht festzustellen. Auffällige Verhaltensweisen können Anzeichen für eine Kindeswohlgefährdung sein. Auch lassen sich die unterschiedlichen Formen von Gewalt nicht grundsätzlich voneinander trennen. So hat körperliche Gewalt auch immer Aspekte von psychischer Gewalt.
Gewalt an Kindern kann sich auf verschiedene Arten zeigen, von körperlicher Gewalt bis hin zu emotionaler oder sexueller Gewalt. Hier sind einige mögliche Anzeichen von Gewalt an Kindern:
Bitte beachten Sie: Alle hier beschriebenen Anzeichen und Verhaltensauffälligkeiten von körperlicher und psychischer Gewalt können auch andere Ursachen haben. Umso wichtiger ist es, das Kind anzusprechen, wenn Sie einen Verdacht haben. Nur so hat es eine Chance, Vertrauen aufzubauen um sich zu öffnen und Hilfe zu bekommen.
Gewalt an Kindern hat schwerwiegende gesundheitliche Folgen, sowohl kurzfristig als auch langfristig. Kinder, die Opfer von Gewalt werden, leiden oft unter körperlichen und psychischen Schmerzen, die ihre körperliche und geistige Gesundheit beeinträchtigen können.
Hier sind einige der gesundheitlichen Folgen von Gewalt an Kindern:
Viele Menschen fühlen sich hilflos und überfordert, wenn sie Gewalt gegen Kinder wahrnehmen oder beobachten. Doch jede und jeder ist aufgerufen, sich dagegenzustellen, um Kinder zu schützen. Denn Gewalt gegen Kinder ist keine Privatsache! Wenn Ihr Kind Gewalt ausgesetzt ist oder Sie die Vermutung haben, dass ein anderes Kind möglicherweise Gewalt erfährt, sollten Sie unbedingt handeln, um weiteres Unheil zu verhindern.
Wichtig ist, dass Sie mit Bedacht handeln und nichts überstürzen. Das können Sie tun:
Grundsätzlich arbeiten in den Beratungsstellen pädagogisch und psychologisch geschulte Fachkräfte verschiedener Fachrichtungen. Die Beratungskräfte kennen sich mit der Thematik aus und können mit Ihnen wichtige nächste Schritte planen.
Die Beratungen sind kostenlos und vertraulich. Telefonische Beratungen sind auf Wunsch anonym. Sie müssen Ihren Namen nicht nennen.
Sie können den Beratungskräften Ihren Verdacht, Ihre Befürchtungen oder Ihr Wissen erzählen und diese werden dann genauer nachfragen, damit ein Hilfeplan entstehen kann.
Alle weiteren Schritte werden Sie gemeinsam besprechen. Mögliche Konsequenzen, wie z.B. das Kind schnell an einen sicheren Ort zu bringen, Hilfen anzuschieben oder anderes wird zusammen mit Ihnen abgestimmt. Vielleicht ist es erforderlich, die Polizei oder das Jugendamt einzubeziehen. Auch dabei werden Sie von der Beratungsstelle unterstützt. Es geht immer darum, im Sinne der Sicherheit des Kindes zu handeln.
Wir haben mit Christa Kortenbrede über Warnsignale und den Ablauf eines Erstgespräches in der Beratungsstelle gesprochen.
Hier können Sie anrufen oder sich online Hilfe holen:
Wenn Gefahr im Verzug ist und Sie schnelle Hilfe benötigen, wenden Sie sich am besten direkt an die Polizei. Polizeiliche Beratungsstellen in Ihrer Nähe finden über die Seite der Polizei: www.polizei-beratung.de
Beratungsangebote des Kinderschutzbundes im Internet oder am Telefon finden Sie unter: www.kinderschutz-in-nrw.de
Wenn Sie sexuelle Übergriffe befürchten, können Sie kostenfrei und anonym das Hilfe-Telefon „Sexueller Missbrauch“ unter 0800 22 55 530 anrufen. Weitere Informationen gibt es auf der Homepage: www-hilfe-telefon-missbrauch.online
Die Online-Angebote der Erziehungsberatungsstellen reichen vom Gruppenchat über die Mailberatung bis hin zum Einzelchat: www.eltern.bke-beratung.de
Die Erziehungsberatung der evangelischen Kirche erreichen Sie unter www.ekir.de/beratung