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Interview mit Christa Kortenbrede über das Thema Schutz vor sexualisierter Gewalt an Kindern und Jugendlichen

Wir haben mit Christa Kortenbrede über Warnsignale und den Ablauf eines Erstgespräches in der Beratungsstelle gesprochen.

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In den letzten Jahren wurden viele Taten sexualisierter Gewalt an Kindern und Jugendlichen öffentlich bekannt. Viele Betroffene haben den Mut gefunden, von ihren Erfahrungen zu berichten und sie haben mehr Gehör gefunden. Die Häufigkeit und das Ausmaß der sexualisierten Gewalt gegen Kinder und Jugendliche ist erschreckend. Ebenso die Erkenntnis, dass sexualisierte Gewalt meist durch Personen und an Orten verübt wird, die eigentlich das Vertrauen von Kindern und Eltern genießen. Viele Eltern fragen sich: „Wie kann ich mein Kind schützen? Und was mache ich, wenn ich eine Vermutung, einen Verdacht habe?“ Spezialisierte Fachberatungsstellen bieten Beratung, Hilfe und Unterstützung an. Wie genau sieht diese aus? 

Wir sprechen mit Christa Kortenbrede, Fachberaterin in der Fachstelle Schutz vor sexualisierter Gewalt in Kindheit und Jugend beim Caritasverband für Ahlen, Drensteinfurt und Sendenhorst e.V. 
 

Wann (bzw. an welchem Punkt) ist es sinnvoll, sich an eine Beratungsstelle oder z.B. auch an das Hilfe-Telefon Sexueller Missbrauch zu wenden? 

Dies ist zu jedem Zeitpunkt sinnvoll, sobald Sie dieses Thema beschäftigt. Egal ob Sie nur eine Frage haben oder nach konkreter Hilfe und Unterstützung suchen, da Sie vermuten, dass ein Kind betroffen sein könnte oder ein Kind von sexuellen Übergriffen berichtet hat. Das Thema ist komplex und das Wichtigste ist Verunsicherungen und mögliche Warnsignale ernst zu nehmen und damit nicht allein zu bleiben. Gemeinsam ist es leichter, Ängste und Befürchtungen genauer zu betrachten und sich eine Orientierung für die konkrete Situation zu verschaffen. Von der kleinsten Irritation bis zur großen Sorge sind bei uns alle Anfragen richtig.

Auf welche Warnsignale gilt es zu achten? Worauf sollte ich reagieren?

Wenn der Gemütszustand oder die Verhaltensweisen von Kindern den Eindruck erwecken, dass etwas nicht stimmt oder sie etwas bedrückt, sollten Eltern immer darauf reagieren und sich interessiert und offen für jedes Thema zeigen, egal um was es geht. Auch wenn junge Menschen das Gesprächsangebot nicht direkt nutzen, ist es wichtig, dass diese ein aufrichtiges Interesse, eine Krisenfestigkeit und ein offenes Ohr wahrnehmen. 
Wenn Kinder oder Jugendliche Andeutungen machen, dass Menschen sich komisch verhalten, sollten sie sich dafür unaufgeregt, aber aufrichtig interessieren ohne vorschnelle Schlüsse ziehen. Was meinst du mit komisch? Kannst du das genauer beschreiben? Wenn ein Kind berichtet, „angefasst“ worden zu sein, ist es wichtig nur offene Fragen zu stellen, die keine eigene Antwortidee vorgeben: Wo am Körper wurdest du angefasst? Anstelle von: „Hat er dich am Po angefasst? Sie sollten auch keine bohrenden Detailfragen stellen. Nur die wichtigen, um zu verstehen, von was für einem Erlebnis ihr Kind berichtet. 

Sie sollten auch reagieren, wenn es Verhaltensweisen oder Situationen von Erwachsenen im Umgang mit Kindern/Jugendlichen gibt, die Sie stutzig machen. Verhaltensweisen, die Sie als unangemessen erleben, sollten Sie ansprechen, ohne dabei böse Absichten zu unterstellen. Bei Irritationen oder einem „komischen Gefühl“, das Sie beschäftigt, können Sie mit einer spezialisierten Fachberatungsstelle vertraulich in den Austausch gehen, ohne damit zu viel oder zu wenig zu tun.

Wie und wo finden Eltern eine geeignete Beratungsstelle in ihrer Nähe?

Einen sehr guten Überblick bietet die Homepage www.hilfe-portal-missbrauch.de. Hier finden Sie sowohl die Telefonnummer des Hilfeportals als auch eine Suchmaske mit der Sie anhand Ihrer Postleitzahl die nächste Fachberatungsstelle in Ihrer Nähe finden können. Bereits beim Hilfetelefon können Sie telefonisch oder online eine erste Beratung erhalten und Informationen über die nächstgelegene Fachberatungsstelle. 

Was erwartet Eltern sowie Kinder in einem Erstgespräch? Wie läuft dieses in der Beratungsstelle ab?

Wir führen das Erstgespräch in der Regel zunächst allein mit den Eltern, die ein Angebot für ihr Kind wünschen. Im Erstgespräch verschaffen wir uns gemeinsam einen Überblick, was den Anlass zur Sorge gibt. 
Wissen Eltern bereits konkret, dass ihr Kind sexuelle Übergriffe erlebt hat, wird es darum gehen, wie der Schutz des Kindes vor weiteren Übergriffen und Reaktionen der beschuldigten Person sichergestellt werden kann und was das Kind nun als erstes für seine psychische Gesundheit braucht. Im Zentrum der Beratung steht auch das aktuelle Befinden der Eltern. Für diese stellt die Nachricht, dass ihr Kind einen sexuellen Übergriff erlebt hat, eine eigene Schocksituation dar. Hier geht es darum die Eltern in dieser Schocksituation aufzufangen und sie so zu unterstützen, dass sie selbst für ihr Kind eine stabile Stütze sein können. Für Bezugspersonen gilt ebenso wie für die Betroffenen, dass sie bei der Offenlegung der erfahrenen Gewalt eine unterstützende Person an ihrer Seite haben sollten. Gemeinsam besprechen wir dann, welche nächsten Schritte wichtig sind. Der wichtigste Schritt ist in diesem Moment meist schon getan: Die Gewalt ist offengelegt und kann damit gestoppt werden. 

Haben Eltern keine konkreten Hinweise, aber ein ungutes Gefühl, gucken wir uns gemeinsam an, was der Grund dafür ist und was für ihr Kind hilfreich und schützend wirksam sein kann. Denn Wissen, Botschaften und Handlungsmöglichkeiten zu Kinderrechten und zum Recht auf sexuelle Selbstbestimmung zu vermitteln, ist für Kinder und Jugendliche immer hilfreich und unterstützend egal- ob eine konkrete Sorge oder Befürchtung sich bestätigt oder nicht. Das ist wie ein Erste-Hilfe-Koffer für den Bedarfsfall. 

Was erwartet Kinder/Jugendliche in einem Erstgespräch?

Wenn Kinder/Jugendliche in Begleitung ihrer Eltern zum Erstgespräch kommen, sprechen wir darüber, wer sich warum ein Beratungsgespräch wünscht. Die Beraterin der Berater beschreibt dann, wie ein Beratungsprozess passend zu dem Anliegen, den Wünschen und Bedürfnissen eines Kindes oder Jugendlichen gestaltet werden kann. Zunächst wird es vor allem ums gegenseitige Kennenlernen gehen, damit das Kind der junge Mensch herausfinden kann, ob er oder sie sich in einer Beratung mit der Beraterin oder dem Berater wohl fühlt. 

Kinder und Jugendliche können sich auch selbstständig an eine Beratungsstelle wenden. Die Beratung ist vertraulich und kann auf Wunsch auch ohne Kenntnis der Personensorgeberechtigten erfolgen. 
In der Beratung kann alles Thema sein, was die betroffenen Kinder/Jugendlichen aktuell beschäftigt, egal ob dies die Erfahrungen eines sexuellen Übergriffs und dessen Folgewirkungen betrifft oder die Folgen der Offenlegung einer Gewalterfahrung oder aber andere aktuelle Lebensereignisse, die – unabhängig von einer Gewalterfahrung- gerade im Vordergrund stehen. Auf jeden Fall steht der junge Mensch mit seinen aktuellen Belangen im Mittelpunkt der Beratung.

Was passiert mit den Daten und Informationen? Bleiben die Gespräche vertraulich? Gibt die Beratungsstelle Informationen an die Polizei oder das Jugendamt weiter, obwohl das vielleicht nicht gewünscht wird?

Die Beratung in einer Fachberatungsstelle ist vertraulich. Die Eltern oder Bezugspersonen des Kindes entscheiden selbst, ob und welche nächsten Schritte sie gehen wollen. Dies betrifft auch die Entscheidung, ob eine Strafanzeige erstattet werden soll oder ob das Jugendamt für weitere unterstützende Hilfemaßnahmen angefragt werden soll. 

Es gibt allerdings eine Ausnahme, auf die wir zu Beginn jeder Beratung explizit hinweisen:
Sollten wir von einer akuten Gefährdung eines Kindes erfahren und sollte die zu beratende Person auch mit Unterstützung der Beratungsstelle nicht willens oder in der Lage sein, das Nötige zur Abwendung dieser akuten Gefahr zu tun, dann haben wir einen eigenen Schutzauftrag und müssten das Jugendamt über eine akute Kindeswohlgefährdung informieren. Sollte eine derartige Ausnahmesituation eintreffen, würden wir dies aber in der Beratung explizit besprechen.  

Die Polizei würden wir nur in der extremen Ausnahmesituation informieren müssen, dass wir von einer konkret geplanten Straftat erfahren, deren Umsetzung unmittelbar bevorsteht und die es umgehend zu verhindern gilt. 

Da Eltern und Bezugspersonen Kontakt zu einer Beratungsstelle aufnehmen, um für sich den bestmöglichen Weg zu Hilfe und Schutz zu finden, ist diese Ausnahmesituation äußerst selten, denn wir planen gemeinsam welche Wege für die Ratsuchenden wie denkbar und möglich sind und bieten Unterstützung auf ihrem Weg. 

Wie vertraulich ist die Beratung von Kindern und Jugendlichen?

Es besteht ebenfalls eine Schweigepflicht was die Beratung und die Inhalte der Beratung von Kindern und Jugendlichen betrifft. Kinder und Jugendliche haben auch ein Recht auf Beratung ohne Kenntnis der Personensorgeberechtigten. Dies ist wichtig, damit junge Menschen die Hilfe brauchen, sich in jeder Situation frei fühlen sich vertraulich beraten zu lassen.

Auch diese Vertraulichkeit darf ohne Einverständnis der Kinder/Jugendlichen nur gebrochen werden, wenn dies der einzige Weg ist, sie vor starken Gefährdungen zu schützen. Hier gilt ebenfalls, dass ein solcher Schritt mit dem Kind oder Jugendlichen immer im Vorhinein besprochen würde.

Wenn die Sorge oder gar der Verdacht da ist, was raten Sie Eltern, in dieser Situation? Wie sollen sie mit dieser Vermutung umgehen?

Bei einem konkreten Verdacht ist das Schwierigste und zugleich Wichtigste Ruhe zu bewahren. Zunächst durchatmen und Unterstützung suchen, um besonnen handeln zu können. Wenden sie sich an eine Ansprechperson, die verschwiegen und besonnen ist, Sie berät, aber nicht Ihrer Stelle handelt. Je nach Situation gibt es Mehreres zu beachten, damit mögliche Beweise gesichert werden können oder eine weitere Klärung gut gelingen kann. Spezialisierte Fachberatungsstellen sind darin erfahren und können Sie vertraulich beraten. 

Eine mögliche Strafanzeigenerstattung sollte zügig aber überlegt erfolgen. Sobald Sie sich an die Polizei wenden, handelt es sich um eine Strafanzeige, die nicht zurückgezogen werden kann. Die Polizei ist bei dem Verdacht sexueller Übergriffe auf Kinder verpflichtet jedem Verdacht nachzugehen. Daher ist es sinnvoll sich zunächst Klarheit zu verschaffen, um eine bewusste Entscheidung treffen zu können. 
Im Zentrum steht aber die hilfreiche Reaktion auf den betroffenen jungen Menschen. 

Wenn Kinder/ Jugendliche konkret Erfahrungen sexualisierter Gewalt benennen, sollten Sie diese unbedingt ernst nehmen. Auch wenn es Ihnen unfassbar erscheint, was ihnen berichtet wird, nehmen Sie das Gehörte an und überlegen Sie erste Schritte zum Schutz und zu ihrer Unterstützung. Das Gehörte schnellstmöglich im Wortlaut zu notieren, ist ratsam.  Die beschuldigte Person sollten Sie nicht unmittelbar konfrontieren, sondern zunächst beratende Unterstützung für weitere Schritte in Anspruch nehmen. Das Gute ist, Das Kind, der Jugendliche ist nun mit seiner Belastung nicht mehr allein und auch Sie müssen damit nicht allein bleiben. 

Sofern es sich um eine unsichere Vermutung handelt, sollten Sie diese diskret behandeln und sich Zeit nehmen, um sich damit auseinanderzusetzen, wodurch diese Vermutung entstanden ist. Mithilfe einer erfahrenen Fachkraft können Sie diese gemeinsam in den Blick nehmen und mögliche oder nötige Schritte in Betracht ziehen oder auch Befürchtungen durch eine weitere Betrachtungsweise in einem anderen Licht sehen.

Warum hilft es, bei Verunsicherungen nicht zu zögern und eine Beratungsstelle zu kontaktieren?

Durch die Kontaktaufnahme zu einer Beratungsstelle können Sie die Verunsicherungen, die Sie ohnehin beschäftigen, gezielt und in Ruhe in den Blick nehmen und mit einer erfahrenen Fachkraft teilen. Fachberater*innen sind darin geübt, mit Ihnen verschiedene Blickwinkel und Sichtweisen einzunehmen und Sie in einer Einschätzung zu begleiten. 

Die Beratung bietet Ihnen die Chance, im gemeinsamen Austausch mehr Klarheit und Handlungsideen zu gewinnen oder auch mehr Sicherheit darin, mit bleibenden Verunsicherungen umzugehen.

Welche weiteren Schritte werden notwendig, wenn sich der Verdacht erhärtet? Welche weitere Unterstützung können die Beratungsstellen hier leisten?

Wenn sich ein Verdacht konkretisiert oder eine Vermutung erhärtet, können Beratungsstellen Sie bezüglich nötiger und möglicher Schritte zum Schutz des Kindes und zum weiteren Klärungs- und Aufarbeitungsprozess beraten und unterstützen. Die Fragen und Herausforderungen sind in einer solchen Situation vielfältig: 

  • Wie kann ich mein Kind jetzt gut unterstützen und begleiten? 
  • Wie kann ich mit meinem Kind sprechen und worüber sollte ich sprechen? 
  • Ist eine ärztliche Untersuchung sinnvoll? 
  • Was erwartet uns bei einer Strafanzeigenerstattung? 
  • Welche rechtlichen Möglichkeiten stehen uns zum Schutz und zur weiteren Sicherheit und Aufarbeitung zur Verfügung? 

Spezialisierte Fachberatungsstellen sind zu den unterschiedlichen Aspekten des Themas gut vernetzt und können Ihnen medizinische, juristische und weitere therapeutische Fachkräfte und Angebote nennen. 

Was passiert, wenn sich ein Verdacht als unbegründet herausstellt?

Ein Verdacht sollte grundsätzlich nicht vorschnell geäußert, sondern nur ausgesprochen werden, wenn es hinreichend konkrete, beweisbare Hinweise gibt. Vermutungen müssen genauer betrachtet, sollten aber mit äußerster Diskretion behandelt werden. Es ist möglich, dass die Gründe, aus denen ein Verdacht entstanden ist, sich nicht erhärten, widerlegt werden oder anders erklärt werden können. 
Wenn der Verdacht/die Vermutung bereits gegenüber der beschuldigten Person und/oder Dritten geäußert wurde, ist es wichtig, diese Personen ebenso über die entkräftigenden Erkenntnisse konkret, umfassend und nachvollziehbar zu informieren und den Verdacht zurückzunehmen. 

So wie die Gründe für die Verdachtsentstehung ernst genommen werden müssen, müssen auch die klärenden und entkräftigenden Gründe deutlich benannt und gewürdigt werden. Aus den Erkenntnissen aus welchen Gründen der Verdacht entstehen konnte, sollte für alle Beteiligten Lehrereiches für die Zukunft generiert werden. 

Was können Eltern zum Schutz ihres Kindes/ihrer Kinder tun?

Meines Erachtens bietet es am meisten Schutz, wenn Eltern ihren Kindern Wissen, Botschaften und Handlungsmöglichkeiten vermitteln, die es ihnen erleichtern sich anzuvertrauen und Hilfe zu holen, wenn jemand ihre persönlichen Grenzen verletzt und ihre Rechte missachtet. 

Demnach ist es wichtig, Kinder in der Wahrnehmung ihrer Rechte zu befähigen, wie z.B. dass Zärtlichkeiten und Köperkontakt nur so lange okay sind, wie es für beide angenehm ist und unangenehme Berührungen niemandem zuliebe ausgehalten werden müssen. Dass es niemals okay ist, wenn jemand ihnen Angst macht oder droht. Dass alles, was einen bedrückt jemandem anvertraut werden darf – auch wenn es peinlich oder verboten ist. Worte für Sexuelles sind wichtig, über sexuelle Erfahrungen kann ich nur sprechen, wenn ich Worte dafür habe und das Thema erlaubt ist. 
Berichten Sie Ihren Kindern von Beispielen und Lösungen in Situationen emotionalen Hin- und hergerissen- Seins. Wir alle erleben herausfordernde Situationen, in denen es Mut kostet, die Wahrheit auszusprechen, oder die Wünsche einer geliebten Person zurückzuweisen und zu enttäuschen. Geben Sie Ihren Kindern Beispiele und machen Sie Ihnen Mut, wie solche Situationen gelöst werden konnten und wer oder was dabei hilfreich war. Lassen Sie Ihre Kinder erfahren, dass Belastendes leichter werden kann, wenn wir es mit jemandem teilen. Üben und zeigen Sie sich in Ihrer Kompetenz mit schockierenden Nachrichten umzugehen mit der Zuversicht, dass es Hilfe, Begleitung und Unterstützung auf neuen Wegen geben wird. All das steigert die Chance, dass Kinder Unrecht erkennen und sich Hilfe holen können. 

Frau Kortenbrede, vielen Dank für das Gespräch.

Zur Person: 

Christa Kortenbrede, Fachberaterin in der Fachstelle Schutz vor sexualisierter Gewalt in Kindheit und Jugend beim Caritasverband für Ahlen, Drensteinfurt und Sendenhorst e.V.

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Das Land NRW hat als erstes Bundesland eine Landesfachstelle zur Prävention gegen sexualisierte Gewalt an Kindern und Jugendlichen eingerichtet und so einen wichtigen Schritt zum verbesserten Schutz von Mädchen* und Jungen* unternommen. Weitere Informationen finden Sie auf der Seite der Landesfachstelle Prävention sexualisierte Gewalt NRW.