Teilzeit

Weniger arbeiten – mehr Zeit mit dem Kind 

Text zuletzt aktualisiert: 18.06.2024

Mehr Zeit für Familie und Kinder

Geht es Ihnen ähnlich wie anderen Vätern: Sie würden gerne mehr mit Ihren Kindern unternehmen, wissen aber nicht, woher Sie die Zeit dafür nehmen sollen? Einfach die wöchentliche Arbeitszeit im Job verringern: Ob das Einkommen dann noch ausreicht? Und wie wird sich die geringere Stundenzahl auf Ihre berufliche Entwicklung auswirken? Bekommt die Karriere dann einen Knick? Lesen Sie hier, was es zu beachten gibt. 

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Sechs Stunden am Tag arbeiten, statt acht? Oder vier Tage in der Woche, statt fünf? Oder an zwei Nachmittagen schon mittags gehen? Alles ist möglich! Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer haben einen gesetzlichen Anspruch darauf, ihre Arbeitszeit zu reduzieren. Für Sie als Vater kann das ein attraktiver Weg sein, mehr Zeit für die Familie und die Kinder zu haben. Vor einer Reduzierung der Arbeitszeit sollten Sie die Vorteile und Nachteile in den Blick nehmen. 

Das sagt das Gesetz

Aus gesetzlicher Perspektive ist die Sache völlig klar: Grundsätzlich haben Sie als Arbeitnehmerin oder Arbeitnehmer das Recht, Ihre Arbeitszeit zu verringern, wenn Ihr Arbeitsverhältnis länger als sechs Monate besteht und der Arbeitgeber in der Regel mehr als 15 Arbeitnehmende beschäftigt. So sieht es Paragraph 8 des Teilzeit- und Befristungsgesetzes vor. Anders als die Elternzeit steht Ihnen dieses Recht auch zu, wenn Ihr Kind älter als drei Jahre ist – und auch, wenn Sie gar keine Kinder haben. 

 Die Brückenteilzeit macht es sogar möglich, für eine festgelegte Dauer in Teilzeit zu gehen und danach wieder zur ursprünglichen Arbeitszeit zurückzukehren. Das gilt, wenn Ihr Arbeitsverhältnis länger als sechs Monate besteht und Ihr Arbeitgeber mindestens 45 Mitarbeitende beschäftigt. Die gesetzliche Regelung zur Brückenteilzeit finden Sie im Paragraf 9a des Teilzeit- und Befristungsgesetz. 

Das ist zu beachten

Einige Spielregeln für die Verringerung der Arbeitszeit gibt das Gesetz allerdings vor: Wenn Sie weniger Stunden arbeiten möchten, müssen Sie Ihren Arbeitgeber spätestens drei Monate vorher darüber unterrichten.

Beabsichtigt Ihr Arbeitgeber, die Reduzierung der Arbeitszeit abzulehnen, muss er das bis spätestens einen Monat vor Beginn der gewünschten Verringerung mitteilen. Eine Ablehnung ist nur möglich, wenn Ihr Arbeitgeber gute betriebliche Gründe anführen kann – zum Beispiel, wenn durch die Reduzierung die Organisation, der Arbeitsablauf oder die Sicherheit im Betrieb wesentlich beeinträchtigt würden oder wenn dadurch unverhältnismäßige Kosten entstünden.

Viele Arbeitgeber stehen einer Teilzeitbeschäftigung jedoch grundsätzlich aufgeschlossen gegenüber. Moderne Unternehmen haben längst erkannt, dass Mitarbeitende, die ihrem Wunsch entsprechend ihre Arbeitszeit verkürzen, motivierter, zufriedener und weniger wechselbereit sind – ein wichtiger Faktor in Zeiten des hohen Fachkräftemangels in vielen Branchen. 

Der Anteil von Vätern in Teilzeit nimmt zu

Vergleicht man die Teilzeitquoten beider Geschlechter, arbeiten immer noch deutlich weniger Männer in Teilzeit als Frauen. Die gute Nachricht ist jedoch: Der Männer-Anteil wächst kontinuierlich, wie die Daten des Statistischen Bundesamtes zeigen:

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Quelle: Statistisches Bundesamt Destatis

Manche Väter fürchten jedoch berufliche Nachteile und geringere Aufstiegschancen, wenn sie in Teilzeit gehen, um ihre Verantwortung für die Vereinbarkeit von Familie und Beruf wahrzunehmen. Besonders Führungskräfte scheuen oftmals davor zurück, ihre Arbeitszeit zu reduzieren. Doch meist fürchten Männer zu Unrecht Karrierenachteile.

Es braucht vermutlich noch mehr männliche Rollenvorbilder, die aufzeigen, dass eine Verkürzung der Arbeitszeit ein Gewinn für alle ist. Rechtlich ist sowieso klar: Teilzeitkräfte dürfen Vollzeitkräften gegenüber nicht benachteiligt werden. 

Die Haushaltskasse muss stimmen

Aber natürlich gilt: Wenn Sie Ihre Arbeitszeit reduzieren, bekommen Sie zwar denselben Stundenlohn, unterm Strich verzichten Sie aber auf einen Teil Ihres Gehaltes. Urlaubs- und Weihnachtsgeld werden anteilig ausgezahlt. Mit dem Teilzeitrechner des Bundesministeriums für Arbeit können Sie ermitteln, wie sich die Teilzeit auf Ihr Nettogehalt auswirkt.

Sie sollten bei der Berechnung auch bedenken, dass Sie weniger Geld in die Rentenkasse einzahlen, was sich anteilig auf Ihre gesetzliche Altersvorsorge auswirkt. Jedoch gleicht die Anrechnung der Kindererziehungszeiten bei teilzeittätigen Eltern die fehlenden Rentenpunkte teilweise wieder aus. 

Wo finden wir Hilfe und Beratung?

Wenn Sie wissen möchten, wieviel Gehalt Ihnen bei einer Teilzeitbeschäftigung bleibt, bietet das Bundesarbeitsministerium einen Teilzeitrechner

Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales hat wichtige Fragen und Antworten zum Anspruch auf die Verringerung der Arbeitszeit in einer Übersicht zusammengestellt.

Die Online-Plattform www.maennerberatungsnetz.de bündelt Beratungs- und Unterstützungsangebote für Männer und Väter.

Das Gesetz über Teilzeitarbeit und befristete Arbeitsverträge können Sie unter Gesetze im Internet nachlesen:

Welche Möglichkeiten es gibt, in Teilzeit zu gehen, lesen Sie im Beitrag „Familienfreundliche Arbeitszeitmodelle“ hier auf dem Familienportal.NRW.

Broschüren zum Download

Die Broschüre "Teilzeit – alles, was Recht ist" des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales informiert über die rechtlichen Bedingungen, in Teilzeit zu arbeiten.


Persönliche Geschichten und Erfahrungen von Vätern in NRW finden Sie auf unserem YouTube-Kanal in der Playlist „Aktive Vaterschaft“.