Mehrlingsgeld

Wenn sich die Geburt von Drillingen oder mehr Mehrlingen ankündigt, stehen die Eltern schon bald vor besonderen Herausforderungen. Hinzu kommt: Gerade zu Beginn steigen die Ausgaben sprunghaft an, denn die Anschaffungen für die Babyausstattung vervielfachen sich. Hier will die Zahlung von Mehrlingsgeld kinderreiche Familie besonders unterstützen.

Text zuletzt aktualisiert: 28.06.2024

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Ein gesonderter Unterstützungsantrag durch die Eltern ist nicht notwendig. Die Auszahlung des Mehrlingsgeldes erfolgt, nachdem das zuständige Meldeamt die Mehrlingsgeburt bei der Staatskanzlei gemeldet hat.

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OZG-Merhlingsgeburten

Einfach erklärt

Was ist das Mehrlingsgeld?
Eltern von Drillingen oder mehr gleichgeborenen Kindern sind finanziell deutlich stärker belastet. Babyausstattung, Kleidung, Windeln – alles muss mehrfach gekauft werden. In dieser Situation leistet das Land Nordrhein-Westfalen Unterstützung. Das Mehrlingsgeld soll gerade in der Anfangszeit die Mehraufwendungen etwas abmildern. 

Wie hoch ist das Mehrlingsgeld?
Das Mehrlingsgeld beträgt einmalig 1.000 Euro pro Kind. Der Ministerpräsident des Landes Nordrhein-Westfalen übernimmt zugleich die Ehrenpatenschaft für die Mehrlingskinder.

Wie wird das Mehrlingsgeld ausgezahlt?
Nach der Information über die Mehrlingsgeburt durch das Meldeamt erhalten Eltern ein persönliches Schreiben des Ministerpräsidenten. Darin werden sie über die Ehrenpatenschaft des Ministerpräsidenten und das damit verbundene Begrüßungsgeld informiert. Das Mehrlingsgeld wird per Überweisung an die Eltern ausgezahlt.
 

Das ist noch wichtig

Für werdende Eltern, die Mehrlinge erwarten, gibt es kostenlose regionale Beratungsstellen. Eine Beratungsstelle in Ihrer Nähe finden Sie unter anderem über den Online-Finder der DAJEB (Deutsche Arbeitsgemeinschaft für Jugend- und Eheberatung e. V.).

Anspruch prüfen

Wer ist anspruchsberechtigt? 
Unterstützungsberechtigt sind Eltern von Drillingen oder mehr Mehrlingen, die ab dem 1. Januar 2019 geboren werden. Voraussetzung für die Zahlung ist, dass die Eltern zum Zeitpunkt der Geburt in Nordrhein-Westfalen gemeldet sind.
 

So lange dauert es

In der Regel 6 bis 8 Wochen.

Rechtliches

Das Mehrlingsgeld wurde von der Landesregierung per Erlass zum 1. Januar 2019 eingeführt.

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