Für gleichgeschlechtliche Paare bestehen verschiedene Möglichkeiten, sich ihren Kinderwunsch zu erfüllen. Lesbische Paare verwirklichen ihren Wunsch meist mithilfe einer Samenspende aus einer Samenbank oder von einem privaten Spender. Männerpaare haben es schwerer. Ein häufiger Weg ist die Aufnahme eines Pflegekindes. Die Möglichkeiten im Einzelnen:
Samenspende
Lesbische Paare können sich ihren Kinderwunsch mit einer Fremdsamenspende erfüllen, entweder von einem privaten Samenspender oder mit dem Samen aus einer Samenbank. Die Frauen nehmen entweder eine Eigen-Insemination mit der sogenannten Bechermethode vor oder greifen auf eine ärztliche Assistenz zurück. Rechtlich ist die Lage trotzdem kompliziert. Werden Kinder in die Beziehung eines lesbisches Paares hineingeboren, ist die Co-Mutter nicht automatisch auch rechtliche Mutter. Vielmehr ist eine Stiefkindadoption nötig. Zu klären ist auch die Rolle des biologischen Vaters: Welche Rechte und Pflichten soll, will oder kann er wahrnehmen?
Adoption
Die Chance von homosexuellen Paaren, ein deutsches Kind adoptieren zu können, ist sehr gering, da in Deutschland nur wenige Kinder zur Adoption freigegeben werden. Demgegenüber steht eine hohe Anzahl an adoptionswilligen Paaren. Als Alternative kommt eine Auslandsadoption infrage, die über eine anerkannte Vermittlungsstelle abgewickelt werden kann.
Pflegekind
Eine Alternative zur Adoption ist die Aufnahme eines Pflegekindes. Pflegefamilien werden in Deutschland dringend gesucht. Dies kommt auch für homosexuelle Paare infrage, die nicht verheiratet sind. Der Unterschied zu einer Adoption besteht darin, dass das Kind weiterhin Kontakt zu seinen leiblichen Eltern hat. Eine Rückkehr des Pflegekindes in die Herkunftsfamilie kann nicht ausgeschlossen werden, auch wenn die meisten Pflegekinder in der Pflegefamilie bleiben, bis sie erwachsen sind. Wissen sollte man, dass Pflegekinder besondere Herausforderungen bei der Erziehung darstellen können, da sie oft aus schwierigen Familienverhältnissen kommen.
Adoption eines Kindes aus einer früheren Beziehung
Wird ein Kind aus einer früheren heterosexuellen Beziehung mit in die Regenbogenfamilie gebracht, kann der Co-Partner bzw. die Co-Partnerin adoptieren, sofern der andere biologische Elternteil das Kind zur Adoption freigibt.
Mehrelternschaft
Es gibt auch Familienkonstellationen, in denen sich mehr als zwei Menschen für eine gemeinsame Verantwortung für ein Kind entscheiden. Zum Beispiel, wenn eine Frau mit einem schwulen Paar ein Kind bekommt oder sich ein lesbisches und ein schwules Paar die Verantwortung teilen möchten. Eine Rechtsgrundlage für die Co-Elternschaft gibt es jedoch bisher in Deutschland nicht. Mehr als zwei Elternteile sind rechtlich nicht möglich.
Leihmutterschaft
Eine Leihmutterschaft, also die Austragung eines Kindes durch eine andere Frau, ist in Deutschland verboten. Dieses Verbot gilt auch für heterosexuelle Paare.