Elternschaft von Menschen mit Behinderung

Unterstützung und Beratung für Angehörige

Text zuletzt aktualisiert: 27.05.2025

Familiengründung trotz Einschränkungen

Viele Menschen mit Behinderung oder chronischen Erkrankungen möchten eine Familie gründen. Dazu haben sie ein Recht. Das Leben mit Kindern zu teilen ist eine große Freude, doch es ist nicht immer leicht, Vater oder Mutter zu sein – besonders wenn ein Elternteil eine Beeinträchtigung hat. 

Vielleicht machen Sie sich als zukünftige Großeltern oder Angehörige darüber Gedanken? Hier erfahren Sie, wo Sie Beratung und Hilfe zur Unterstützung Ihrer Familie finden können.  
 

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Chronisch kranke Eltern

Wie das Familienleben gelingen kann

Für Eltern mit einer Beeinträchtigung ist der Familienalltag manchmal besonders anstrengend. Wenn Sie als Großeltern oder Angehörige Ihre Hilfe bei der Versorgung und Betreuung des Kindes anbieten, unterstützt das die Familie sehr. Doch vielleicht reicht das alleine nicht aus? Dann helfen Ihnen professionelle Beratungsstellen dabei, weitere Hilfeleistungen zu erhalten – unter Berücksichtigung der jeweiligen Lebenssituation und von individuellen Bedarfen. 

Welche Unterstützung können Eltern mit Behinderung bekommen?

Für Eltern mit körperlichen Einschränkungen, psychischen Erkrankungen oder einer geistigen Behinderung gibt es viele Unterstützungsangebote, die eine aktive und selbstbestimmte Elternschaft erleichtern. Es bestehen Ansprüche auf finanzielle Hilfen oder materielle Hilfsmittel (z. B. barrierefreie Kinderbetten, angepasste Wickeltische). Die Unterstützung orientiert sich dabei immer an der Art und Schwere der Beeinträchtigung und an den individuellen Gegebenheiten. 

Ist Hilfe bei der Versorgung und Betreuung der Kinder notwendig, unterscheidet die Praxis häufig zwischen Elternassistenz und begleiteter Elternschaft:

  • Elternassistenz

    Der Begriff „Elternassistenz“ wird überwiegend für Familien verwendet, in denen Eltern mit einer Körperbehinderung die Betreuung ihres Kindes zwar selbst planen und steuern, diese aufgrund ihrer körperlichen Beeinträchtigung allerdings nur mit Unterstützung umsetzen können.

  • Begleitete Elternschaft

    Der Begriff „Begleitete Elternschaft“ wird für Familien gebraucht, in denen Eltern mit einer geistigen Behinderung Unterstützung brauchen, um die Grundbedürfnisse ihres Kindes wahrzunehmen und diesen nachzukommen.

Wo finden wir Hilfe und Beratung? 

Die Beratungsstellen für Schwangerschaftsfragen und die Dienste der offenen Behindertenarbeit bieten kompetente Unterstütung und Beratung bei Fragen von Angehörigen zur Elternschaft von Menschen mit Behinderungen.

Zum Thema „Schwanger mit Behinderung“ informiert die Website des Bundesinstituts für Öffentliche Gesundheit (BIÖG):

Die Website des Bundesverbandes behinderter und chronisch kranker Eltern e. V. (bbe) richtet sich mit ihrem Angebot an Eltern mit Körper- oder Sinnesbehinderung.

Umfassende Informationen zur Begleiteten Elternschaft bietet das Informationsportal „Begleitete Elternschaft NRW“.

Weitere Informationen zur Eltern-Assistenz und zur Begleiteten Elternschaft finden Sie im Familienratgeber der Aktion Mensch und auf der Internetseite der Bundesvereinigung Lebenshilfe e. V.